auch wird durch die Art der Citirung erreicht, daß
das Buch einem unfruchtbaren Präjudizienkultus nicht
Vorschub leisten kann. Das noch geltende Landesrecht
— welches in diesem Bande freilich zurücktritt —
ist überall berücksichtigt, sein Einfluß, wie der Einfluß
der auf ihm beruhenden Judikatur wird, wie der
Verfasser meint, weit größer sein, als man vorläufig
im Allgemeinen anzunehmen scheint; gerade über das
Eingreifen dieser landesrechtlichen Bestimmungen —
über die die für das Reich bestimmten Kommentare
schweigen — wird oft rasche Orientirung erwünscht
wein. Für die Auswahl der aufzunehmenden Gesetze
und Verordnungen waren lediglich praktische Erwä-
gungen maßgebend; die Ausgabe will, ohne erschöpfend
zu sein, Alles das bieten, was nicht nur in ganz
vereinzelten Fällen gebraucht wird. Von Aufnahme
des Seerechts und der Konsulargesetzbung mußte leider,
um den handlichen Umfang nicht zu überschreiten,
abgesehen werden. Jeder Band erhält ein Sach-
register; die ausgenommenen Gesetze sind fortlaufend
numerirt; kleinere Gesetze sind vielfach eingeschoben
und dann durch den Druck als Einschiebung gekenn-
zeichnet. Format und Ausstattung ist dem handlichen
Baedecker-Format entsprechend gewählt. Das baldige
Erscheinen des ersten und dritten Bandes kann in
sichere Aussicht gestellt werden; der dritte Band ist
bereits im Druck, das Manusfkript des ersten ist zum
größeren Theil druckfertig, so daß auch dessen Aus-
gabe noch vor den Gerichtsferien in sichere Aussicht
gestellt werden kann.
K. Keferstein: Beiträge zur Würdigung der fran-
zösischen Kolonialbestrebungen. Ratibor 1900.
Fr. Lindner. (Gymnasialprogramm.)
Der Verfasser hat mit anerkennenswerthem Fleiß
das vorhandene statistische Material über die neuere
französische Kolonialpolitik zusammengebracht. Er
wägt die daraus erwachsenden Kosten gegen ihren
Nutzen ab und versucht, soweit es möglich ist, die
Erfolge und die Thätigkeit Frankreichs mit denen
Englands in Vergleich zu stellen. Das Ergebniß ist
für Frankreich ein sehr ungünstiges.
Die deutsche Kolonial-Litteratur im Jahre
1898, zusammengestellt von M. Brose.
257
Die müh-
same und dankenswerthe Arbeit ist als Sonderheft
der „Beiträge zur Kolonialpolitik und Kolonial=
wirthschaft“ Berlin 1900, W. Süßerott, erschienen.
Dr. G. K. Anton: Domanial- und Landpolitik des
Kongostaates. (Jahrbuch für Gesetzgebung 2c.,
herausgegeben von Schmoller. April 1900.)
Die kleine Arbeit bietet an der Hand der
neuesten vorliegenden Veröffentlichungen eine dankens-
1 werthe Darstellung der Grundsätze, nach welchen die
Verwerthung des Landbesitzes im Kongostaat bisher
erfolgt ist, sowie ihrer Ergebnisse.
Die Firma Arthur Koppel veröffentlicht soeben
in sechs Sprachen ein Verzeichniß der von ihr in
allen Ländern der Welt ausgeführten Eisenbahn-
und sonstigen maschmellen Anlagen sowie ihrer
Filialen und Vertretungen. Eme Reihe gut ausge-
führter Abbildungen geben einen Begriff von der
Wirksamkeit der Firma, welche auch für die deutschen
Schutzgebiete schon mehrfach thätig gewesen ist.
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Titteratur-Perzeichnifst.
Industrie, Handel und Flotte. Volkswerthschaftlicher
Atlas in fünf Tafeln und zwei Karten nedst erläutern-
dem Tert. Unter Beihülfe mehrerer Künstler heraus-
gegeben vom Deutschen Flottenverein. Mk. 1,50.
George Westermann, Braunschweig.
Krauel (Geh. Leg. Rath, Gesandter z. D.): Deutsche In-
teressen in Brasilien. Aortrag, gehalten am
9. Januar 1900 in der Abtheilung Hamburg der Deut-
schen Kolonial-Gesellschaft. 89. 32 S. Mk. 1,—.
L. Friederichsen & Co., Hamburg.
Der Kampf um die Freiheit in Süd
Pfister, A.:
Vortrag. 8°. 35 S., 40 Pf.
afrika.
W. Kohlhammer, Stuttgart.
!1Rodenberg, Professor: Seemacht in der Geschichte.
40 pf. J. B. Metzlersche Buchhandlung,
Stuttgart.
Thoma, Dr. Ludwig: Der Burenkrieg. Mit kurzen
Biographien der hervorragendsten Heerführer. Unter
Mitwirkung der Künstler Prof. Franz v. Defregger,
Th. Th. Heine, Prof. W. Leibl rc. sowie der Schrift-
steller Carl Bleibtreu, Ir. M. G. Conrad, F. A. Hönig
u. A. Geb. Mk. 1,—., eleg. geb. Mk. 3,—.
Albert Langen, München.
DPDerkehrs -Nachrichten.
Berichtigung des
Packetposttarifs.“')
Seite 50 (Besondere Zollvorschriften 2c.) unter Deutsch-Ostafrika, ferner
Seite 58 unter China. a. Shanghai und
Seite 59 unter b. Tientsin sowie c. Kiautschou (Berichtigung)
sind im Randvermerk „über
Oesterreich oder Schweiz und Italien (Neapel)“ die Worte „oder Schweiz“ zu streichen.
Seite 123 unter 60a. Kiautschon (Nachtrag) ist bei dem Leitweg über Oesterreich und Italien in
der 3. Spalte hinter „Italien“ einzuschalten:
, über München,
*) Aus dem Amtsblatt des Reichs-Postamto, Nr. 15, 1900.