Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

er muß schließlich im Konkurrenzkampf unterliegen, 
wenigstens in solchen Gegenden, wo sich das Geschäft 
fast ausschließlich auf den Handel mit den Eingeborenen 
beschränkt. 
Pulver= und Waffenverkauf wurden gegen Mitte 
des Jahres bald nach der Rückkehr des Statthalters 
wieder freigegeben, doch haben die Händler von dieser 
Erlaubniß keinen Gebrauch gemacht, da man allgemein 
befürchtete, sich später in Schwierigkeiten verwickelt 
zu sehen, da die Unruhen im Innern andauerten 
und gelegentlich Pulver und Gewehre in unrechte 
Hände gelangt sein würden. 
Diie Lager in Steinschloßgewehren sind ziemlich 
beträchtlich, während ein großer Theil des vorhandenen 
Pulvers Absatz in das Gebiet der Companbia de 
Nyassa nach Ibo gefunden hat. 
Neue Zufuhren sind bei beiden Artikeln nicht zu 
verzeichnen gewesen und werden bei Pulver auch 
wohl kaum wieder stattfinden, sobald die in Beira 
errichtete Pulvermühle erst einmal mit ihren Fabri- 
katen an den Markt tritt. 
Diese Pulvermühle, welche unter der Firma 
Société des explosifs africains ins Leben gerufen 
wurde und hauptsächlich mit französischem Gelde 
(1 Mill. Franken) arbeitet, hat von der portugiesischen 
Regierung das Monopol für die Pulverfabrikation 
für den Bezirk Mozambique erhalten. Sie wird 
außer gewöhnlichem Pulver noch das sogenannte 
poudre favier, eine Art Dynamit, fabriziren. Die 
Fabrik wird natürlich später ihre Erzeugnisse billiger 
verkaufen können als es der Einfuhr aus Europa 
möglich ist. Deutschland lieferte früher jährlich eine 
größere Menge Pulver für Mozambigque. 
Das Münzsystem ist in der Provinz seit dem 
Jahre 1896, in welchem portugiesisches Silber ein- 
geführt wurde, im Prinzip dasselbe geblieben. Aller- 
dings hat von den s. Zt. eingeführten 1000 Contos 
der größere Theil wohl seinen Weg wieder nach 
Portugal zurückgefunden, so daß in Wirklichkeit heute 
in Mozambique nur etwa ein Drittel des umlaufenden 
Geldes Silber ist, während der Rest des Bedarfs 
durch Papiergeld der Banco Nacional Ultramarino 
gedeckt wird. Um das vorhandene Silber im Lande 
zu halten, wurde vor einigen Monaten seine Ausfuhr 
zeitweilig verboten, wodurch für die Kaufleute die 
Rimessenfrage abermals erschwert wird. 
Für Wechsel auf Lissabon berechnet die portu- 
giesische Bank 2p Ct. Prämie, während Postanweisungen 
zeitweilig in Lourenco Marques mit 10 pCt., in 
Inhambane mit 11½/ pCt., in Quelimane mit 
4½ pCt. und in Mozambique mit 3 pCt. bezahlt werden. 
Die Ausfuhr des Vorjahres hat unter mannig- 
faltigen Mißständen zu leiden gehabt. 
Die bis Mitte des Jahres immer wieder und 
wieder aufgetretenen kleinen Unruhen unter den ein- 
zelnen Negerstämmen des Küstenlandes sowie auch 
gelegentliche Feindseligkeiten gegen die portugiesische 
Regierung, verhinderten die Zufuhr der Landes- 
erzeugnisse nach den Küstenplätzen. 
771 
  
Außer diesen Thatsachen haben weiter im Vor- 
jahre die ungünstigen Witterungs= und Kurs- 
verhältnisse sowie das Verbot der Ausfuhr von 
gekochtem Gummi auf den Rückgang des Ausfuhr- 
geschäftes ihren Einfluß ausgeübt. 
Die Erdnußernte in Parapat und Mozambique 
belief sich nur auf ungefähr 60 000 Sack, während 
angenommen wird, daß etwa 20 000 Sack durch zu 
viel Regen theilweise in der Erde verfaulten oder 
infolge der erwähnten Unruhen nicht ihren Weg zur 
Küste gefunden haben. 
Von Sesamsaat, früher noch außer Erdnüssen 
der Menge nach der bedeutendste Ausfuhrartikel, 
wurden nur 2000 Sack ausgeführt; hiermit hat die 
Ausfuhr seit Jahren den niedrigsten Stand erreicht. 
Der Handel mit Gummi elasticum lag fast 
ausschließlich in deutschen Händen, und nur vereinzelt 
wurden kleine Mengen von den indischen Händlern 
nach London versendet. 
Infolge des seitens der Neger angewandten 
schonungslosen Gewinnungsprozesses verschlechterte sich 
die Beschaffenheit der einzelnen Sorten immer mehr 
und mehr, die portugiesische Regierung sah sich be- 
sonders durch diesen Umstand veranlaßt, die Ausfuhr 
des minderwerthigen Gummis mit dem 1. Juli des. 
vorigen Jahres zu verbieten. In Zukunft darf nur 
durchaus reiner und geschnittener Gummi gehandelt 
und ausgeführt werden. 
Dies Verbot wurde indeß einstweilen bis zum 
Schluß des Jahres 1898 wieder aufgehoben, um 
den Kaufleuten zu ermöglichen, die bereits im Innern 
befindlichen Bestände zwecks Ausführung an die Küste 
schaffen zu können. 
Mit dem 1. Januar 1899 ist das Verbot wieder 
in Kraft getreten. Auf den Handel wirkt es vor 
der Hand lähmend, da Ankünfte der besseren Sorte 
ganz ausbleiben werden, bis sich der Neger bequemen 
wird, die neue vorgeschriebene Gewinnungsmethode 
anzuwenden. 
Die wirthschaftlich praktischen Vorzüge dieser 
Verordnung werden vielleicht erst nach Jahren ganz 
zur Geltung kommen. 
Grenadillholz, Schildpatt, Wachs und Gummi- 
Kopal wurden nur in sehr geringen Mengen aus- 
geführt. « 
Mtama und Mais wurden abermals reichlich 
geerntet, die Ernte belief sich auf vielleicht 80 000 
Sack. Ein Theil findet in Mozambique Verwendung, 
während größere Mengen regelmäßig nach Delagoa- 
Bai, Transvaal, Sansibar, Deutsch-Ostafrika, Mom- 
bassa und Aden ihren Absatz finden. 
Die Viehzucht in dem nördlichen Theile Mo- 
zambiques wird in derartig geringem Umsange 
betrieben, daß nicht genügend Vieh vorhanden ist, 
um den geringen Bedarf der Europäer zu decken. 
Bislang wurde der Ausfall durch Vieh von Mada- 
gaskar gedeckt, doch mußten die Bezüge bei Auftreten 
der Pest eingestellt werden. Inzwischen sind kleinere 
Versuche mit Deutsch-Ostafrika gemacht worden. Da.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.