1875. 105
V. Ministerial-Bekanntmachung
vom 29. Jannar 1875, die Auflösung der Eisenbahngesellschaft
Erfurt-Hof-Eger betreffend.
Höchstem Befehle Serenissimi zusolge bringen wir andurch zur öffentlichen
Kennmiß, daß die durch Höchstes Dekrei vom 24. September 1873 (Gesetz
sammlung S. 134) für das diesseitige Staatsgebiet concessionirte Eisenbahngesell-
schast Erfurt- Hof. Eger in der Generalversammlung ihrer Actionaire vom 27. Juni
1874 ihre Auflösung beschlossen hat und daß zu diesem Beschlusse in Gemähheit
des Arlikels XII der Goncessions-Bedingungen die landeshemliche Genehmigung
ertheilt worden ist.
Rudolstadt, den 29. Januar 1875.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium.
v. Bertrab.
VI. Ministerial-Bekanntmachung
vom 29. Januar 1875, die Erhebung der Uebergangsabgaben und
der Ausfuhr-Vergütung von Bier und Branntwein betreffend.
Im Betreff der Uebergangsabgaben von Bier und Branntwein sowie der
Steuewergütungen bei der Auofuhr der genannten Erzeugnisse wird andurch Fol-
gendes zur Nachachtung bekannt gemacht:
1) Vom 1. Jannar 1875 an sind die Uebergangsabgaben von Bier und
Branntwein mit den, in Reichsmünze umgerechneten zeitherigen Beträgen,
nämlich:
von Bier mit 2 Mark (= 20 Sgr.) pro Hektoliter.