2 diese Sitte im Allgemeinen nach meinen Erkun-
Fmgen wohl auf seltenere Gelegenheitsfälle, so scheint
hier im Nangalande, wie ich eben erfahren, einen
ent erheblichen Umfang gewonnen zu haben; das
Frngavolk ist ja wohl nur ein eigenartig entwickelter
reig des Byrrevolkes; die Spuren ihrer ver-
Tetenden Sklavenraubzüge im Byrreland habe ich
riederholt angetrofsen. Häuptling Abalekanga, ein
Sruder Nangas, in dessen Dorf ich eben hier sitze,
#ti kurz vor meiner Ankunft einen Haussahändler
ri sechs Trägern aufgegessen, der bei Beginn des
Sokkejeldzuges hierher geflohen war; Knochenreste
zud ich noch im Versammlungshaus. Die eigent-
scen Byrres halte ich aber trotzdem für ein ver-
Teunißmäßig leicht zu leitendes Volk; Gewehre sind
arh völlig unbekannt, ihre Waffen unvollkommen.
Sie find ein schöner, intelligenter, leidlich kräftiger
Uenschenschlag, der reiche Arbeitskräfte birgt. Die
au bearbeiteten Farmen haben stellenweise das
Frasland bis auf kleine Reste zurückgedrängt. Oel-
dalmen, Plantanen und Bananen sind zahlreich;
Gummipflanzen sind vorhanden, werden neuerdings
Th. auch schon genutzt, und ein anscheinend gutes,
delles Produkt wird durch Zwischenhandel auch schon
ain den Njong gebracht. Augenblicklich ist die Schen
noch zu groß, um irgendwelche größeren Leistungen
erreichen zu können. Häuptling Mbon z. B. hatte
mir erklärt, er habe schon oft zur Station kommen
wollen, sei aber von Doa daran gehindert worden.
Jetzt, wo ich ihn aufforderte, es doch unter meinem
Schutz zu thun, hatte er Angst; ich hätte ihn nur
durch Gewalt dazu vermocht. An Arbeitergestellung
war erst recht nicht zu denken.
Doch glaube ich mit der Zeit die Byrres ge-
sugiger machen zu können. Jedenfalls ist Zeit
nethig, um die Schen zu überwinden und sie all-
mahlich an geordnete Verhältnisse zu gewöhnen.
–——
Südfamerun--Grenzexpedition.
Oberleutnant Förster ist am 10. Juni d. Js.
in Campo (Kamerun) eingetroffen und hat sofort
an Stelle des erkrankten Hauptmanns Engelhardt
die Leitung der astronomischen Beobachtungsarbeiten
der Südkamerun-Grenzexpedition übernommen.
Deutsch-Südwelktafrika.
Organisation des Sanitätswesens in Südwestafrika.
(Hierzu eine Skizze.)
Nachdem die Organisation des Sanitätswesens
in Südwestafrika, wie sie in dem Jahresbericht über
die Entwickelung der Schutzgebiete im Jahre 1898/99
Beilage zum Kol. Bl. 1900, S. 122 u. 123) be-
schrieben ist, sich nunmehr über zwei Jahre lang
draltisch bewährt hat, sind die bisherigen Erfahrungen
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in Gestalt einer Instruktion von dem Chefarzt der
Schutztruppe, Oberstabsarzt Dr. Lübbert, nieder-
gelegt worden, welche einen Einblick in den eigen-
artigen, von den heimischen Verhältnissen nothgedrungen
vielfach abweichenden Betrieb des Sanitätsdienstes
im Schutzgebiete gewährt.
Aus derselben ist zu entnehmen, daß das ganze
Schutzgebiet in Anlehnung an die politisch-militärische
Gliederung in sechs ärztliche Bezirke eingetheilt ist:
im Norden Outjo und Grootfontein, in der Mitte
des Schutzgebietes Swakopmund, Omaruru und
Windhoek*) und im Süden Keetmanshoop. Jedem
dieser sechs Sanitätsbereiche steht ein Arzt bezw.
Sanitätsoffizier als verantwortlicher Leiter vor, wäh-
rend der Chefarzt die Verwaltung von Windhoek aus
dirigirt oder auf Dienstreisen inspizirt.
Jedem Arzte sind eine Anzahl Sanitätsunter-
offiziere — im Ganzen 34 — unterstellt, die zum
Theil auf selbständigen Posten verwendet werden.
Der Sanitätsdienst zerfällt in Gesundheits= und
Krankendienst und gliedert sich in den Dienst bei
den Feldkompagnien, den Lazarethen und den Außen-
stationen; dazu kommt die Versorgung der Civil=
bevölkerung mit ärztlicher Hülfe.
Der Gesundheitsdienst umfaßt die Erforschung
der Sanitätsbereiche von den Gesichtspunkten der
Hygiene aus. Um einen möglichst sicheren Einblick
in die Einwirkung des Tropenklimas auf den Euro-
päer zu bekommen, ist der Zustand der neu an-
kommenden Mannschaften — Gewicht, Organbefund,
Blutbeschaffenheit 2c. — festzulegen.
Der Arzt in Swakopmund nimmt zugleich die
Funktionen der Hafensanitätspolizei wahr, um durch
sorgfältige Ueberwachung des Schiffsverkehrs die
Einschleppung von Infektionskrankheiten zu verhindern.
Allen Aerzten liegt das regelmäßige Impfgeschäft,
die sanitätspolizeiliche Ueberwachung der Prostitution,
die Fleischbeschan und bei Herannahen oder Ausbruch
von Seuchen die Beantragung bezw. Ausführung
aller durch gesetzliche Bestimmungen oder nach dem
Stande der Wissenschaft gebotenen Maßregeln ob.
Der Revier= und Lazarethdienst bei der Truppe,
die Gesundheitsbesichtigungen und die militärärztliche
Berichterstattung sind durch eingehende Vorschriften,
analog denen in der Heimath, geregelt. Neu hinzu
kommt die Bestimmung, daß jeder Sanitätsoffizier
sämmtliche Außenstationen seines Dienstbereiches —
— der durchschnittlich die Größe eines mittleren
deutschen Bundesstaates hat — mindestens einmal
im Jahre besuchen soll.
Abweichend von heimischen Verhältnissen gestalten
sich die Beköstigungsvorschriften, welche nur drei
Formen kennen, in denen die Stärkungsmittel in
konservirter Form eine große Rolle spielen. Sehr
reichlich ist auch der Etat der Lazarethapotheken aus-
gestattet, dessen Ergänzung direkt aus dem großen
#) Hierzu kommt neuerdings noch im Anschluß an den
Bahnbau ein siebenter Bezirk, Naribib.