Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

Der Regierungsarzt, Stabsarzt Hofft und der 
Maschinist Woltersdorf haben das Schutzgebiet 
mit Heimathsurlaub verlassen. 
Der Zollassistent Schwald in Kamerun ist an 
Schwarzwasserfieber verstorben. 
Togo. 
Dem Stationsleiter Mischlich ist die Stelle 
eines Stationsleiters bei dem Kaiserlichen Gouverne- 
ment von Togo übertragen worden. 
Der Büchsenmacher Hunneshagen ist in Togo 
eingetroffen. 
Der Polizeimeister H. Schulz und der Foll- 
beamte Hartmann haben das Schutzgebiet mit Hei- 
mathsurlaub verlassen. « 
  
Hippe-anu 
Der Lehrer Otto hat die Wiederausreise und 
der Postbote Wolter die Ausreise nach Deutsch- 
Südwestafrika angetreten. 
  
285 
  
—– 
Der Gouvernementssekretär Gruschka hat das 
Schutzgebiet mit Heimathsurlaub verlassen. 
Der Zugführer Pönitz ist mit Heimathsurlaub 
aus Deutsch- Südwestafrika eingetroffen. 
Leutnant Hermann hat am 30. Juni 1902 die 
Ausreise in das Schutzgebiet von Hamburg aus an- 
getreten. 
Deutsch · Aen · Guinea. 
Der praktische Arzt Dr. Hoffmann hat die Aus- 
reise nach Deutsch-Neu-Guinea angetreten. 
Marshall · Inseln. 
Der Landeshauptmann der Marshall-Inseln, 
Brandeis, ist mit Heimathsurlaub in Deutschland 
eingetroffen. 
Der Landmesser Lammert und der Zollvorstand 
Schmolck sind in Samoa eingetroffen. 
– 
Der Hauptsteueramtsossistent Reinhardt hat die 
Heimreise aus Samoa angetreten. 
— — 
Bachrichten aus den deufschen Schuhgebieken. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
— 
Deutsch-Hlkafrika. 
Zur Statistik des Außenhandels des deutsch ostafrika- 
nischen Schutzgebietes für das Jahr 1901. 
Der Außenhandel von Deutsch-Ostafrika ist im 
Jahre 1901 um etwas mehr als 1⅛ Millionen 
Mark hinter demjenigen des Jahres 1900 zurück- 
geblieben. Die Abnahme entfällt ganz und gar auf 
die Einfuhr; diese hat um etwa 1 920 000 Mark 
gegenüber dem Vorjahre abgenommen, während die 
Ausfuhr um etwa 330 000 Mark gestiegen ist. 
Im Ganzen hat sich der Außenhandel Deutsch- 
Ostafrikas seit 1896 folgendermaßen entwickelt: 
Einfuhr Ausfuhr 
Mark Mark 
1896 8 665 046 4 117 139 
1897 8 942 078 4938 505 
1898 11 852 656 4 332 945 
1899 10 822 586 3 937 150 
1900 11 430 540 4 293 645 
1901 9510 766 4 23 475 
Schon die verschiedenartige Entwickelung von 
Einfuhr und Ausfuhr zeigt, daß es nicht angängig 
ist, aus der Bewegung des Gesammthandels allge- 
meine Schlußfolgerungen auf die Entwickelung des 
Schutzgebietes zu ziehen. Dazu kommt, daß die Ver- 
änderungen bei den einzelnen Waarengruppen sowohl 
innerhalb der Ausfuhr als auch namentlich innerhalb 
der Einfuhr in Richtung und Umfang stark von 
einander abweichen. 
  
  
Was die Einfuhr anlangt, so hat bereits die 
amtliche Denkschrift über die Entwickelung des 
Schutzgebietes während des Berichtsjahres 1900/01 
darauf aufmerksam gemacht, daß die von 1899 
auf 1900 eingetretene Steigerung des Einfuhr- 
werthes ausschließlich auf der Zunahme der Einfuhr 
von Eisen und Eisenwaaren, Erden und Steinen, 
Eisenbahnwagen und sonstigen Fahrzeugen, mit an- 
deren Worten hauptsächlich auf der Fortsetzung des 
Baues der Usambarabahn beruhte; nur infolge der 
steigenden Einfuhr dieser Waaren ist die Wirkung 
des Rückgangs des Karawanenhandels, der haupt- 
sächlich durch die Ablenkung des Verkehrs nach der 
britischen Ugandabahn verursacht worden ist, in der 
Gesammtziffer der Einfuhr des Jahres 1900 noch 
nicht zum Ausdruck gekommen. Im Jahre 1901 
ist die Einfuhr der erwähnten Materialien annähernd 
wieder auf den früheren Umfang zurückgegangen; 
die Einfuhr hat bei Eisen und Eisenwaaren um 
1 128 000 Mk., bei Erden und Steinen um 
157 000 Mk., bei Fahrzeugen 2c. um 156 000 Mk., 
bei Holzwaaren um 255 000 Mk. abgenommen; 
insgesammt macht das einen Rückgang von etwa 
1 700 O000 Mk. Der Rückgang der Einfuhr bei 
diesen Positionen fällt sast vollständig auf die Ein- 
fuhr aus Deutschland, die infolgedessen gegenüber 
dem Vorjahr beträchtlich abgenommen hat. Die 
Einfuhrwerthe der übrigen Artikel haben keine allzu- 
großen Veränderungen erfahren, mit Ausnahme von 
Baumwollwaaren und Reis. Die Einfuhr von 
(Fortsetzung auf S. 290.)
	        
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