Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Herausgegzeben in der Kolonial-Abtheilung des Auswirtigen Amis.
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Im. Jahrgang. tertin. 65. März 1902. DN Aunmer 6.
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Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. — Monals. Derselben werden als Or#tens beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich
erscheinenden: „Mittheilunken von Forechungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgehbieten“, herausgegeben von bDr. Freihorr
v. Danckelman. Der vierteljahrliche Abonnementopreis für das Kolonialblatt mit den etheiten betragt beim Bezuge durch die Post und die
Buchbandlungen Mk. 3.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 3,50 fur Deutschland einschl. der deutschen Schutznebiete und
Cesterreich Ungarn, Mk. 375 fur die Lander des Weltvostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Könialiche Hofbuchhandlung von
Ernst Sliegfried Mittler und Sohn, Berlin SMW/ 12, Kochstr. 68—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs. Preisliste fur 1902 unter Nr. 2052.)
Juhalt: Amtlicher Theil: Allerhöchste Kabinets= Ordre, betreffend Anrechnung eines Kriegsjahres S. 137. – Ver-
fügung, betreffend die Schaffung eines Vorbehalts für den Landesfiskus von Deutsch-Ostafrika zur ausschließlichen
Aufsuchung und Gewinnung von Mineralien in den Flußgebieten des Schutzebiets S. 137. — Verfügung wegen
Abänderung der Verfügung des Reichskanzlers, betrefsend die Führung der Grundbücher und das Verfahren in
Grundbuchsachen in den Schutzgebieten von Kamerun und Togo, vom 7. ##li 1888 S. 138. — Verfügung, betressend
die Errichtung eines Bezirksgerichts in Victoria S. 138. — Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika S. 138. —
Personalien S. 138.
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 139. — Deutsch-Ostafrika: Usambara-Bahn S. 140.—
Wissenschaftliche Sammlungen S. 140. — Kamerun: Nachrichten von der Südkamerun-Grenzexpedition S. 140. —
Wissenschaftliche Sammlungen S. 141. — Togo: Der Ueberlandverkehr und Binnenhandel in Togo S. 141. —
Verzeichniß der im Schutzgebiete Togo thätigen Firmen und Erwerbsgesellschaften nach dem Stande vom 1. Januar
1902 S. 144. — Deutsch- Südwestafrika: Die South African Territories Limited S. 143. — Die weiße
Bevolkerung in Deutsch= Südwestafrika S. 143. — Deutsch-Neu-Guinea: Guttapercha= und Kautschuk-Expertise
nach der Südsee S. 145. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung
S. 145. — Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Handelsabkommen zwischen Frankreich
und dem Kongostaat S. 146. — Einfuhr von Geweben nach Sansibar S. 147. — Neue Eisenbahn im Nyassaland
S. 147. — Entdeckung einer neuen Tertilfaser in Brasilien S. 147. — Verschiedene Mittheilungen: Fest-
veranstaltung des deutschen Frauenvereins für Krankenpflege in den Kolonien S. 147. — Kolonial-Wirthschaftliches
Komitee S. 148. — Zollbehandlung der kolonialen Verzehrungsgegenstände in Frankreich S. 151. — Die Handels-
slotte der Welt S. 151. — Litteratur * 152 — Verkehrs-Nachrichten S. 153. — Anzeigen.
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Anitlicher Theil.
Gesehe; Perordnungen der Reichebeht ärden; Derträge.
Allerhöchste Kabinets-Ordre, betreffend Anrechnung eines Kriegsjahres.
Ich bestimme, daß die folgenden, von Theilen der Schutztruppe für Südwestafrika im
Jahre 1901 gelieferten Gefechte im Sinne des § 23 des Gesetzes, betreffend die Pensionirung und Ver-
sorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom 27. Jum 1871 als Feldzug
gelten sollen, für welchen den daran betheiligt gewesenen Deutschen ein Kriegsjahr in Anrechnung zu
bringen ist.
1. Patrouillengesecht bei Usib am 6. Februar 1901,
2. Patrouillengesecht bei Gorab am 8. Februar 1901,
3. Gefecht bei Witmannshaar am 12. Februar 1901.
Berlin, den 4. März 1902.
(gez.) Wilhelm R.
#-# (ggez.) Graf von Bülow.
Verfügung, betreffend die Schaffung eines Vorbehalts für den Landesfiskus von
Deutsch-Ostafrika zur ausschließlichen Aufsuchung und Gewinnung von Mincralien
in den Flußbetten des Schutzgebiets.
Auf Grund des § 6, Satz 2 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend das Bergwesen in Ostafrika,
vom 9. Oktober 1898 wird das Recht der Aufsuchung und Gewinnung der im § 1 der genannten Aller-