Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
K#eransgegeben in ber Kolonial-Abl##eilung des Inuswärtigen Jns.
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Im Jhrzenz. garlin, 1. Jumi 1902.
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Uummer 11.
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Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. iedes Monaks. Derselben werden als Beiheste beigefügt die mindestens einmal vierteljäbrlich
erscheinenden: „Mittheilangen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten“, herausgegeben von Dr. Freiberr
v. Danckelman. Der vierteljahrliche Abonnementopreis fur das Kolonialblatt mit den Beiheften betragt beim Bezuge durch die Post und die
Buchhandlungen Mk. 3,—, direkt unter Streifband durch die Verlagobuchbandlung Mk. 3,50 für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und
Oesterreich- Ungarn, Mk. 3,75 für die Lander des Weltvostwereins. — Einsendungen und Aufragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von
Erust Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12, Kochstr. 68—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste für 1902 unter Nr. 2052.)
Inhalt: Amtlicher Theil: Runderlaß, betreffend Geschenke von Angehörigen der eingeborenen Bevölkerung in den
Schutzgebieten S. 233. — Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika S. 233. — Uebersicht über die Geschäfte der
Kaiserlichen Gerichte des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebietes während des Geschäftsjahres 1901 S. 234. — Nach-
weisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika im Monat März 1902 S. 235.—
Uebersicht über die Geschäfte der Kaiserlichen Gerichte des Schutzgebietes Kamerun während des Geschäftsjahres 1901
S. 236. — Personalien S. 236.
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 237. — Deutsch-Ostafrika: Kircheneinweihung in Dar-
es-Salom S. 238. — Kamerun: Expedition des Oberstleutnants Pavel S. 238.— Westafrikanische Pflanzungs-
Gesellschaft. „Victoria“ S. 239. — Togo: Missenschaftliche Sammlungen S. 241. — Zur Statistik des Waaren-
verkehrs des Schutzgebiets Togo für das Jahr 1901 S. 241. — Statistik des Waarenverkehrs des Schutz-
gebietes Togo für das Jahr 1901 S. 242. — Samoa: Deutsche Handels= und Plantagen-Gesellschaft der Südsee-
Inseln S. 243. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 244. —
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Ueber die Entwickelung der Wasserwerke in Punjab
(Oberindien) S. 246. — Außenhandel des Kongostaats im Jahre 1901 S. 248. — Textilwaaren-Einfuhr nach
Französisch-Westafrika S. 248. — Petroleumfunde in Portugiesisch-Kongo S. 248. — Goldgewinnung in Mozambique
248. — Verschiedene Mittheilungen: Deutscher Kolonialkongreß S. 249. — Litteratur S. 249. —
Verkehrs-Nachrichten S. 250. — Anzeigen.
Amtlicher Theil.
Gesehe; Perordnungen der Reichsbehörden; Verträge.
Nunderlaß, betreffend Geschenke von Angehörigen der eingeborenen Bevslkerung
in den Schutzgebieten.
Beamte und Angestellte der Schutzgebiete sowie die dem Reichsheer oder der Kaiserlichen Marine
entstammenden Angehörigen der Schutztruppe dürfen Geschenke von Angehörigen der eingeborenen
Bevölkerung nicht annehmen.
Geschenke, deren Zurückweisung nach der Landessitte eine Verletzung in sich schließen würde, sind
dem Gouvernement abzuliefern, sofern nicht nach Lage des Falles eine andere Verwerthung im fiskalischen
Interesse angebracht oder geboten erscheint.
Ausnahmen von dieser Bestimmung sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Kolonial=
Abtheilung zulässig.
Berlin, den 1. März 1902.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Stuebel.
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Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika.
Der amtliche Kurs der Rupie ist durch das Kaiserliche Gouvernement von Deutsch-Ostafrika für
den Monat Mai 1902 auf 1,38 Mark = 1 Rupie festgesetzt worden.