thumbs : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

VIII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Sonneberg.

IX.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Gotha.

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X.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Lübeck.

XI.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
1Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hamburg.

bb.  Andere  Lehranstalten.

I.  Königreich  Bavern.

II.  Königreich  Sachsen.

fl.  Die  öffentliche  Handels-Lehranstalt  zu  Chemnitz,
12.  Landwirthschaftsschule  zu  Döbeln  (verbunden

  mit  der  Realschule  I.  Ordnung  daselbst),
13.  öffentliche  Handels-Lehranstalt  der  Dresdener
  Kaufmannschaft  (höhere  Handelsschule)
  zu  Dresden,
öffentliche  Handels-Lehranstalt  zu  Leipzig,
Handels-Abtheilung  der  Realschule  I.  Ordnung
  zu  Zittau.

4.
6.

b.  Privat-Lehranstalten.)

.  Die  Industrieschule  zu  Augsburg,
12.  „  -  Kaiserslautern,
3.  .  Central-Thierarzneischule  zu  München,
44  =  Handelsschule  daselbst,
15.  =  Industrieschule  daselbst,
16.  -  zu  Nürnberg.
77.  Handelsschule  daselbst,
1#8.  landwirthschaftliche  Centralschule  zu  Weihenstephan.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Westpreußen.
sl.  Die  Handels-Akademie  zu  Danzig.
Provinz  Brandenburg.
72.  Die  Handelsschule  des  Dr.  Lange  zu  Berlin,
3.  das  Viktoria-Inslitut  des  Dr.  Siebert  (früher
Dr.  Schmidt)  zu  Falkenberg  i.  M.  "
Provinz  Posen.
4.  Das  Pädagogium  des  Dr.  Beheim  Schwarzbach
  zu  Ostrowo  bei  Filehne.
Provinz  Schlesien.
15.  Die  Handelsschule  des  Dr.  Steinhaus  zu

Breslau,  #
6.  das  Pädagogium  zu  Niesly.

 

II.  Königreich  Bavern.

Das  Real-Lehr-Institut  von  Anton  Bertololy  und
Valentin  Trautmann  zu  Frankenlhal  (Pfalz).

III.  Königreich  Sachsen.
1.  Die  Realabtheilung  der  Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt
  von  Böhme  zu  Dresden,
2.  die  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Jordan
  (früher  Dr.  Krause)  daselbst,
3.  das  Lehr-Institut  des  Dr.  Th.  Schlemm  (früher
Käuffer)  daselbst.

IV.  Königreich  Württemberg.

1l.  Die  höhere  Handelsschule  zu  Stuttgart,
12.  Privat-Lehranstalt  von  Friedrich  Rauscher
(Institut  Rauscher)  daselbst.

2c)  Die  unter  dieser:  Kategorie  aufgeführten  Anstalten,  mit  Ausnahme  des  Pädagogiums  zu  Niesky  (I.  6),
dürsen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  einer  im  Beisein  eines  Regierungskommissars  abgehaltenen,  wohlbestandenen
  Entlassungsprlfung  ausstellen,  für  welche  das  Reglement  von  der  Aussichtsbehörde  genehmigt  ist.