Etwas mehr als die Hälfte wird mit Kaffeebäumen
und der Rest mit Kakaobäumen bepflanzt. Vanille
und Kautschuk werden nur in geringer Menge an-
gebaut, da es sehr an Arbeitskräften mangelt und
besonders Vanille eine sorgfältige Behandlung er-
fordert. Außer den von den Europäern angelegten
Pflanzungen seien noch die von den Eingeborenen
ins Leben gerufenen Kulturen in der Nähe ihrer
Dörfer erwähnt. So werden von jedem Dorfe
Felder mit Kassawasträuchern bestellt. Auch der
Bananenbaum wird von den Eingeborenen allent-
halben, jedoch in geringem Maße, gepflanzt. Ferner
werden Tabak, Bataten, Erdnußbäume und Reis,
wenn auch nur für den Gebrauch des betreffenden
Dorfes selbst, angebaut. Kulturfähig sind nur die
bewaldeten Ländereien, die jedoch schwer abzuholzen
sind, und das an den Flüssen liegende aufgeschwemmte
Land. Wenn auch dieses Land verhältnißmäßig be-
schränkt ist, so ist dennoch zur Kolonisation genügend
Gelegenheit vorhanden. Es sehlt jedoch an Kapital,
geeigneten Unternehmern und vor allen Dingen an
Arbeitskräften. Aus letzterem Grunde kann auch der
Anbau von anderen Kulturpflanzen nicht gefördert
werden. Mit der Viehzucht sind im Kongogebiet
Versuche mit einigem Erfolge gemacht worden. An-
baukonzessionen werden durch besondere Dekrete, ge-
wöhnlich auf die Dauer von 30 Jahren, gewährt.
In den sehr reichen Wäldern giebt es eine Menge
Arten Nußhölzer, wie Ebenholz, Nutzholz 2c. Die
Abholzung kann jedoch nur in der Nähe der Wasser-
straßen vorgenommen werden. Fischfang wird in nur
beschränktem Maße getrieben, trotzdem das Küsten-
wasser und die Flüsse genügend Fische enthalten.
Die Fische werden an der Sonne getrocknet und
von den Eingeborenen als Nahrungsmittel gebraucht.
Minerallager findet man in der ganzen Kolonie,
doch sind sie bisher nicht ausgebeutet worden. Nur
Eingeborene haben einige Lager sich zu Nutze ge-
macht. Die bedeutendsten liegen in der Gegend von
Boku Songo, dicht an den Grenzen des Kongo-
staates, zwischen Brazzaville und Loango; besonders
giebt es dort viel Kupfererz. Auch die Steinbrüche
sind bisher unbenutzt geblieben. Man findet fast
überall in größerer oder geringerer Menge Bau-
steine (Laterit, Sandstein, Kalkstein, Granit u. a.) sowie
Gipsstem. Ferner ist Thon im Ueberfluß vorhanden.
Die daraus hergestellten Steine bürgern sich daselbst
immer mehr ein. Industriezweige bestehen nur
wenige; es giebt nur einige Ziegeleren, Brennereien
und Schneidemühlen, trotzdem die ölhaltigen und Farb-
stoff enthaltenden Pflanzen die Schaffung von neuen
Industriezweigen zulassen würden. Die Europäer
eignen sich für die Arbeit im Kongobiet wegen der
klimatischen Verhältnisse nicht; sie sind nur als An-
gestellte und Ausseher für die eingeborenen Arbeiter
zu verwenden.
(Nach Fenille de Renseignements de I’Ollice Colonial.)
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Trrichtung von Privatlagern in der Rolonie Dabomey.
Die französische Regierung hat unter dem 23. Ja-
nuar d. J. eine Verordnung für die Kolonie Daho-
mey nebst Dependenzen erlassen, in welcher u. a. be-
stimmt ist, daß in den Häsen von Kotonou, Quidah
und Grand-Popo Privatlager mit der Maßgabe zu-
gelassen werden, daß die darin ausgenommenen Waaren
unverzollt zur Wiederausfuhr kommen können oder
erst beim Uebergang in den freien Verkehr verzollt
zu werden brauchen. Die Genehmigung zum Halten
eines Lagers wird vom Gouverneur von Dahomey
unter dem Beding der Sicherheitsbestellung, von der
bei notorisch zahlungsfähigen Kaufleuten auch abge-
sehen werden kann, und der Beobachtung gewisser
Verwaltungsvorschriften ertheilt. Auf die Privatlager,
für die eine Lagerfrist von höchstens einem Jahr
vorgeschrieben ist, dürfen keine zollfreien oder mit
einem geringeren Zoll als 200 Franken belegten
Waaren gebracht werden, ebensowenig havarirte, ver-
botene oder für die öffentliche Sicherheit gefährliche
Waaren, wie Mineralöle, Explosiovstoffe u. dergl.
(TJournal officiel de la République française.)
Lage des Dandels in Ukamba (Britisch-Okafrika).
Der Handel der Provinz Ukamba in Britisch-
Ostafrika wird für alle bis zu vier oder fünf eng-
lische Meilen von der Eisenbahn entfernt liegenden
Ortschaften durch Bazare vermittelt, während für
den Waarenverkehr nach entfernt liegenden Gegenden
Karawanen in Betracht kommen. Sowohl der Engros-
als auch der Detailhandel befindet sich fast aus-
schließlich in Händen von indischen Kaufleuten; an
dem Einfuhrhandel des Landes sind außer ihnen je-
doch auch noch zwei deutsche Firmen betheiligt. Als
Zahlungsmittel gelten Rupien. Die hauptsächlichsten
Bedarfsartikel sind folgende: amerikanische ungebleichte
Gewebe, Bombayer graue Gummistoffe, türkisch-rothe
Stoffe, Decken, Militär= und Polizeimäntel, Flanell-
hemden, Schirme, Fez, Messing-, Kupfer= und Eisen-
draht und Perlen. Die an erster und zweiter Stelle
genannten sowie die nachstehend nicht besonders auf-
geführten Waaren werden in allen Distrikten Ukam-
bas gehandelt, während türkisch-rothe Stoffe und
Militärmäntel im Teitadistrikte, Eisendraht und
Schmuckpverlen im Massaidistrikte, Kupferdraht in
dem Distrikte von Ulu, Kitui und Kikuyu besonders
viel gefragt werden.
(Nach The Board of Trade Journal)
Betriebsergebnisse der transafrikanischen Eisenbabn
in Loanda.
Der britische Konsul in Loanda berichtet folgende
Einzelheiten über die Betriebsergebnisse der König-
lichen transafrikanischen Eisenbahn während des
Jahres 1900:
Die Länge der in Betrieb befindlichen Eisenbahn-
linie betrug, wie im Jahre 1899, 227 Meilen. Die