Full text: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

ferner von Oberstleutnant Hübner: Ein neues 
Thor zum Mittelländischen Meer 2c. 
Robert Davidsohn: Geschichte von Florenz. 
Forschungen zur Geschichte von Florenz. Erster 
Theil: Zur älteren Geschichte von Florenz. Zweiter 
Theil: Aus den Stadtbüchern und --Urkunden von 
San Gimignano (13. und 14. Jahrhundert). Ber- 
lin 1896, 1900. E. S. Mittler & Sohn. 
Wenn an dieser Stelle der vorliegenden von 
kompetenter Seite als vortrefflich gewürdigten Arbeiten 
über die Vergangenheit von Florenz und seiner Nach- 
barschaft gedacht wird, geschieht es, da Davidsohn 
auch den wirthschaftlichen Fragen seine Aufmerksamkeit 
gewidmet hat. Die italienischen Städte haben wäh- 
rend des Mittelalters ihre Blüthe hauptsächlich dem 
Handel mit Kolonialwaaren zu danken gehabt, der 
seinen Weg aus Indien über Aegypten, Italien und 
Deutschland nahm. Die Entdeckung des Seeweges 
  
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nach Indien hat mehr als alles Andere zu ihrem 
Niedergang beigetragen. Aber noch fehlt es sehr an 
aktenmäßigen Belegen über den Verlauf dieser großen 
wirthschaftlichen Revolution. Um so freudiger ist es 
zu begrüßen, daß hier manches bisher unbekannte 
Material der Welt erschlossen und ihr ein urkundlich 
treues Bild der früheren wirthschaftlichen Verhältmisse 
Norditaliens geboten wird. Man kann der Fort- 
setzung des mühsamen Werkes mit großer Spannung 
entgegensehen. 
  
Handels= und Machtpolitik. 
C. G. Cotta. Erster Band. 
Die von verschiedenen Gelehrten im Auftrage 
der Freien Vereinigung für Flottenvorträge in letzter 
Zeit gehaltenen Reden werden hier in einem hand- 
lichen Bande dem allgemeinen Publikum zugänglich 
gemacht. 
Stuttgart 1900. 
  
  
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
„Condor“ 26/1. Dar-es-Salam. 
„Cormoran“ 17/6. Anpia. 
station: Kamerun.) 
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„Irene“ 10/3. Nagasaki. 
„Kaiserin Augusta“ 5/2. Tsingtau. 
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S. „Schwalbe“ 12/2. Kapstadt. 
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— 
„Hansa“ Tsingtau 3/4. — 5/4. Woosung 10/4. — 12/4. Tsingtau. 
„Hertha“ 14/3. YDokohama 7/4. — 9/4. Kobe 16/4. — Nagasaki. 
„Jaguar“ 19/3. Tsingtau 10/4. — 13/4. Nagasaki. 
„Iltis“- 30/3. Moje 1/4. — 2/4. Kobe 14/4. — Taku. 
(Poststation: Hongkong.) 
. (Poststation: Hongkong.) 
Vermessungsschiff „Möwe“ 20/12. Herbertshöhe. 
(Poststation: Lourenzo Marquez.) 
S. „Seeadler" Matupi 30/1. — Carolinen. 
S. „Wolf“ Kamerun 1/4. — 7/4. Loanda 18/4. — Svwakopmund. 
(Poststation: Dar-es-Saläm.) 
(Poststation: Sydney.) 
„Gefion“ 18/3. Tsingtau. (Poststation: Hongkong.) 
„Habicht“ 8/1. Kapstadt 22/3. — 31/3. Mossamedes 2/4. — 5f/4. Loanda 18/4. (Post- 
(Poststation: Hongkong.) 
(Poststation: Hongkong.) 
(Poststation: Hongkong.) 
(Poststation: Hongkong.) 
(Poststation: Matupi.) 
(Poststation: Apia.) 
(Poststation: Lüderitzbucht.) 
  
DPerkehrs -Machrichten. 
Die Jaluit-Gesellschaft wird Anfang Juni den Motor-Schuner „Queen of the Isles“ von San 
Francisco nach Jaluit abfertigen. 
Das Schiff bietet Gelegenheit zur Postbeförderung nach den Marshall- 
Inseln und Karolinen. Postschluß für Berlin am 17. Mai. Abgang des Zuges 11 Uhr 28 Min. vormittags. 
Ende Juni wird der Motor-Schuner „Aeolus“ von San Francisco die Fahrt nach Jaluit 
antreten. Postschluß für Berlin am 12. Juni. 
  
Für Postanweisungen, welche 
a) zwischen Deutschland einerseits und Deutsch-Neu-Guinea, Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafriko, 
Kamerun, Kiautschou, Samoa und Togo andererseits, 
b) zwischen den vorgenannten deutschen Schutzgebieten untereinander 
ausgetauscht werden, gelten vom 1. Mai ab dieselben Gebühren wie für Postanweisungen des inneren 
deutschen Verkehrs. Die sonstigen Versendungsbedingungen für Postanweisungen des deutsch-kolonlalen 
Verkehrs bleiben unverändert; auch wird im Verkehr mit Kiautschou die ermäßigte Gebühr von 10 Pf. 
für diejenigen Postanweisungen von mehr als 5 bis einschl. 15 Mark aufrecht erhalten, welche an Mann- 
schaften der Besatzungstruppen gerichtet sind. 
In Marienthal, Kuis und Haris (Deutsch-Südwestafrika) sind Postanstalten eingerichtet 
worden, deren Geschäftskreis sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen 
Briefen erstreckt. 
 
	        
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