Full text: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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seinen Kolonien geboren sind, portugiesische Bürger In derselben Weise können auch eingeborene Unter- 
seien und der Eingeborene der Kolonie daher grund= suchungsgefangene zur Arbeit angehalten werden. 
sätzlich dieselben politischen Rechte genösse wie der Als Eingeborene gelten im Sinne der Cwil= und 
im Mutterland geborene Portugiese So sind ihm Strafgesetzgebung nur diejenigen Personen, welche in 
die öffentlichen Aemter in gleicher Weise wie dem den Kolonien geboren sind, von eingeborenen Eltern 
Europäer zugänglich. Gerade hierin habe man gute abstammen und sich durch ihren Bildungsgang und 
Erfahrungen gemacht, indem fast in allen Verwaltungs= ihre Lebensgewohnheiten nicht über das allgememe 
zweigen, sogar auch in der Kassenver waltung, Einge= Niveau ihrer Rasse erheben. 
borene angestellt seien und sich dabei gut bewährt Als besonderer Schutz der Eingeborenen gegen 
hätten. Auch die freie Wahl des Wohnsitzes ist den die Ausbeutung durch die Europäer wird von dem 
Eingeborenen gestattet. Es besteht jedoch die Be= Verfasser die Anordnung hervorgehoben, daß bei 
stimmung, daß sie nicht als Arbeiter aus der Provinz der Vergebung von Landkonzessionen ein besondere 
nach anderen Bezirken verschickt werden dürfen. Aufgebotsverfahren vorgeschrieben ist. Danach wird, 
Was die Leistungen der Eingeborenen gegenüber um den Eingeborenen im Besitze seines Grundver- 
dem Staate betrifft, so ist die im 15. und 16. Jahr= mögens zu sichern, das Vorhaben während 30 Tagen 
hundert übliche Lieferung einer bestimmten Zahl von durch Anschlag auf den besuchtesten Plätzen des Be- 
Sklaven durch die Häuptlinge als Tribut bereits zirksamts bekannt gemacht. Ueber die eingehenden 
im 17. Jahrhundert abgeschafft worden. Die Leistung Einsprüche wird mit den Parteien verhandelt und 
des anfänglich zu zahlenden Zehnten wurde später über berides gutachtlich an die vorgesetzte Behörde 
durch eine für Eugeborene und Nichteingeborene berichtet. 
gleiche Steuer erseßt, bis endlich im Jahre 1896 — — 
sämmtliche Eingeborenensteuern in Angola aufgehoben 
wurden. Dagegen sind die Häuptlinge der Stämme Verschiedene Mittheilungen. 
verpflichtet, Eingeborene als Träger bei den Re— 
gierungstransporten und als Arbeiter zu den öffent- Raffeeban in Deutsch-Ostafrika. 
lichen Arbeiten gegen bestimmte Lohnsätze zu siellen. Schon vor längerer Zeit kam aus unseven Kolo- 
Auch haben sie aus den Leuten ihres Stammes eine nien die Nachricht, daß der Kaffeebau, besonders 
besondere Miliz zu zwei Aufgeboten zu formiren. in Deutsch-Ostafrika, nach der letztjährigen Dürre 
Die Mamnschaften des ersten Aufgebots werden als in diesem Jahre auf einen recht guten Erfolg schließen 
Soldaten und im Postdienst verwendet, diejenigen läßt. Diese Erwartung scheint sich erfreulicherweise 
des zweiten, des sogenannten „schwarzen Aufgebots“, zu bestätigen, denn vor Kurzem traf, wie das 
haben im Kriegefall Transportdienste zu leisten. Deutsche Kolonialhaus, Bruno Antelmann, Berlin, 
Was das bürgerliche Recht betrifft, so gelten im mittheilt, mit dem Dampfer „Kronprinz“ die erste 
Allgemeinen die für Portugal gültigen Vorsch#iften, diesjährige Ernte des Usambara-Kaffees (Deutsch- 
jedoch mit der Maßgabe, daß die Bräuche und Rechts- Ostafrika) ein, welcher von vorzüglicher Qualität 
  
gewohnheiten der Negerstämme in Rechtsstreitigkeiten sein soll. 
zwischen Emgeborenen anzuwenden sind. Haben dd. 
gegen die Parteien ausdrücklich die Entscheidung nach ####½½33 
dem allgemeinen bürgerlichen Rechte beantragt, so 
findet dieses Anwendung. Die Schuldhaft, die sich 
thatsächlich meist als Schuldsklaverei darstellte, ist ab= Bachmann, Dr. Franz: Süd--Afrika. Reisen, Erleb- 
geschafft. Trotzdem soll sich diese noch in denjenigen nisse und Beobachtungen während eines sechslährigen 
Bezirken, welche ohne eine geordnete Verwaltung si Aufenthaltes in der Kapkolonie, Natal und Pondoland. 
vorzinden *ts I ig sind, I Hermann Eichblatt, Berlin. 
.... — . Fabarius: Der deutsche Kulturpionier. Nachrichten 
Auch hinsichtlich des Strafrechts gelten die all- Fa ; 
gemeinen Vorschriften. Doch ist der Richter befugt, aus ur bei schen Keltn alftkule Mesnnseel, 
  
Tikterakur -Verxreichnißt. 
Hummel, G. L.: Kulturskizzen aus China. 
bei der Verurtheilung von Eingeborenen zur Ge- Gose & Teglaff, Berlin. 
fängnißstrafe diese in zeitweise Zwangsarbeit umzu- Hartmann, Martin: Der islamitische Orient. Be- 
wandeln, oder in bestimmten Fällen neben der im richte und Forschungen. II und III. v 
Gesetze vorgesehenen Strafe auf Zwangsarbeit von Wolfgant Peiser, Berlin. 
15 Tagen bis 1 Jahr zu erkennen. Unter Zwangs= v.. Poschinger, Heinr.: Unter Friedrich Wilhelm IV. 
r*#. 2 . F# « Denkwürdigkeiten des Ministers Otto Freiherrn v. Man- 
arbeit ist dabei die Verpflichtung zu verstehen, unter teuffel. z Band: G.TLSOr. Ml. 10,—. 
polizeilicher Aussicht gegen Bezahlung zu arbeiten. E. S. Mittler & Sohn, Berlin. 
  
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Derkohrs-Zachrichten. 
Von Seiten der Woermann-Linie wird darauf aufmerksam gemacht, daß Sendungen für Offiziere 
und Beamte des deutsch-südwestafrilanischen Schutzgebietes stets unter Adresse der Kaiserlichen Lager- 
verwaltung in Swakopmund bezw. Lüderitzbucht zu expediren sind.
	        
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