Metadata : Deutschland und der Weltkrieg.

 

450  Otto  Franke

sches  Gebict  dem  Handel  aller  offen  halten  sollte.  Der  Erfolg  war,  wie
zu  erwarten  stand,  etwa  das  Gegenteil  von  dem,  was  erstrebt  wurde.
Rußland  und  Japan  lehnten  diesen  Eingriff  in  ihre  Tätigkeit  auf  das
bestimmteste  ab,  und  außerdem  veranlaßte  sie  die  gemeinsame  Gefahr
zu  einer  Einigung,  wie  sie  sonst  kaum  zustande  gekommen  sein  dürfte.
Oie  Kosten  trug  wieder  das  „unverletzliche“  China.  Im  Zuli  1910
schlossen  beide  Mächte  einen  Vertrag,  in  dem  sie  sich  den  Status  quo
in  der  Mandschurei  gegenüber  allen  Eingriffen  Oritter  gegenseitig  verbürgten.
  Gleichzeitig  wurde,  französischen  Zeitungsmeldungen  zufolge,
in  einer  Zusatzklausel  vereinbart,  daß  Japan  über  Korca  frei  verfügen
und  Mußland  freie  Hand  in  der  zu  China  gehörigen  Mongolei  haben
solle.  Die  Ereignisse  bestätigten  die  Richtigkcit  der  Meldung.  Wenige
Wochen  nach  der  Unterzeichnung  wurde  das  „unabhängige“  Korea  von
Japan  einverleibt,  Rußland  aber  erzwang  im  Frühjahr  1911  völlig  unvermittelt
  von  China  durch  ein  Ultimatum  einc  erhebliche  Ausdehnung
seiner  besonderen  politischen  und  Handelsvorteile  in  Ostturkistan  und
der  nördlichen  Mongolei  über  den  Vertrag  von  1881  (s.  oben  S.  438)
hinaus.  Gegen  die  von  einem  internationalen  Syndikat  geplaute  Anleihe
  an  China  zur  Aeuordnung  der  Verwaltung  in  der  Mandschurci
erhoben  Rußland  und  Japan  gemeinsam  mit  Erfolg  Einspruch.  Ob
dieses  Einvernehmen  zwischen  den  beiden  im  Norden  „arbeitenden“
Meächten  mit  seinen  überraschenden  Folgen,  vor  allem  der  Wiederaufnahme
  der  russischen  Tätigkeit  im  Östen,  programmäßig  im  englischen
Sinne  war,  ist  sehr  zweifelhaft,  aber  das  amtliche  England  unterließ
zielbewußt  jede  Mißbilligung,  und  am  11.  Juni  1911  erklärte  Sir  Edward
  Grey  im  Parlament,  die  britische  Regierung  müsse  anerkennen,
„daß  Rußland  und  Japan  in  der  Mongolei  und  Mandschurei  besondere
  Interessen  hätten".  Damit  war,  soweit  England  in  Betracht  kam,
auch  über  die  mongolischen  Gebicte  Chinas  das  Urteil  gesprochen.  Ende
1911,  inmitten  der  chinesischen  Revolutionswirren,  erklärte  sich  die  nördliche
  Mongolei,  sicher  nicht  zur  Aberraschung  Rußlands,  für  unabhängig
unter  dem  lamaistischen  Kirchenfürsten  von  Urga,  und  Anfang  1912  ließ
die  russische  Regierung  in  Peking  mitteilen,  daß  Rußland  diese  „Unabhängigkeit“
  anerkennec,  dem  neuen  Staate  auch  „behilflich“  sein  wolle
und  eine  Eisenbahnlinie  von  der  sibirischen  Bahn  am  Baikal-See  nach
Urga  bauen  werde,  die  dann  später  nach  Süden  bis  Kalgan  fortgesetzt
werden  und  dort  Anschluß  nach  Peking  finden  würde.  Das  System
der  „Unabhängigkeit“  koreanischer  und  tibetischer  Spielart  hatte  Schule
gemacht.  Dic  geplante  Eisenbahnlinie  Kiachta—Urga—  Kalgan  aber  ist
für  Rußlands  Politik  und  Handel  von  einer  solchen  Bedeutung,  daß