Bescheinigung. Dem Schif ‚Kapitän . . . .. . , wird hiermit bescheinigt,
daß das Schiff, Ausrüstung und die in vorstehender Liste eingetragenen, geworbenen (Ort und Datum)
Arbeiter gemäß der Verordnung vom . . .. . vorschriftsmäßig revidirt und in Ordnung (Name)
befunden sind. Es wird daher dem Kapit . ... die Erlaubniß ertheilt, mit Bark
dem Schiff die in vorstehender Liste Spalte 3 aufgeführten Personen nach ihrer (Fäührer de.)Schoon.“
Heimath zurückzuverbringen. Kutter
(Ort, Datum.) 6
ALrulage 4. Stammrolke
für angeworbene farbige Arbeiter.
1 – - — —
5 Heimathsort des Arbeiters Name Des Besitzers 325 r— "„
25 bezw. Ort der Anwerbung und "W"„„ 262-S2 262
EVoller Name 38 E nehere für dessen Dienste S # Wies
5 55888 Bezeicher Arbeiter #ßzs
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1.2. 3. 4.ö. 6. 7.89.9. 9e. 10.1110. 12. 18
Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika.
Der amtliche Kurs der Rupie ist durch das Kaiserliche Gouvernement von Deutsch-Ostafrika für
den Monat Oktober 1901 auf 1,38613 Mark = 1 Rupie festgesetzt worden.
Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte bei den Kaiserlichen Gerichten in Deutsch-
Südwestafrika während des Jahres 1900.7)
Kaiserliches Bezirksgericht zu Windhoek.
I. Gerichtsbarkeit des Obergerichts und des Oberrichters.
Aus Davon
S . 2 8. .
Es waren anhängig: —. er # 25
—’
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, und zwar: i
a) Berufunien 9 11 5 6
b) Beschwerden — 15 15 14 1
B. Beschwerden in Konkurssache — — — — —
C. Strafsachen, und zwar: 1
a) Berufuugen — 9 9 5 4
Davon in Privatklagesachen — 2 2 2 —
b) Beschwerden: — 9 9 9 —
D. Beschwerden in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkit . — — — — —
2. Beschwerden auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 2. April 1893 — — — — —
*) Vergleiche Deutsches Kolonialblatt 1900, S. 366.