Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Herausgegeben in der Kolounial= Abtheilung des Auswärligen Amls.
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Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich
ericheinenden: „Bittheilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr
v. Danckelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften betragt beim Bezuge durch die Post und die
Buchbandlungen Mk. 3,—, direkt unter Sireifband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 3.50 fur Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und
Oesterreich- Ungarn, Mk. 3,75 für die Länder des Meltvostvereins. — Einsendungen und Aufragen sind an die Konigliche Hofbuchhandlung von
Ernst Siegfried Mittler und Sodn, Berlin 8W 12, Kochstr. 68— 71, zu richten. (Cingetr. in der Zeitungs-Preioliste für 1900 unter Nr. 2127.)
Inhalt: Amtlicher Theil: Ertheilung der Ermächtigung zur Beurkundung des Personenstandeo S. 275. — Beschluß
des Bundesraths, betreffend die Satzungen der Neu-Guinea-Kompagnie S. 275. — Verordnung des Kaiserlichen
Gouverneurs von Kamerun, betrefsend das Einkreisen von Elefanten S. 281; desgleichen, betreffend die Abgrenzung
eines Jagdgebietes S. 282. — Ernennung von Beisitzern bei dem Kaiserlichen Gericht deo Schutzgebietes der
Marshall-Juseln für das Jahr 1900 S. 282. — Personalien S. 282.
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 283. — Deutsch-Ostafrika: Jahresbericht der Deutschen
Ostafrika-Line S. 2894. — Kamerun: Bericht über einen Besuch beim Sultan von Tibati S. 281. — Gesellschaft
Nordwest-Kamerun S. 286. — Missenschaftliche Sammlungen S. 287. — Togo: WMissenschaftliche Sammlungen
S. 287. — Deutsch-Südwestafrika: Bericht über die Whcelersche Farm Seeheim S. 287. — Bericht über die
Thätigkeit des Feldbahn-Baukommandos vom 1. Januar bis 1. Februar 1900 S. 268. — Marshall-Inseln:
Schisseverkehr S. 288. — Verzeichniß der Handels= und Erwerbögesellschaften am 1. Januar 1900 S. 288. —
Uebersicht der im Schutzgebiete der Marshall-Inseln am 1. Januar 1900 ansässigen Deutschen und Fremden S. 289.
— Samoa: Aussichten fur Ansiedler S. 289. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-
Bewegung S. 2y72. — Aus fremden Kolonien: Eisenbahnen auf Madagaskar S. 293. — Verschiedene
Mittheilungen: Vorlesungen an der Berliner Universität S. 293. — Die Erpeditionen des Kolonial-Wirtschaft-
lichen Komitees S. 2933. — Litteratur S. 294. — Litteratur-Verzeichniß S. 296. — Schisfobewegungen S. 296.—
Verkehrs-Nachrichten S. 297. — Fahrplan des Dampfers „Adjutant“ für das Jahr 191/00 S. 290. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
Gelsehe; PDerordnungen der Reichsbehürden; Derträge.
Ertheilung von Ermächtigungen zur Beurkundung des Personenstandes.
Auf Grund des § 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete
R.-G.-Bl. 1888, S. 75), des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personen-
standes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 (B.-G.-Bl. 1870, S. 599) und der
Allerhöchsten Verordnung, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes für das
südwestafrikanische Schutzgebiet, vom 8. November 1892 (R.-G.-Bl. 1892, S. 1037) ist dem mit der Ver-
wesung der Bezirkshauptmannschaft in Gibcon beauftragten Oberleutnant Demmler von der Kaiserlichen
Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika für die Dauer seiner Thätigkeit als beauftragter Bezirkshauptmann
von Gibeon die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb des Schutzgebietes bürgerlich gültige
Cheschließungen bezüglich aller Personen, die nicht Eingeborene sind, vorzunehmen und deren Geburten
und Sterbefälle zu beurkunden.
Beschluß des Bundesraths, betreffend die Satzungen der Nen-Gninca-Kompagnic.
(Reichs-Anzeiger Nr. 80.)
In Gemäßheit des § 8 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebicte
Reichs-Gesetzbl. 1888, S. 75), wird Nachstehendes veröffentlicht:
1 Der Bundesrath hat am 8. Februar 1900 beschlossen, der mit dem Sitze in Berlin bestehenden
Neu-Guinea-Kompagnie auf Grund ihrer vom Reichskanzler genehmigten Satzungen die Fähigkeit
beizulegen, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken,
zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden.