Reg.-Tons übertroffen. Der Tonnengehalt des deut-
schen Schiffsverkehrs sowohl in der großen Fahrt
als auch in der Küstenfahrt betrug über die Hälfte
des gesammten Schiffsverkehrs. Die Zunahme im
deutschen Dhauverkehr hat auch im vergangenen
Jahre angehalten. Während alle übrigen Flaggen
entweder an Zahl der Dhaus oder an Tonnengehalt,
die meisten in Beidem, einen Rückgang zu verzeichnen
hatten, sind die Dhaus deutscher Flagge von 2030
auf 2180 in der Ankunft und von 11 515 auf
13 645 Reg.-Tons im Tonnengehalt gestiegen. Wäh-
rend somit die deutsche Flagge über 2000 Reg.-Tons
gewonnen hat, hat der gesammte Dhauverkehr über
7000 Reg.-Tons verloren.
Die Aussichten der Schifffahrt für das laufende
Jahr sind nicht gerade günstig. Der südafrikonische
Krieg hat die Verschiffung von Wolle gehindert; die
meisten Schiffe haben in der letzten Zeit fast ohne
Ladung die Heimreise angetreten. Von dem Oester-
reichischen Lloyd ist eine Lmie mit sechswöchentlichen
Fahrten eingelegt worden, deren Aufrechterhaltung
bel dem gegenwärtigen Frachtenmarkt sehr erschwert
wird. Es verlautet ferner, daß eine indische Kon-
kurrenzlinie für die nach Indien fahrenden Schiffe
beabsichtigt wird. Außerdem soll eine Linie Dela-
goabai—Sansibar von der British India Steam and
Navigation Co. mit Fahrten in vierwöchentlichen
Zwischenräumen eingerichtet werden.
(Nach einem Bericht des Kaiserl. Konsulats in Sansibar.)
Außenhandel von Französisch-Guinea im Jahre 1900.
Die Einfuhr nach Französisch-Guinea bewerthete
sich im Jahre 1900 auf 14 286 433 Franken gegen
15 441710 Franken im Vorjahre. Die Ausfuhr
aus dieser Kolonie erreichte 1900 einen Werth von
9932 140 Franken gegen 9 531 471 Franken im
Jahre 1899. Bemerkenswerth ist, daß die Ausfuhr
des verflossenen Jahres gegen diejenige des Vorjahres
trotz der Krisis in der Kautschukindustrie eine Zu-
nahme von fast einer halben Million Franken aufweist.
(Nach Fenille de Renseignements de I°Offse Colonial
und La Dépeche Coloniale.)
Erzeugnisse der Rolonie Senegal.
Die Hauptkultur von Senegal bildet der Hirse-
bau. Die Hirse ist das Hauptnahrungsmittel der
Eingeborenen.
Nächst der Hirse ist das wichtigste Produkt
der Kolonie die Erdnuß, die besonders in der
Gegend von Cayor, zwischen Saint-Louis, Dakar
und Rufisque gedeiht. Seit einigen Jahren bereits
hat diese Kultur eine sehr bedeutende Ausdehnung
angenommen, und das Produkt spielt im Handel von
Rufisque eine große Rolle. Ueberall, wo die Erd-
nuß angepflanzt worden ist, sind Dörfer von
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Eingeborenen entstanden, und die Schwarzen ba
sich mit großem Eifer dieser Kultur gewidmet. 9
den letzten statistischen Zusammenstellungen soll
die jährliche Gesammtproduktion auf 84000 Ton
à 200 Sack belaufen. Die dortige Erdnuß lie-
ein ausgezeichnetes, farbloses Oel, das sich lange #-
hält. 100 kg Körner liefern ungesähr 40
45 kg Oel.
Außer den vorgenannten beiden Erzeugnis
wird noch Gummi, Kautschuk, Indigo und ar
Baumwolle gewonnen. Im Jahre 1899 sind d.
4000 Tonnen Gummi und 500 Tonnen Kautic
produzirt worden. (Le Bolletin des Halles eic-
Solfarifänderungen in Sierra Leone.
Durch Verordnung vom 6. Oktober 1900 b.
der Zolltarif von Sierra Leone folgende Aenderung
erfahren:
1. Auf die Freiliste sind gesetzt (rüher 10 #0
vom Werth): Säcke für die Ausfuhr westafrikanische
Erzeugnisse; Böttcherwaaren, und zwar Fässe
Barrels, Faßböden, Dauben, Reisen, Reifeneise,
Nieten, Binsen, Hakennägel und alle damit zusammer
hängenden Materialien; lebendes Vieh; mathematisch
wissenschaftliche und chirurgische Instrumente; Grab
tafeln und Grabsteine, mit ihrem Zubehör; Zenun
gen; äußere Umschließungen, in die Einfuhrwaaren
verpackt sind, wie Packkisten, Verschläge oder ander
Behälter, sowie unmittelbare oder innere Um
schließungen, die nach Ansicht des Zollkollektors keme
Handelswerth haben (bisher waren Verpackunger
frei, in denen Waaren gewöhnlich eingeführt werden)
Bindfaden zum Nähen von Säcken für die Aussuhr
von westafrikanischen Erzeugnissen.
2. Pistolen, andere als Revolver, sowie Kugel-
patronen für dieselben, sollen den gleichen Zollsätzen
unterliegen wie Revolver und Revolverpatronen,
nämlich: Revolver und andere Pistolen Stück
10 Schilling; Patronen (Kugel.) für Revolver und
andere Pistolen 100 Stück 2 Schill. 6 Pence.
lhe Board of Trade Jourunal
—.. —
Solltarifänderungen für die Rolonie Goldküste.
Durch Verordnung 9 von 1900, die am 28. Jul.
1900 in Kraft getreten ist, ist der Zoll auf Brandy,
Rum und andere Spirituosen oder Branntweine (mitl)
Ausnahme von Gin und Liköre), die so versüßt oder
mit anderen Stoffen versetzt sind, daß ihr Stärkegrasn
durch Sykes Hydrometer nicht bestimmt werden 8
bei der Einfuhr in den westlich vom Volta 9/#
legenen Theil der Kolonie von 10 Schillmg ousz.
15 Schilling für das Imperial Gallon oder einer)
Bruchtheil davon erhöht worden. "un
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