nien und Besitzungen sowie den französischen Schutz-
gebieten von Hinterindien und Tunis stammen, auf
20 Schilling herabgesetzt werden. Als Gegenleistung
sollen die kolonialen Verzehrungsgegenstände, die ans
den unter britischem Schutz stehenden Besitzungen
des Sultans von Sansibar stammen, bei ihrer Ein-
fuhr nach Frankreich und Algerien, in die franzö-
sischen Kolonien und Besitzungen sowie die Schutz-
gebiete von Hinterindien und Tunis die niedrigsten
Zollsätze genießen, welche auf die gleichartigen
Erzeugnisse irgend welchen anderen fremden Ursprungs
Anwendung finden.
100
Eisenbahnen vom oberen Rongo nach den großen Seen.
Die Regierung des Kongostaates hat der „Com-
pagnie des chemins de fer du Congo Supéricur
and Grands Lacs Africains“ die Konzession zum
Bau und Betrieb zweier Eisenbahnlinien übertragen,
von denen die eine von Stanleyville nach dem Albert-
See führen und die zweite Njangwe am Kongo mit
dem Tanganyika-See verbinden soll. Die Konzession
ist auf die Dauer von 99 Jahren ertheilt, welche
vom 1. Januar 1912 ab zu rechnen sind oder, wenn
die beiden Linien früher fertiggestellt sein sollten,
von dem Tage ab, an welchem die Bahnen den vollen
Betrieb eröffnet haben werden.
Bei der Konzessionsertheilung ist der folgende
Tarif zur Bedingung gemacht: Für die Personen-
beförderung werden für den Kilometer in der ersten
Klasse 0,60 Franken erhoben, in der zweiten Klasse
0,05 Fr., wobei farbige Arbeiter eines einzelnen
Arbeitgebers in Gruppen von wenigstens dreißig eine
Ermäßigung von 50 PpCt. genießen.
hat in der ersten Klasse 100 kg, in der zweiten
Klasse 20 kg Freigepäck. Von dem Ueobergewicht
werden für 1 kg und km 0,01 Fr. erhoben. Bei
der Güterbeförderung zu Berg wird die Fracht für
alle Waaren mit Ausnahme der Lebensmittel sowie
der Eisenbahn= und Schiffbaumaterialien mit 1,30 Fr.
für Tonne und Kilometer berechnet. Für die Güter-
beförderung zu Thal gelten folgende Sätze für Tonne
und Kilometer: Elfenbein 1,30 Fr., Kautschnk 0,55 Fr.,
Orseille 0,20 Fr., Palmkerne, Erdpistazien und Bau-
holz 0,125 Fr., Kaffec, Kakao, Reis, Kopalharz,
Palmöl, Sesam und Tabak 0,10 Fr. Von den vor-
stehend nicht genannten Waaren werden für die kilo-
metrische Tonne 0,10 Fr. erhoben mit einem Zuschlag
sobald eine Theilstrecke von wenigstens 100 km
dem Verkehr übergeben ist.
(Balletin Offeiel de IEtat Indépendant du Congo.
Außenbandel der Goldküste im Jahre J900.
Der Gesammtwerth der Einfuhr nach der Gold-
küste betrug im Jahre 1900 32374 075 Franken
gegen 28 811 950 Franken im vorhergehenden Jahre.
24 008 420 Franken im Jahre 1898, 19 604 700
Franken im Jahre 1897 und 19 43 475 Franken
im Jahre 1896.
Auf die einzelnen Herkunftsländer vertheilte sich
die Einfuhr der letzten fünf Jahre, wie folgt:
Großbritannien Britische Kolonien Andere Länder
Werth in Franken
1896 14245 700 706250 4491525
1897 13160 275 1519 675 1924750
1898 18151 925 1 077525 4775970
1899 21 468 025 1 351 975 5991 950
1900 23 000 975 1 951 050 7 416 050.
Aus der vorstehenden Zusammenstellung geht
hervor, daß die Einfuhr aus Großbritannien und den
britischen Kolonien in den Jahren von 1896 bis
1900 um 67 pCt. und die Einfuhr aus anderen
Ländern in demselben Zeitraum um 65 PéCt. zu-
genommen hat.
Die Ausfuhr der Goldküste erreichte 1900 einen
Werth von 22 136 125 Franken, während sie im
Jahre 1899 27793 450 Franken, 1898 24824950
Jeder Reisende
Franken, 1897 21 444 825 Franken und 1896
19 752775 Franken betrug. Von diesen Gesammt-
werthen entfielen auf die Bestimmungsländer folgende
Beträge:
Großbritannien Britische Kolonien Andere Länder
Werth in Franken
1896 13 402 650 886 775 5 163 350
1897 14547 600 891 675 6 005 550
1898 17833 375 1 041 675 5 949 900
1899 19 189 375 1 769 050 6 835 025
10900 12744 475 1 249 700 8 141 950.
von 5 pCt. vom Werthe der Waaren in Europa.
Alle Nahrungsmittel, Getreide,
Salz, Fleisch, Wein von weniger als 15 pCt. Alko-
holgehalt, Bier 2c. werden zu Berg sowohl als auch
zu Thal zum Satze von 0,10 Fr. befördert. Der-
selbe Satz findet auch ausf Eisen, Stahl, Maschinen
Mehl, Konserven,
i
Der Rückgang der Gesammtausfuhr des Jahres
1900 um 5657 325 Franken gegen das Vorjahr
ist zum Theil auf den stattgehabten Aufstand der
Aschantis und auf die damit verbundene Handels—
stockung zurückzuführen, zum Theil aber auch darauf,
daß neuerdings die Kautschuksendungen aus der
Elsenbeinküste nach Europa nicht mehr die Häfen
der Goldküste passiren.
Lepeche Coloniale.)
Ananaskultur in Slorida.
Der frühere Leiter der botanischen Gärten von
und alle sonstigen Materialien zum Bau von Eisen-!Jamaica, Herr Robert Thomson, hat im Auftrage
bahnen und Schiffen Anwendung.
der Firma Elder Dempster & Co. eine Reise nach
Die Bestimmungen des Tarifs treten in Kraft,] Florida unternommen, um die dort gebräruchlichen