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Art. 3 macht den Kommissaren zur Pflicht, ihren erhöht; das Minus pro 1899 hat sich dagegen von
Gesellschaften und deren Untergesellschaften gegenüber
in allen Fällen von Zuwiderhandlungen gegen die
Bestimmungen des Art. 1 und jederzeit auf Befehl
der Kolonialdirektion einzuschreiten.
Art. 4 bestimmt, daß die Regierungskommissare
zu gemeinsamer Berathung unter dem Vorsitz des
Kolonialdirektors berufen werden können.
Art. 5 regelt die Bezüge der Kommissare. Ihren
Gehalt beziehen sie durch die Kolonialdirektion auf
Rechnung der betreffenden Provinz bezw. der ein-
zelnen Gesellschaften. Führt eine Gesellschaft ihren
Antheil an der Bezahlung der Kommissare nicht in
der bestimmten Höhe an die Staatskasse ab, so wird
dies als ausreichender Grund für Aufhebung des
Kontraktes angesehen.
Die gegenwärtigen Königlichen Kommissare bei
den Gesellschaften führen von jetzt ab den Titel
Regierungskommissare.
Art. 7 hebt entgegenstehende Gesetzesbestimmungen
auf.
Reform der Finanzverwaltung der portugiesischen
Rolonien.
Durch ein Dekret vom 14. September 1900 hat
die portugiesische Regierung eine Reform der Finanz-
verwaltung der Kolonien angeordnet. Im Marine-
ministerium ist eine Generalinspektion der Kolonial=
finanzen vorgesehen, welche die Ueberwachung ausüben
soll. Im Kolonialbudget werden erhebliche Erspa-
rungen beabsichtigt.
Tribut der Eingeborenen Erotbräas.
Der von den Eingeborenen Erythräas im Jahre
1900/1901 zu zahlende Tribut ist auf 607 450 Lire
bemessen worden.
Etat von Uniederländisch-Indien für das Jahr 1901.
Der Etat für Neederländisch-Indien auf das
Jahr 1901 ist den Generalstaaten zur Berathung
vorgelegt worden.
Er veranschlagt:
a) die in den Niederlanden bereit zu Fl.
stellenden Einnahmen auf 28 693 434
b) die in Indien zu erwartenden Ein-
nahmen auf . .121242500
also eine Gesammteinnahme von 149 935 934
welcher an Ausgaben gegenüberstehen 149 885 383
es würde sich mithin ein Ueberschuß
ergeben von . . 50 551
Aus der dem Etat beigesügten Denkschrift ent-
nehmen wir Folgendes:
Der für das Jahr 1898 auf Fl. 17 013 300
veranschlagte Fehlbetrag hat sich um Fl. 1 450 255
Fl. 11 795 312 auf 1 858 505 vermindert.
Mit Bezug auf das Etatsjahr 1900 wird er-
wartet, daß nach dem Stande der jetzigen Preise fir
Kaffee und Zinn die Nettoeinnahme den Anschlog
um 7 ½ Millionen Gulden übersteigen werden; anstan
des auf Fl. 5777 255 veranschlagten Minus wiurd
mithin voraussichtlich ein vortheilhaftes Saldo er-
wartet werden können.
Eine von Regierungs wegen zu errichtende Gutta-
percha-Unternehmung hat den Zweck, einen Markt in
der Kolonie für dieses Produkt ins Leben zu rufen,
das bisher größtentheils außer Landes verhanden
wurde.
Eine Schule für mittleren und fachwissenschaft-
lichen Unterricht, verbunden mit einem Technikun,
soll in Batavia errichtet werden.
Unter Leitung der Direktion des reichsbotanischen
Gartens in Buitenzorg soll eine Landbauschule ent-
stehen, in der Unterricht in der Blumen-, Obst= und
Gemüsezucht ertheilt werden wird.
Dem Laboratorium zu Weltevreden wird die
Aufgabe zu Theil werden, einen Kursus zur Er-
kennung tropischer Krankheiten einzurichten.
Das im Jahre 1893 im Solothal begonnene
Bewässerungswerk, mit dem die Verlegung der Sole-=
flußmündung nach der Javasee verbunden ist, wird
vorläufig nicht weitergeführt werden. Die Kosten
dieses Unternehmens waren seiner Zeit auf 14½ Mill.
Gulden veranschlagt; nachdem für die Arbeiten ein
Betrag von 11 Mill. Gulden bereits verausgabt war.
stellte es sich heraus, daß noch etwa 27½ Mil.
Gulden erforderlich sein würden, um das Unternehmen
zum Abschluß zu bringen. Um nun entscheiden zo
können, ob die Bewilligung einer solch hohen Summe
in ökonomischer wie technischer Hinsicht den Erwor-
tungen entsprechen würde, ist eine Kommission im
vorigen Jahre entsondt worden, welche die Angelegen-
heit an Ort und Stelle untersuchen sollte. Da die
Sachverständigen nicht zu einer Einigung gelangt
sind, so wird die Fortsetzung der Solothalarbeiten
so lange unterbleiben, bis der Generalgouverneur in
der Lage gewesen ist, sein Urtheil dieserhalb abzu-
geben.
Für die Ausbreitung der Vertheidigungswerke in
Batavia ist ein Betrag von Fl. 290 000 ausgeworfen
und für die Vermehrung des Geschützparkes in den
befestigten Stellungen von Batavia und Tandiong-
Priok ein Betrag von Fl. 400 000.
Die Erbschaftssteuer sowie die Steuer für Ueber-
tragung von Gütern an Europäer soll nach nieder-
ländischem Muster geregelt werden. Dadurch werden
die in Indien noch bestehenden Befreiungen von der
Erbschaftssteuer bei Vererbung in gerader Linie und
zwischen Eheleuten mit Kindern beseitigt und die
Steuersätze erhöht werden.
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