er muß schließlich im Konkurrenzkampf unterliegen,
wenigstens in solchen Gegenden, wo sich das Geschäft
fast ausschließlich auf den Handel mit den Eingeborenen
beschränkt.
Pulver= und Waffenverkauf wurden gegen Mitte
des Jahres bald nach der Rückkehr des Statthalters
wieder freigegeben, doch haben die Händler von dieser
Erlaubniß keinen Gebrauch gemacht, da man allgemein
befürchtete, sich später in Schwierigkeiten verwickelt
zu sehen, da die Unruhen im Innern andauerten
und gelegentlich Pulver und Gewehre in unrechte
Hände gelangt sein würden.
Diie Lager in Steinschloßgewehren sind ziemlich
beträchtlich, während ein großer Theil des vorhandenen
Pulvers Absatz in das Gebiet der Companbia de
Nyassa nach Ibo gefunden hat.
Neue Zufuhren sind bei beiden Artikeln nicht zu
verzeichnen gewesen und werden bei Pulver auch
wohl kaum wieder stattfinden, sobald die in Beira
errichtete Pulvermühle erst einmal mit ihren Fabri-
katen an den Markt tritt.
Diese Pulvermühle, welche unter der Firma
Société des explosifs africains ins Leben gerufen
wurde und hauptsächlich mit französischem Gelde
(1 Mill. Franken) arbeitet, hat von der portugiesischen
Regierung das Monopol für die Pulverfabrikation
für den Bezirk Mozambique erhalten. Sie wird
außer gewöhnlichem Pulver noch das sogenannte
poudre favier, eine Art Dynamit, fabriziren. Die
Fabrik wird natürlich später ihre Erzeugnisse billiger
verkaufen können als es der Einfuhr aus Europa
möglich ist. Deutschland lieferte früher jährlich eine
größere Menge Pulver für Mozambigque.
Das Münzsystem ist in der Provinz seit dem
Jahre 1896, in welchem portugiesisches Silber ein-
geführt wurde, im Prinzip dasselbe geblieben. Aller-
dings hat von den s. Zt. eingeführten 1000 Contos
der größere Theil wohl seinen Weg wieder nach
Portugal zurückgefunden, so daß in Wirklichkeit heute
in Mozambique nur etwa ein Drittel des umlaufenden
Geldes Silber ist, während der Rest des Bedarfs
durch Papiergeld der Banco Nacional Ultramarino
gedeckt wird. Um das vorhandene Silber im Lande
zu halten, wurde vor einigen Monaten seine Ausfuhr
zeitweilig verboten, wodurch für die Kaufleute die
Rimessenfrage abermals erschwert wird.
Für Wechsel auf Lissabon berechnet die portu-
giesische Bank 2p Ct. Prämie, während Postanweisungen
zeitweilig in Lourenco Marques mit 10 pCt., in
Inhambane mit 11½/ pCt., in Quelimane mit
4½ pCt. und in Mozambique mit 3 pCt. bezahlt werden.
Die Ausfuhr des Vorjahres hat unter mannig-
faltigen Mißständen zu leiden gehabt.
Die bis Mitte des Jahres immer wieder und
wieder aufgetretenen kleinen Unruhen unter den ein-
zelnen Negerstämmen des Küstenlandes sowie auch
gelegentliche Feindseligkeiten gegen die portugiesische
Regierung, verhinderten die Zufuhr der Landes-
erzeugnisse nach den Küstenplätzen.
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Außer diesen Thatsachen haben weiter im Vor-
jahre die ungünstigen Witterungs= und Kurs-
verhältnisse sowie das Verbot der Ausfuhr von
gekochtem Gummi auf den Rückgang des Ausfuhr-
geschäftes ihren Einfluß ausgeübt.
Die Erdnußernte in Parapat und Mozambique
belief sich nur auf ungefähr 60 000 Sack, während
angenommen wird, daß etwa 20 000 Sack durch zu
viel Regen theilweise in der Erde verfaulten oder
infolge der erwähnten Unruhen nicht ihren Weg zur
Küste gefunden haben.
Von Sesamsaat, früher noch außer Erdnüssen
der Menge nach der bedeutendste Ausfuhrartikel,
wurden nur 2000 Sack ausgeführt; hiermit hat die
Ausfuhr seit Jahren den niedrigsten Stand erreicht.
Der Handel mit Gummi elasticum lag fast
ausschließlich in deutschen Händen, und nur vereinzelt
wurden kleine Mengen von den indischen Händlern
nach London versendet.
Infolge des seitens der Neger angewandten
schonungslosen Gewinnungsprozesses verschlechterte sich
die Beschaffenheit der einzelnen Sorten immer mehr
und mehr, die portugiesische Regierung sah sich be-
sonders durch diesen Umstand veranlaßt, die Ausfuhr
des minderwerthigen Gummis mit dem 1. Juli des.
vorigen Jahres zu verbieten. In Zukunft darf nur
durchaus reiner und geschnittener Gummi gehandelt
und ausgeführt werden.
Dies Verbot wurde indeß einstweilen bis zum
Schluß des Jahres 1898 wieder aufgehoben, um
den Kaufleuten zu ermöglichen, die bereits im Innern
befindlichen Bestände zwecks Ausführung an die Küste
schaffen zu können.
Mit dem 1. Januar 1899 ist das Verbot wieder
in Kraft getreten. Auf den Handel wirkt es vor
der Hand lähmend, da Ankünfte der besseren Sorte
ganz ausbleiben werden, bis sich der Neger bequemen
wird, die neue vorgeschriebene Gewinnungsmethode
anzuwenden.
Die wirthschaftlich praktischen Vorzüge dieser
Verordnung werden vielleicht erst nach Jahren ganz
zur Geltung kommen.
Grenadillholz, Schildpatt, Wachs und Gummi-
Kopal wurden nur in sehr geringen Mengen aus-
geführt. «
Mtama und Mais wurden abermals reichlich
geerntet, die Ernte belief sich auf vielleicht 80 000
Sack. Ein Theil findet in Mozambique Verwendung,
während größere Mengen regelmäßig nach Delagoa-
Bai, Transvaal, Sansibar, Deutsch-Ostafrika, Mom-
bassa und Aden ihren Absatz finden.
Die Viehzucht in dem nördlichen Theile Mo-
zambiques wird in derartig geringem Umsange
betrieben, daß nicht genügend Vieh vorhanden ist,
um den geringen Bedarf der Europäer zu decken.
Bislang wurde der Ausfall durch Vieh von Mada-
gaskar gedeckt, doch mußten die Bezüge bei Auftreten
der Pest eingestellt werden. Inzwischen sind kleinere
Versuche mit Deutsch-Ostafrika gemacht worden. Da.