Hals abgeschnitten ist, salbt sie mit Zanbermedizin,
legt etwas Feuer hinein und reibt dann mit diesem
Gefäße, die Oeffnung gegen den Leib des Betreffen—
den gelehrt, auf diesem hin und her. Saugt sich
das Gefäß fest, brennt die Haut des Betreffenden,
so ist er des Diebstahls überführt. Der Zauberer
sagt: „isoe“
lich der Hund). Diese Redensart rührt von der
Sitte her, nach der man bei sehr giftigen Medizinen,
oder „yesoc“, er ist gestorben (näm- Konsul des Deutschen Reichs in Lagos ernannt
die sonst auch zum Ausweise von Schuld oder Un-
schuld in Anwendung kommen, neuerdings Hunden
dieselbe einflößt (wic es früher bei Menschen ge-
schah). Stirbt solch stellvertretender Hund, so ist der
Dieb oder dergl. entlarvt. Giebt er die Medizin
von sich, heißt es ivexile oder jidexrile, und der
Betreffende ist schuldlos.
Die Feuerprobe hat zunächst der Bestohlenc zu
bestehen, denn vielleicht ist der Dieb in seiner Ver-
wandtschaft; dann brennt er selber, und die Sache
ist erledigt. Erst wenn er sich als schuldlos er-
wiesen, kommen die Verdächtigen an die Reihe. Der
Verbrannte ist der Dieb, die Kalabasse kann nur
mit Gewalt von dem Leibe des Betreffenden ent-
fernt werden. Der Dieb muß bezahlen. Die Pro-
zedur heißt ukupogola.
Ebenso ist das auch im Kondelande bekannte
lagula, hier lagula, im Schwunge. Hierbei wird
ein Holzbecher, mit der Oeffnung nach unten, auf
der Erde hin und her gerieben. Der Betreffende,
für den diese Prozedur ausgeübt wird, ist der Dieb.
Nun ist anerkanntermaßen schon genug Betrug
dabei vorgekommen, Unschuldige für schuldig erklärt
worden 2c. Das thut nichts,
trogen, und man läßt sich weiter betrügen.
Einige der
Würsel. Drei Eisennägel mit allmählich stärker
werdendem Kopfe werden in einen engen Bambus-
becher gesteckt. Ist der, für den diese Würfel be-
fragt werden, schuldig, so vereinigen sich die Nägel,
ist er unschuldig, steht jeder Nagel für sich. Be-
theuert der also ertappte Dieb ferner seine Unschuld,
wird ihm ein Ohr durchbort und einer der Nägel
da durch gesteckt resp. gezogen. Geht er glatt durch,
ist der Betreffende unschuldig, widrigenfalls bleibt
der Nagel mit dem Kopfe im Ohr sitzen und kann
selbst mit Gewalt (2) nicht herausgezogen werden.
Oftmals versucht ein und dieselbe Person alle
vier Arten bei den verschiedenen Zauberern und
wird, obgleich unschuldig, von allen vieren für schuldig
erklärt, zumal wenn der Ankläger dem Zauberer
kurz vorher eine Ziege oder dergl. gezahlt hat.
Dann werden die Doktoren geschmäht als solche, die
den Reichthum der Leute für nichts und wieder
es wird weiter be-
118 —
Rus fremden Kolonien.
IErnennung von deutschen Ronsuln.
Der Kaufmann Wilhelm Eschborn ist zum
Konsul des Deutschen Reichs in Freetown, Sierra
Leonc, und der Kaufmann Otto Martin zum
worden.
Neueintheilung des Gebietes der lUiger-Company.
Zeitungsmeldungen zufolge Wird das bisherige
Gebiet der Niger-Company in folgender Weise ein-
getheilt werden. Ein Theil kommt zur Kolonie Lagos,
die dadurch bis etwa zum 9. Breitengrad nach Osten
ausgedehnt wird. Ein anderer kommt zum Niger
Zauberer operiren mit einer Art
nichts an sich reißen, das nächste Mal aber doch
wieder aufgesucht.
von der Betrügerei
fällig ist.“
los, die mehr als augen-
Nur Wenige sagen sich völlig
echster Stelle Deutschland (111 036,16 Frcs. bezw.
Coast Protectorate. Das Letztere nach Norden bis
etwa Idda erweiterte Gebiet erhält den Namen
Lower Nigeria. Der Rest des Territoriums der
Company wird Upper Nigeria benannt. Es umfaßt
etwa 1 300 000 qkm.
Als Governor für Lower Nigeria ist der bis-
herige Commissioner von Niger Coast, Sir Ralph
Moor, für Upper Nigeria Colonel Frederick Lugard
ausersehen, der die Truppen der Company seit 1899
kommandirte. In Lower Nigeria sollen sortan 1000,
in Upper Nigeria 2500, in Lagos 700, in Gold
Cuoast 1200 Soldaten stationirt worden. Die Niger
Company besteht als Handelsgesellschaft fort.
Dandel des Rongostaats.
Aus den Angaben des „Bulletin oflicie! de
IEtat Indépendent du Congo“ (März 1899
Nr. 30) über den kongostaatlichen Handel während
des Jahres 1898 ist Folgendes hervorzuheben:
Der Werth des Generalhandels ist im Verhältniß
zu 1897 um 9697 556,38 Frcs., nämlich auf
50 581 845,06 Frcs. gestiegen. Davon entfallen
auf die Ausfuhr 25 396 706,40 Frcs., auf die
Einfuhr 25 185 138,66 Frcs.
Der Spezialhandelstellt sich auf 45247 928,51 Frcs..
davon Ausfuhr: 22 163 481,86 Frcs., Einfuhr:
23 084 446,65 Frecs.
Die Kautschukausfuhr hat wiederum erheblich zu-
genommen.
Die Steigerung des gesammten Ausfuhrspezial-
handels im Verhältniß zu 1888 beträgt 750 péCt.
Die Hauptausfuhr geht nach Belgien (19320 386,71
Frcs. im Spezial-, 20 187 117,01 Frcs. im General=
handel). Demnächst kommen Portugiesisch-Westafrika,
Holland, England, der französische Congo und an
118 044,33 Frcs.).
Die Hauptaussuhrprodukte sind aus nachstehender
Tabelle ersichtlich: #