Full text: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

Reg.-Tons übertroffen. Der Tonnengehalt des deut- 
schen Schiffsverkehrs sowohl in der großen Fahrt 
als auch in der Küstenfahrt betrug über die Hälfte 
des gesammten Schiffsverkehrs. Die Zunahme im 
deutschen Dhauverkehr hat auch im vergangenen 
Jahre angehalten. Während alle übrigen Flaggen 
entweder an Zahl der Dhaus oder an Tonnengehalt, 
die meisten in Beidem, einen Rückgang zu verzeichnen 
hatten, sind die Dhaus deutscher Flagge von 2030 
auf 2180 in der Ankunft und von 11 515 auf 
13 645 Reg.-Tons im Tonnengehalt gestiegen. Wäh- 
rend somit die deutsche Flagge über 2000 Reg.-Tons 
gewonnen hat, hat der gesammte Dhauverkehr über 
7000 Reg.-Tons verloren. 
Die Aussichten der Schifffahrt für das laufende 
Jahr sind nicht gerade günstig. Der südafrikonische 
Krieg hat die Verschiffung von Wolle gehindert; die 
meisten Schiffe haben in der letzten Zeit fast ohne 
Ladung die Heimreise angetreten. Von dem Oester- 
reichischen Lloyd ist eine Lmie mit sechswöchentlichen 
Fahrten eingelegt worden, deren Aufrechterhaltung 
bel dem gegenwärtigen Frachtenmarkt sehr erschwert 
wird. Es verlautet ferner, daß eine indische Kon- 
kurrenzlinie für die nach Indien fahrenden Schiffe 
beabsichtigt wird. Außerdem soll eine Linie Dela- 
goabai—Sansibar von der British India Steam and 
Navigation Co. mit Fahrten in vierwöchentlichen 
Zwischenräumen eingerichtet werden. 
(Nach einem Bericht des Kaiserl. Konsulats in Sansibar.) 
Außenhandel von Französisch-Guinea im Jahre 1900. 
Die Einfuhr nach Französisch-Guinea bewerthete 
sich im Jahre 1900 auf 14 286 433 Franken gegen 
15 441710 Franken im Vorjahre. Die Ausfuhr 
aus dieser Kolonie erreichte 1900 einen Werth von 
9932 140 Franken gegen 9 531 471 Franken im 
Jahre 1899. Bemerkenswerth ist, daß die Ausfuhr 
des verflossenen Jahres gegen diejenige des Vorjahres 
trotz der Krisis in der Kautschukindustrie eine Zu- 
nahme von fast einer halben Million Franken aufweist. 
(Nach Fenille de Renseignements de I°Offse Colonial 
und La Dépeche Coloniale.) 
Erzeugnisse der Rolonie Senegal. 
Die Hauptkultur von Senegal bildet der Hirse- 
bau. Die Hirse ist das Hauptnahrungsmittel der 
Eingeborenen. 
Nächst der Hirse ist das wichtigste Produkt 
der Kolonie die Erdnuß, die besonders in der 
Gegend von Cayor, zwischen Saint-Louis, Dakar 
und Rufisque gedeiht. Seit einigen Jahren bereits 
hat diese Kultur eine sehr bedeutende Ausdehnung 
angenommen, und das Produkt spielt im Handel von 
Rufisque eine große Rolle. Ueberall, wo die Erd- 
nuß angepflanzt worden ist, sind Dörfer von 
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Eingeborenen entstanden, und die Schwarzen ba 
sich mit großem Eifer dieser Kultur gewidmet. 9 
den letzten statistischen Zusammenstellungen soll 
die jährliche Gesammtproduktion auf 84000 Ton 
à 200 Sack belaufen. Die dortige Erdnuß lie- 
ein ausgezeichnetes, farbloses Oel, das sich lange #- 
hält. 100 kg Körner liefern ungesähr 40 
45 kg Oel. 
Außer den vorgenannten beiden Erzeugnis 
wird noch Gummi, Kautschuk, Indigo und ar 
Baumwolle gewonnen. Im Jahre 1899 sind d. 
4000 Tonnen Gummi und 500 Tonnen Kautic 
produzirt worden. (Le Bolletin des Halles eic- 
Solfarifänderungen in Sierra Leone. 
Durch Verordnung vom 6. Oktober 1900 b. 
der Zolltarif von Sierra Leone folgende Aenderung 
erfahren: 
1. Auf die Freiliste sind gesetzt (rüher 10 #0 
vom Werth): Säcke für die Ausfuhr westafrikanische 
Erzeugnisse; Böttcherwaaren, und zwar Fässe 
Barrels, Faßböden, Dauben, Reisen, Reifeneise, 
Nieten, Binsen, Hakennägel und alle damit zusammer 
hängenden Materialien; lebendes Vieh; mathematisch 
wissenschaftliche und chirurgische Instrumente; Grab 
tafeln und Grabsteine, mit ihrem Zubehör; Zenun 
gen; äußere Umschließungen, in die Einfuhrwaaren 
verpackt sind, wie Packkisten, Verschläge oder ander 
Behälter, sowie unmittelbare oder innere Um 
schließungen, die nach Ansicht des Zollkollektors keme 
Handelswerth haben (bisher waren Verpackunger 
frei, in denen Waaren gewöhnlich eingeführt werden) 
Bindfaden zum Nähen von Säcken für die Aussuhr 
von westafrikanischen Erzeugnissen. 
2. Pistolen, andere als Revolver, sowie Kugel- 
patronen für dieselben, sollen den gleichen Zollsätzen 
unterliegen wie Revolver und Revolverpatronen, 
nämlich: Revolver und andere Pistolen Stück 
10 Schilling; Patronen (Kugel.) für Revolver und 
andere Pistolen 100 Stück 2 Schill. 6 Pence. 
lhe Board of Trade Jourunal 
—.. — 
Solltarifänderungen für die Rolonie Goldküste. 
Durch Verordnung 9 von 1900, die am 28. Jul. 
1900 in Kraft getreten ist, ist der Zoll auf Brandy, 
Rum und andere Spirituosen oder Branntweine (mitl) 
Ausnahme von Gin und Liköre), die so versüßt oder 
mit anderen Stoffen versetzt sind, daß ihr Stärkegrasn 
durch Sykes Hydrometer nicht bestimmt werden 8 
bei der Einfuhr in den westlich vom Volta 9/# 
legenen Theil der Kolonie von 10 Schillmg ousz. 
15 Schilling für das Imperial Gallon oder einer) 
Bruchtheil davon erhöht worden. "un 
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