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sches Gebict dem Handel aller offen halten sollte. Der Erfolg war, wie
zu erwarten stand, etwa das Gegenteil von dem, was erstrebt wurde.
Rußland und Japan lehnten diesen Eingriff in ihre Tätigkeit auf das
bestimmteste ab, und außerdem veranlaßte sie die gemeinsame Gefahr
zu einer Einigung, wie sie sonst kaum zustande gekommen sein dürfte.
Oie Kosten trug wieder das „unverletzliche“ China. Im Zuli 1910
schlossen beide Mächte einen Vertrag, in dem sie sich den Status quo
in der Mandschurei gegenüber allen Eingriffen Oritter gegenseitig verbürgten.
Gleichzeitig wurde, französischen Zeitungsmeldungen zufolge,
in einer Zusatzklausel vereinbart, daß Japan über Korca frei verfügen
und Mußland freie Hand in der zu China gehörigen Mongolei haben
solle. Die Ereignisse bestätigten die Richtigkcit der Meldung. Wenige
Wochen nach der Unterzeichnung wurde das „unabhängige“ Korea von
Japan einverleibt, Rußland aber erzwang im Frühjahr 1911 völlig unvermittelt
von China durch ein Ultimatum einc erhebliche Ausdehnung
seiner besonderen politischen und Handelsvorteile in Ostturkistan und
der nördlichen Mongolei über den Vertrag von 1881 (s. oben S. 438)
hinaus. Gegen die von einem internationalen Syndikat geplaute Anleihe
an China zur Aeuordnung der Verwaltung in der Mandschurci
erhoben Rußland und Japan gemeinsam mit Erfolg Einspruch. Ob
dieses Einvernehmen zwischen den beiden im Norden „arbeitenden“
Meächten mit seinen überraschenden Folgen, vor allem der Wiederaufnahme
der russischen Tätigkeit im Östen, programmäßig im englischen
Sinne war, ist sehr zweifelhaft, aber das amtliche England unterließ
zielbewußt jede Mißbilligung, und am 11. Juni 1911 erklärte Sir Edward
Grey im Parlament, die britische Regierung müsse anerkennen,
„daß Rußland und Japan in der Mongolei und Mandschurei besondere
Interessen hätten". Damit war, soweit England in Betracht kam,
auch über die mongolischen Gebicte Chinas das Urteil gesprochen. Ende
1911, inmitten der chinesischen Revolutionswirren, erklärte sich die nördliche
Mongolei, sicher nicht zur Aberraschung Rußlands, für unabhängig
unter dem lamaistischen Kirchenfürsten von Urga, und Anfang 1912 ließ
die russische Regierung in Peking mitteilen, daß Rußland diese „Unabhängigkeit“
anerkennec, dem neuen Staate auch „behilflich“ sein wolle
und eine Eisenbahnlinie von der sibirischen Bahn am Baikal-See nach
Urga bauen werde, die dann später nach Süden bis Kalgan fortgesetzt
werden und dort Anschluß nach Peking finden würde. Das System
der „Unabhängigkeit“ koreanischer und tibetischer Spielart hatte Schule
gemacht. Dic geplante Eisenbahnlinie Kiachta—Urga— Kalgan aber ist
für Rußlands Politik und Handel von einer solchen Bedeutung, daß