Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

Etwas mehr als die Hälfte wird mit Kaffeebäumen 
und der Rest mit Kakaobäumen bepflanzt. Vanille 
und Kautschuk werden nur in geringer Menge an- 
gebaut, da es sehr an Arbeitskräften mangelt und 
besonders Vanille eine sorgfältige Behandlung er- 
fordert. Außer den von den Europäern angelegten 
Pflanzungen seien noch die von den Eingeborenen 
ins Leben gerufenen Kulturen in der Nähe ihrer 
Dörfer erwähnt. So werden von jedem Dorfe 
Felder mit Kassawasträuchern bestellt. Auch der 
Bananenbaum wird von den Eingeborenen allent- 
halben, jedoch in geringem Maße, gepflanzt. Ferner 
werden Tabak, Bataten, Erdnußbäume und Reis, 
wenn auch nur für den Gebrauch des betreffenden 
Dorfes selbst, angebaut. Kulturfähig sind nur die 
bewaldeten Ländereien, die jedoch schwer abzuholzen 
sind, und das an den Flüssen liegende aufgeschwemmte 
Land. Wenn auch dieses Land verhältnißmäßig be- 
schränkt ist, so ist dennoch zur Kolonisation genügend 
Gelegenheit vorhanden. Es sehlt jedoch an Kapital, 
geeigneten Unternehmern und vor allen Dingen an 
Arbeitskräften. Aus letzterem Grunde kann auch der 
Anbau von anderen Kulturpflanzen nicht gefördert 
werden. Mit der Viehzucht sind im Kongogebiet 
Versuche mit einigem Erfolge gemacht worden. An- 
baukonzessionen werden durch besondere Dekrete, ge- 
wöhnlich auf die Dauer von 30 Jahren, gewährt. 
In den sehr reichen Wäldern giebt es eine Menge 
Arten Nußhölzer, wie Ebenholz, Nutzholz 2c. Die 
Abholzung kann jedoch nur in der Nähe der Wasser- 
straßen vorgenommen werden. Fischfang wird in nur 
beschränktem Maße getrieben, trotzdem das Küsten- 
wasser und die Flüsse genügend Fische enthalten. 
Die Fische werden an der Sonne getrocknet und 
von den Eingeborenen als Nahrungsmittel gebraucht. 
Minerallager findet man in der ganzen Kolonie, 
doch sind sie bisher nicht ausgebeutet worden. Nur 
Eingeborene haben einige Lager sich zu Nutze ge- 
macht. Die bedeutendsten liegen in der Gegend von 
Boku Songo, dicht an den Grenzen des Kongo- 
staates, zwischen Brazzaville und Loango; besonders 
giebt es dort viel Kupfererz. Auch die Steinbrüche 
sind bisher unbenutzt geblieben. Man findet fast 
überall in größerer oder geringerer Menge Bau- 
steine (Laterit, Sandstein, Kalkstein, Granit u. a.) sowie 
Gipsstem. Ferner ist Thon im Ueberfluß vorhanden. 
Die daraus hergestellten Steine bürgern sich daselbst 
immer mehr ein. Industriezweige bestehen nur 
wenige; es giebt nur einige Ziegeleren, Brennereien 
und Schneidemühlen, trotzdem die ölhaltigen und Farb- 
stoff enthaltenden Pflanzen die Schaffung von neuen 
Industriezweigen zulassen würden. Die Europäer 
eignen sich für die Arbeit im Kongobiet wegen der 
klimatischen Verhältnisse nicht; sie sind nur als An- 
gestellte und Ausseher für die eingeborenen Arbeiter 
zu verwenden. 
(Nach Fenille de Renseignements de I’Ollice Colonial.) 
  
  
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Trrichtung von Privatlagern in der Rolonie Dabomey. 
Die französische Regierung hat unter dem 23. Ja- 
nuar d. J. eine Verordnung für die Kolonie Daho- 
mey nebst Dependenzen erlassen, in welcher u. a. be- 
stimmt ist, daß in den Häsen von Kotonou, Quidah 
und Grand-Popo Privatlager mit der Maßgabe zu- 
gelassen werden, daß die darin ausgenommenen Waaren 
unverzollt zur Wiederausfuhr kommen können oder 
erst beim Uebergang in den freien Verkehr verzollt 
zu werden brauchen. Die Genehmigung zum Halten 
eines Lagers wird vom Gouverneur von Dahomey 
unter dem Beding der Sicherheitsbestellung, von der 
bei notorisch zahlungsfähigen Kaufleuten auch abge- 
sehen werden kann, und der Beobachtung gewisser 
Verwaltungsvorschriften ertheilt. Auf die Privatlager, 
für die eine Lagerfrist von höchstens einem Jahr 
vorgeschrieben ist, dürfen keine zollfreien oder mit 
einem geringeren Zoll als 200 Franken belegten 
Waaren gebracht werden, ebensowenig havarirte, ver- 
botene oder für die öffentliche Sicherheit gefährliche 
Waaren, wie Mineralöle, Explosiovstoffe u. dergl. 
(TJournal officiel de la République française.) 
Lage des Dandels in Ukamba (Britisch-Okafrika). 
Der Handel der Provinz Ukamba in Britisch- 
Ostafrika wird für alle bis zu vier oder fünf eng- 
lische Meilen von der Eisenbahn entfernt liegenden 
Ortschaften durch Bazare vermittelt, während für 
den Waarenverkehr nach entfernt liegenden Gegenden 
Karawanen in Betracht kommen. Sowohl der Engros- 
als auch der Detailhandel befindet sich fast aus- 
schließlich in Händen von indischen Kaufleuten; an 
dem Einfuhrhandel des Landes sind außer ihnen je- 
doch auch noch zwei deutsche Firmen betheiligt. Als 
Zahlungsmittel gelten Rupien. Die hauptsächlichsten 
Bedarfsartikel sind folgende: amerikanische ungebleichte 
Gewebe, Bombayer graue Gummistoffe, türkisch-rothe 
Stoffe, Decken, Militär= und Polizeimäntel, Flanell- 
hemden, Schirme, Fez, Messing-, Kupfer= und Eisen- 
draht und Perlen. Die an erster und zweiter Stelle 
genannten sowie die nachstehend nicht besonders auf- 
geführten Waaren werden in allen Distrikten Ukam- 
bas gehandelt, während türkisch-rothe Stoffe und 
Militärmäntel im Teitadistrikte, Eisendraht und 
Schmuckpverlen im Massaidistrikte, Kupferdraht in 
dem Distrikte von Ulu, Kitui und Kikuyu besonders 
viel gefragt werden. 
(Nach The Board of Trade Journal) 
Betriebsergebnisse der transafrikanischen Eisenbabn 
in Loanda. 
Der britische Konsul in Loanda berichtet folgende 
Einzelheiten über die Betriebsergebnisse der König- 
lichen transafrikanischen Eisenbahn während des 
Jahres 1900: 
Die Länge der in Betrieb befindlichen Eisenbahn- 
linie betrug, wie im Jahre 1899, 227 Meilen. Die
	        
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