Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

4. Pächter oder Konzessionar können nur sein: 
Niederländer, Eingesessene von Niederlän- 
disch-Indien, Gesellschaften mit dem Sitz in 
den Niederlanden oder in Niederländisch- 
Indien und zwar mit der Maßgabe, daß bei Ge- 
sellschaften, deren Direktion oder Verwaltungsrath 
nur aus einer oder zwei Personen besteht, diese 
Niederländer oder in Niederländisch-Indien wohnhafte 
Eingesessene von Niederländisch-Indien sein müssen. 
Im Uebrigen muß wenigstens die Mehrzahl der 
Direktions= oder Verwaltungsrathsmitglieder dieser 
Qualifikation genügen. Streitigkeiten über die Er- 
füllung dieser Erfordernisse werden bis zum Er- 
scheinen einer Verordnung, welche die Entscheidung 
den Gerichten zuweisen wird, durch den General- 
gouverneur nach Anhörung des Hochgerichtshofs von 
Niederländisch -Indien entschieden. 
5. Das auf Grund der Verordnung erworbene 
Fischereirecht giebt vorbehaltlich der der eingeborenen 
Bevölkerung vorbehaltenen Rechte das ausschließliche 
Recht zum Fischen nach den fraglichen Seeprodukten, 
soweit sie in der Berechtigung einbegriffen sind. Das 
Recht darf ohne Genehmigung des Generalgouverneurs 
bezw. der Bezirksregierung nicht auf Dritte über- 
tragen werden und geht beim Tode des Berechtigten 
auf dessen Rechtsnachfolger nur dann über, wenn 
diese entweder sofort oder binnen einem Jahre nach 
Eröffnung der Erbschaft den in Art. 4 genannten 
Erfordernissen über die Qualifikation der Berechtigten 
entsprechen. 
6. Zur Fischerei nach „Perlschalen, Perlmutter- 
schalen und Trepang dürfen nur niederländische oder 
in Niederländisch-Indien beheimathete Schiffe bezw. 
diesen gleichstehende inländische Fahrzeuge benutzt 
werden, es sei denn, daß der Generalgouverneur in 
besonderen Fällen zum Gebrauch anderer Fahrzeuge 
Erlaubniß ertheilt. 
Die . Schlußartikel der Verordnung enthalten 
Straf= und Uebergangsbestimmungen. 
  
Perschiedene Wiktheilungen. 
Deutscher Frauenverein für Rrankenpflege in den 
Rolonien. 
Der Deutsche Frauenverein für Krankenpflege in 
den Kolonien hielt am 6. Mai d. Is. im Hotel 
Kaiserhof zu Berlin seine 14. (ordentliche) Haupt- 
versammlung ab. Die durch Krankheit behinderte 
Vorsitzende wurde durch Ihre Excellenz Frau 
v. Stephan vertreten. Die Leitung der Versammlung 
übernahm Herr Geh. Legationsrath v. König. Bei 
Eröffnung der Sitzung wurden Huldigungstelegramme 
an Ihre Majestät die Kaiserin, Ihre Hoheit die 
Herzogin Johann Albrecht zu Mecklenburg und Seine 
Kaiserlich Königliche Hoheit den Kronprinzen aus 
Anlaß seines Geburtstages abgeschickt. Die Ver- 
sammlung ehrte hierauf das Andenken des verstor- 
benen Staatssekretärs Dr. jur. Herzog, als eines 
  
229 — 
der ältesten Mitglieder des Vorstandes, durch Erheben 
von den Sitzen. Nach dem Berichte des Schrift- 
führers Herrn Hauptmann a. D. v. Laurens hat sich 
die Thätigkeit des Vereins im abgelaufenen Jahre 
ganz erheblich gesteigert. Der Schwesternverband 
umfaßt zur Zeit 42 Schwestern, von denen 22 in 
den Kolonien beschäftigt sind. Der Verein stellte 
eine Schwester für die von der Kolanialverwaltung 
nach Ostafrika unter Leitung des Stabsaarztes 
Dr. Ollwig entsandte Malaria-Forschungsexpedition, 
eine Schwester für die Leitung des von dem evange- 
lischen Gemeindekirchenrath in Windhoek mit Hülfe 
der Abtheilung Leipzig des Hauptvereins eingerichteten 
Kindergartens und eröffnete drei neue Schwestern- 
stationen in Swakopmund, Keetmonshoop und Tsingtau. 
Für ihre Thätigkeit auf dem südafrikanischen Kriegs- 
schauplatze wurden die Schwestern Christine Petrat, 
Margarethe Lieberknecht, Johanna Wittum und Mar- 
garethe Heldt durch Verleihung der Rothen Kreuz= 
Medaille 3. Klasse ausgezeichnet. Eine festere Orga- 
nisirung des Schwesternverbandes und die Einführung 
einer besonderen Alters= und Invaliditätsversorgung 
ist in die Wege geleitet, der letzteren soll insbesondere 
das dem Verein gehörige Schwesternhaus „Georgs- 
hof“ dienen. Für den Kriegsfall in der Heimath 
hat der Verein seine verfügbaren Schwestern dem 
Zweigverein Berlin des Vaterländischen Frauenvereins 
zwecks Verwendung in dem Auguste Victoria-Kranken- 
haus in Neu-Weißensee zur Verfügung gestellt. Der 
Verein zählt zur Zeit gegen 3000 Mitglieder mit 
25 Abtheilungen; neue Ortsgruppen wurden in 
Bleicherode und Sansibar begründet. In den Vor- 
stand sind gewählt: Frau General v. Poser und 
Gr.-Nädlitz, Frau Staatsminister v. Tirpitz, Excellenz, 
Frau Kontre-Admiral Zirzow, Fräulein Stübel, Frau 
Vize-Admiral Valois, Excellenz. Nach dem Bericht 
des Schatzmeisters Herrn Ingenieur Wölfer betrug 
das Vermögen des Vereins am Schlusse des Jahres 
1901: 841 403,19 Mark, vereinnahmt wurden 
292 807,83 Mark, verausgabt 33 867,91 Mark. 
Englische Bestrebungen zur bebung des Baumwollen-= 
Andaues in Westafrika. 
Von englischen Baumwoll-Interessenten wurde 
kürztich eine Versammlung abgehalten, worin nach 
einem Bericht der Fachzcitschrift „Cotton“ sehr nach- 
drücklich auf die Bedeutung Westafrikas für den 
Baumwollen-Anbau hingewiesen wurde. Von ver- 
schiedenen Seiten wurde hervorgehoben, daß in West- 
afrika geeignetes Land, passendes Klima und billige 
Arbeitskräfte in genügender Menge vorhanden seien, 
um Baumwolle zu bauen, während die Qualität von 
indischer Baumwolle zurückgegangen sei. Die Ver- 
sammlung zeigte lebhaftes Interesse für die Ge- 
winnung Westafrikas für die Baumwollkultur und 
setzte ein Subkomitee ein, das sich mit den West- 
afrika-Komitees der Handelskammern von Manchester, 
Liverpool und London in Verbindung setzen soll. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.