Full text: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

Zu große Produktion auf den Preis, dazu kommt 
auch die erheblich verminderte Gefahr beim Trans- 
port, so daß der Werth der mittleren und kleinen 
Steine im Laufe der Jahre gesunken ist, die großen 
haben immer noch hohen Werth. Ein Stein von 
Drei Spannen wird mit 7 Sack Kopra à 35 kg, 
also mit etwa 22,50 Mark, ein Stein von sechs 
Spannen mit etwa 26 Sack bezahlt. 
Ursprünglich, so sagt die Ueberlieferung, meißelte 
man die Form eines Fisches aus dem Aragonit, sie 
ließ sich gut transportiren, gefiel aber nicht und 
zerbrach leicht; man nahm sich dann den Vollmond 
als Modell, die Form fand allgemeinen Beifall, er- 
wies sich aber als untransportabel, weil man die 
runden Scheiben an den Tragbalken nur schlecht 
festbinden konnte. Schließlich kam man auf den 
Gedanken, in der Mitte ein rundes Loch auszuhauen, 
der Stein ließ sich dann, wenn man einen Stamm 
hindurchsteckte, rollen; so war nach beiden Seiten 
Genüge geschehen, und man hat diese Gestalt bis 
auf den heutigen Tag beibehalten. 
Obschon sich Tausende dieser Geldstücke auf Yap 
als Gemeinde= und Privateigenthum befinden, so giebt es 
doch Dörfer und Individuen, die kein „fä“ ihr Eigen 
nennen. Den Dörfern 6. und 7. Ranges bezw. 
deren Bewohnern (milingei) ist der Besitz oder 
Erwerb von Steinen über vier Spannen untersagt. 
Das „fä“ wird vorzugsweise zum Kauf von Frauen, 
Kanus, Schweinen und größeren Mengen von 
Früchten benutzt und nur von Männern besessen; 
eine hervorragende Rolle spielte es früher in den 
Kriegen der einzelnen Dörfer oder Landschaften. 
wahrsten Sinne des Wortes steinreich. Es bezahlt 
damit Dienstleistungen der Eingeborenen bei öffent- 
lichen Arbeiten und Belohnungen. Die zu zahlenden 
Steine bleiben am Orte des Vorbesitzers und werden 
durch die Buchstaben B A als Eigenthum des Bezirks- 
amts gekennzeichnet und gewissermaßen außer Kurs 
gesetzt, bei Weiterbegebung werden die Buchstaben 
durchstrichen und dem Empfangsberechtigten die Ab- 
holung überlassen. 
Die zweite Geldsorte Yaps ist wesentlich hand- 
licher, sie besteht in Perlmutterschalen, die gleichfalls 
eingeführt werden. In Yap kommen Perlschalen 
nicht mehr vor, ein Theil, aber nur kleinere Sorten, 
wird von den Palau geholt, den größten Theil und 
die größten Stücke führen die Kaufleute als Tausch- 
objekt ein. Dieses Geld wird hier „Jar“ genannt. 
Die Schalen werden an den beiden Seiten rechts 
und links vom Schloß geradlinig sowie auf der 
Außenseite abgeschliffen, so daß sie die Form eines 
Spatens bekommen. Sie werden meist paarweis 
gekauft. Die größeren Schalen werden zu zwei, 
seltener zu vier an einer Kokosschnur aufgereiht, die 
durch in das Muschelschloß gebohrte Löcher gezogen 
wird. Die kleineren Schalen werden stets bis zu 
zehn, aber nie mehr Exemplaren in kurzen Abständen 
an einer Schnur aufgezogen. 
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Das „Jar“ ist zur 
Zeit sehr begehrt und spielt für den Kaufmann eine 
größere Rolle als das „kä“. Der Werth ist ab- 
hängig von dem Preis der Perlschalen auf dem 
Weltmarkt, wenigstens soweit es sich um Geschäfte 
zwischen Weißen und Eingeborenen handelt, die 
Schalen mit schwarzem Rand sind den Vapern 
werthvoller als die mit goldig schimmerndem. Außer 
der Größe spielen für die Werthbestimmung auch die 
Güte und das Aussehen der Stücke eine Rolle. Das 
„Jar“ steht mehr im Eigenthum der Frauen, es 
wird deshalb Alles, was von diesen bezogen wird, 
wenn nicht mit anderen Gegenständen, mit „Jar“, 
aber nie mit „fä“ bezahlt. Obgleich der Yaper die 
Frauen nicht verwöhnt, zahlt er doch für ein und 
denselben Gegenstand mehr, wenn er ihn von einer 
Frau, als wenn er ihn von einem Mann kauft; auf 
der anderen Seite verkauft er fast alle seine Produkte 
an den Fremden billiger als an den Landsmann, 
er nimmt darin eine Ausnahmestellung von allen 
mir bekannten Völkern ein, nur auf der Insel Nenan 
bestanden ähnliche Verhältnisse. Dieser Preisunter- 
schied ist hier durchaus nicht klein; wenn z. B. ein 
Schwein unter Eingeborenen nach unserem Gelde 
20 Mark kostet, so bekommt es der Weiße schon für 
15 oder 16 Mark. 
Anderes Geld als „fä“ und „Jar“ giebt es 
nicht; das „gau“, das von anderer Seite als Ein- 
geborenengeld aufgeführt wird, und das ihm sehr 
ähnliche „thaue“ aus den Palau sind lediglich 
Schmuckstücke (Halsbänder) von sehr hohem Werth. 
„Gau“ ist schöner und theurer als „thaue“, es kommt 
von den Centralkarolinen. „Gau“ und „thaue“ sind 
Das Bezirksamt erhebt Strafen in „kä“, es ist im 
Familienerbstücke extra commercium, zudem giebt 
es m. W. wenig über hundert „gau“ bei einer 
Bevölkerung von 7600 Seelen. „Gau“ befindet 
sich fast ausschließlich in dem Besitz von Häuptlingen. 
Der gewöhnliche Mann gilt als verpflichtet, einen 
erworbenen „gau“ an sein Oberhaupt abzuliefern, 
früher verwirkte er bei seiner Weigerung das Leben. 
Die Ablieferung wurde aber nur gegen hohe Zahlung 
verlangt, jetzt wird die Schranke nicht mehr so streng 
innegehalten. Viel eher würde man noch reng, das 
Gelbwurzpulver, in glockenförmigen Packeten, oder 
Mbul, Knäuel aus Bananen= oder Hibiskusfaser, als 
Geld bezeichnen können, denn beide Fabrikate haben 
je nach ihrer Größe einen bestimmten Werth und 
wandern auch fortwährend von Hand zu Hand. 
In unbestimmten Zwischenräumen findet ein 
großer Geldaustausch — mitemit oder gujuol — 
fast immer, wenn ein hoher Häuptling oder reicher 
Mann gestorben ist, statt, bei welchem das ihn ver- 
anstaltende Dorf Geschenke austheilt und alle seine 
Schulden bezahlt. Diese Schulden sind meist mora- 
lische, Gegengeschenke für das, was der Zahler bei 
einem früheren mitemit erhalten hat. Man ver- 
bindet dabei das Angenehme mit dem Nützlichen. 
Ein Dorf sagt das mitemit auf einen bestimmten 
Tag an und erläßt dazu Einladungen an alle daran 
betheiligten Plätze, das sind immer solche vom selben
	        
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