Full text: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

d es bedurfte nur mehr der gerichtlichen Prüfung 
t Kaufverträge, um die letzten endgültigen Akte 
c Uebertragung vorzunehmen. Zu diesem Zwecke 
n am Donnerstag nach Pfingsten der Kaiserl. 
chter, Assessor Boether, an Bord des Regierungs- 
mpfers „Stephan“ in Monumbo an, um unter 
derem auch unsere Landangelegenheit zu erledigen. 
ich eingehender Prüfung bestätigte er die Kon- 
ikte, und am 6. Juni gelangte der endgültige 
mufvertrag zum Abschlusse und zur beiderseitigen 
saiterzeichnung. 
In derselben Missionszeitschrift berichtet P. Wolf 
s Klein-Popo (Togo) unter dem 2. Juli: Am 
zten Sonntag feierten wir das Fest „Peter und 
mul“. Eine ungeheure Menge von Erwachsenen 
saEr morgens und nachmittags zum Gottesdienste 
chienen. Seitdem die Schwestern hier sind, ist die 
rche noch schöner als früher geschmückt. Unsere 
hule geht immer gut voran; auch die Schule in 
odü, welche von der Gemeinde selbst erbaut wurde. 
war eine Freude, zu sehen, wie die 100 bis 
0 Männer, alle guter Dinge, eifrig am Bau mit- 
beiteten. Die Leute sind uns sehr gewogen. Sonn- 
8 kommen regelmäßig 20 bis 30 Schüler von 
odä in die Kirche, obwohl der Ort eine Stunde 
len hier entfernt liegt. — P. Lauer in Porto= 
eguro muß die betrübende Mittheilung von dem 
de des hoffnungsvollen, jungen Lehrers Arnold 
tme machen. Nach Lome an die dortige Schule 
setzt, starb er schon nach kurzer Zeit. Ein herber 
hlag für die Mission, da es recht schwer fällt, 
s den Negern schon in der ersten Generation gute 
d zuverlässige Lehrer zu erziehen. Arnold Fume 
ir der erste Zögling der Mission. — Weiterhin 
im P. Laner von der nahe bevorstehenden Grün- 
ang dreier neuer Schulen in der Umgebung von 
bnerto-Seguro berichten. Auf der Hauptstation selbst 
#t die Knabenschule gut voran. 
Kus fremden RKolonien und 
Produktionsgrbieten. 
Beüedelung des Transvaals und Granje-Sreistaats 
durch britische Staatsangeberige. 
Im August vorigen Jahres war auf Anordnung 
5 Ministers Chamberlain in Kapstadt eine Kom- 
(ission zusammengetreten, der die Aufgabe zufiel, 
e Frage der Möglichkeit einer systematischen Be- 
delung Südafrikas durch britische Soldaten nach 
eendigung des Krieges zu studiren. Die Kommission 
stand aus einem höheren Offizier und zwei in süd- 
rikanischer Volkswirthschaft erfahrenen Sachver- 
indigen. Das Ergebniß dieser Untersuchungen ist 
mmehr in zwei Blaubüchern?*) veröffentlicht, von 
o) Report ol the Lands Settlement (lommission. 
zuth Alrica, duted 28. Norember 1900. ’resented 
both Houses ol Parlinment. Junce 1½01. 
713 
gesammelte Material enthält. 
  
denen das erste den Generalbericht über die zur 
Beantwortung gestellten Fragen, das zweite das 
Schon der äußere 
Umfang dieser Publikationen trägt zur Schau, daß 
die Kommissionsmitglieder es bei Durchführung ihrer 
Aufgabe an Gründlichkeit nicht haben sehlen lassen. 
Die als Anlagen zum Berichte abgedruckten Doku- 
mente weisen auf die Quellen hin, auf welche sich 
das abgegebene Gutachten stützt, und lassen erkennen, 
daß die erhaltenen Informationen auf eingehenden 
Verhandlungen mit den Civil= und Militärbehörden 
der Kapkolonie und Natals sowie auf Rücksprachen 
mit privaten Kennern der einschlägigen Verhältnisse 
beruhen. 
Die durch die Kommission gelieferte Arbeit muß 
als werthvoller Beitrag zur volkswirthschaftlichen 
Litteratur über Südafrika betrachtet werden. Da sich 
der Bericht auf Verhältnisse bezieht, welche mit den 
in unserem südwestafrikanischen Schutzgebiete 
vorliegenden große Aehnlichkeit aufweisen, gewinnt 
er für uns, vom rein wirthschaftlichen Standpunkte 
aus betrachtet, ganz besonders an Wichtigkeit. 
Der Kommission wurden im Einzelnen folgende 
Aufgaben gestellt: 
1. zu untersuchen, ob Land mit günstigen Wasser- 
verhältnissen in erreichbarer Nähe von Absatz- 
märkten und von guter Beschaffenheit erworben 
werden kann, gegebenenfalls zu welchen Preisen; 
ob Land beschafft werden kann, welches durch 
Bewässerung, Verbesserung der Verkehrsverhält- 
nisse oder durch andere Mittel zur Besiedelung 
geeignet gemacht werden kann. 
2. Zu untersuchen, wie viele Ansiedelungen gegrün- 
det werden sollen, welche Anzahl und welche 
Größe die Farmen aufzuweisen haben würden, 
welche Kosten erwachsen würden aus Unter- 
stützungen, um den Ansiedlern über die Schwie- 
rigkeit des Anfangs hinwegzuhelfen. 
3. Festzustellen, welche Bedingungen den Ansiedlern 
bei Gewährung von Land aufzuerlegen sind, 
insbesondere auch in Ansehung milnärischer 
Dienstleistungen. 
4. Zu untersuchen, ob es sich empfiehlt, regierungs- 
seitig besondere Maßnahmen zu treffen, um die 
Niederlassung von Offizieren und Mannschaften, 
die im Besiße einigen Kapitals sind, zu er- 
muthigen; wenn ja, welche Anordnungen er- 
forderlich erscheinen, um Land von Gesellschaften 
oder einzelnen Personen zu erwerben, eventuell 
unter welchen Bedingungen dies geschehen soll. 
Beim Studium der vorerwähnten Fragen ist die 
Kommission zu der Ueberzeugung gelangt, daß ein 
wohldurchdachtes Vorgehen in Ansehung der Be- 
siedelung Südafrikas mit britischen Staatsangehörigen 
von der größten (most vital) Wichtigkeit für das 
zukünftige Gedeihen des Landes sei, daß die schweren 
Opser an Gut und Blut, welche der Krieg verur- 
sachte, sich als vergeudet erweisen würden, wenn nicht 
energisch danach getrachtet würde, nach Beendigung
	        
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