Längsreihen betrug 14 bis 16 mit etwa 35 bis
40 Körnern in jeder Reihe. Die Körner sind gelb
und ziemlich glatt.
Die Kartoffeln erreichten eine Größe bis 10 cm
und einen Durchmesser bis 6 cm. Die Schale ist
glatt und nur zuweilen von Korkwärzchen unter-
brochen, die aber wegen ihrer Kleinheit ganz un-
bedenklich sind.
Schiffsstrandung.
Nach Meldung aus Swakopmund vom 3. Sep-
tember d. Is. ist der dort vor Anker liegende Segler
der norwegischen Rhederei Melsom & Holth zu
Christiania, „Recovery“ (Führer Kapitän K. O.
Aanonsen), am 25. August gestrandet. Das Schiff
war von der Deutschen Kolonialgesellschaft gechartert
und hatte Kohlen für die dortige Eisenbahn geladen.
An dem genannten Tage abends brachen infolge
des plötzlich aufgehenden Südwindes die Ankertrossen
des Seglers, und trieb dieser dann dem Lande zu.
Die hier gleichfalls vor Anker liegenden Dampfer
„Marie Woermann" und „Leutwein“ versuchten noch
am 24. abends ebenso wie am folgenden Tage des
Seglers habhaft zu werden, um ihn zu schleppen.
Leider schlugen die Versuche fehl, und der „Recovery“
trieb etwa 1 km nördlich der Mole am 25. abends
auf die am Strande vorhandenen Riffe. Die Mann-
schaften wurden auf „Marie Woermann" übernommen,
das Schiff selbst ist verloren und wird nicht wieder
abkommen.
Hamva.
Randel des Schutzgebietes.
Die Einfuhr Samoas hatte
1899 einen Werth von 523 904,28 Dollar,
1898 - -370183,62 -
Die Ausfuhr
1899 von 442 276,00 Dollar,
1898 2385 492,05 -
Von Deutschland wurden eingeführt
1899 für 78 194.84 Dollar,
1898 63 687,.76 -
Direkte Ausfuhr nach Deutschland fand nicht statt.
RAus dem Bereiche der Wissionen und
der Antisklaverei-Bewegung.
Die Mission der Bäter vom heiligen Geist
(Schwarze Väter) hat in ihrer Niederlassung zu
Zabern (Superior P. Lorber) ein neues Missions-
haus errichtet. (Gott will es.)
Dem Missionsblatt „Gott will es“ zufolge be-
absichtigt die Trappistenmission, ihre Thätigkeit von
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Usambara aus auf das Merugebirge, wo seiner Zeit
die Missionare Ovir und Segebrok von der En.
Leipziger Mission ermordet wurden (Kol. Bl. 1896,
S. 714), auszudehnen. In dem erwähnten Blatt
schreibt darüber ein Trappistenpater Folgendes:
Ich besprach mich mit Hauptmann Johannes
über den Plan einer etwaigen Neugründung in dieser
Gegend. Er war ganz und gar dafür, schon längft
hatte er Trappisten hier auf diesen seinen Bergen
haben wollen. Auch er rieth uns, bei passender Ge-
legenheit und unter Zustimmung des dem Plan an
sich geneigten Bischofs Allgeier eine Missionsstation
im Merugebirge zu gründen. Gegenwärtig allerdings
sei es nicht gerathen, dorthin zu gehen; das dortige
Volk sei noch sehr heimtückisch und grausam; vor drei
Jahren seien zwei protestantische Missionare daselbs
ermordet worden; er selber wolle in nächster Zeit
mit 50 Mann Askaris einen Streifzug in jenes
Gebirge machen, die gegenwärtige Stimmung des
Volkes zu erforschen.
Die feierliche Einführung des Pastors Auguft
Wilhelm Schreiber, bisher an der Diakonissenanstalt
in Kaiserswerth thätig, als Inspektor der Norddeut-
schen Missionsgesellschaft hat am 16. September in
U. L. Frauenkirche zu Bremen stattgefunden.
(Monatsblatt der Nordd. Missionsgesellschaft.)
Der Warneckschen „Allgemeinen Missionszeit=
schrift“ entnehmen wir folgende interessante Einzel-
heiten über die Eingeborenen-Gesetzgebung auf Funafutr
(Ellice-Inseln):
Man macht auf Funafuti einen Unterschied zwischen
geschriebenen und ungeschriebenen Gesetzen; letztere
beziehen sich auf Dinge von untergeordneter Bedeutung
und werden je nach Bedarf von den Eingeborenen
geändert oder ergänzt. Diesem Gewohnheitsrechte
zufolge darf z. B. ein durstiger Insulaner beliedig
Nüsse von den Kokospalmen eines anderen pflücken,
um seinen Durst zu löschen, vorausgesetzt, doß er
gleich nach seiner Rückkehr ins Dorf den Vorfall
dem betreffenden Besitzer meldet. Eine andere un-
geschriebene Verordnung giebt demjenigen Palmen=
besitzer, welcher die Nüsse für irgend einen bestimmten
Zweck sich reserviren möchte, das Recht, ein sogenanntes
Tabuzeichen an den betreffenden Bäumen anzubringen.
So sind z. B. die Palmen auf dem Südende der
Hauptinsel sämmtlich zur Kopragewinnung bestimmt.
Die geschriebenen oder vielmehr gedruckten Gesetze
sind in samoanischer Sprache abgefaßt; das einzige
auf der Insel vorhandene Exemplar des Gesetzbuches
befindet sich in den Händen des Unterhäuptlings.
Es enthält alle nöthigen Bestimmungen über die
Amtspersonen und Würdenträger, wie Häuptlinge,
Richter, Schreiber, Geschworene, Polizisten und die
ihnen gebührenden Emolumente, ferner über die Ter-
mine, an welchem Gerichts= und Rathssitzungen statt-
zufinden haben, und über die Befugnisse der Gerichte
und endlich die Strafabmessung für die einzelnen