Bekanutmachung.
In das Handelsregister des Bezirks-
gerichts zu Ponape sind eingetragen
worden:
Abtheilung 4:
unter Nr. 2 am 30. April 1902:
Factoria Espaücla Fernandez
7 Zarza
mit dem Sitze in Ponape,
offene Handelsgesellschaft.
Gesellschafter: die Kaufleute Miquel
Fernandez und Mauricio Zarza,
Beide in Ponape.
Die Gesellschaft hat am 30. April
1902 begonnen.
Unter Nr. 3 am 17. Mai 1902:
Johan V. Melander in Kusaie.
Inhaber Kaufmann Johan Victor
Melander in Kusaie.
Abtheilung B:
unter Nr. 1 am 25. April 19022:
Jaluit-Gesellschaft,
Aktiengesellschaft,
mit dem Sitze in Hamburg und einer
Zweigniederlassung in Ponape.
Der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag
ist am 21. Dezember 18827 festgestellt;
die jetzt gültige Fassung datirt vom
25. September 1900.
Den Gegenstand des Unternehmens
bildet der Betrieb der Hauptagentur
auf Jaluit sowie der dazu gehörigen
Nebenfaktoreien, der Plantagenbau und
der Betrieb von Handel und Schiff-
fahrt mit den Inseln der Südsee. Die
Gesellschaft ist auch zum Bemiebe an-
derer Handelsgeschäfte berechtigt.
Das Grundkapital beträgt 1 200 000
Mark und ist in 240 vollgezahlte, auf
Inhaber lautende Aktien über je 5000
Mark eingetheilt.
Der Vorstand der Gesellschaft besteht
— und zwar nach Bestimmung des
Aussichtsraths — aus einem oder meh-
reren vom Aussichtsrath gewählten Mit-
liedern (Direktoren), welche deutsche
Reichsanzehorige sein müssen.
Die Firma der Gesellschaft wird,
wenn nur ein Vorstandsmitglied vor-
handen ist, von diesem allein, anderen-
falls von zwei Vorstandsmitgliedern
gemeinschaftlich gezeichnet. Auch kann
ie Firma, wenn der Vorstand aus
einem Mitglied besteht, durch zwei Pro-
kuristen. zusammen, und wenn der Vor-
stand aus mehreren Mitlgliedern besteht,
auch durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen
oder durch zwei Prokuristen zusammen
gezeichnet werden.
Die Mitglieder des Vorstandes sind
die Kaufleute Franz Heinrich Ludwig
ernsheim und Hermann Wilhelm
mil Größer, Beide in Hamburg
wohnhast.
Zu Prokuristen der Gesellschaft sind
bestellt Robert Johannes Wilhelm
Ludwig Müller und Hugo Giensch,
Beide in Hamburg wohnhaft.
Die Einladung zur Generalversamm-
lung ist mit Angabe der Tagesordnung
mindestens drei Wochen vor dem Ver-
362
sammlungstage im Gesellschaftsblatte
zu veröffentlichen.
Die Bekanntmachungen der Gesell-
schaft werden vom Vorstand gezeichnet
und, soweit sie vom Aufsichtsrath aus-
gehen, mit der Unterschrift zweier Mit-
Hicder des Aufsichtsrathes versehen.
ie Bekanntmachungen erfolgen im
„Deutschen Reichsanzeiger“.
Ponape, den 17. Mai 1902.
Der Kaiserliche Bezirksrichter.
Persteigerungsbekanntmachung.
Zur öffentlichen Versteigerung des
Landbesitzes des am 28. Oktober 1896
auf Ponape verstorbenen Südseeforschers
Johann Stanislaus Kubary ist
eim neuer Termin bestimmt auf den
18. April 19083, vormittags 9 Uhr,
im Amtsgebäude des Kaiserlichen Be-
sielsames in Ponape, Inselgebiet
er Ostkarolinen.
Der Landbesitz besteht aus:
a) der Insel Taatik (Mangroveninsel),
an der Südseite des Hafens von
Langer gelegen, werthvoll nur für
den Holzschlag, zu Ansiedelungen
nicht geeignet, Schätzungswerth
500 Mark, etwa 80 ha groß;
b) der Insel Japutik (Tschaputik) oder
Paitik, im Norden des Hafens von
Langer gelegen, etwa 6 ha groß,
zur Anlage einer Handelsnieder-
lassung geeignet, Schätzungswerth
1000 Mark.
(124)
c) das Land Mpomp, ein etwa 1000 m
breiter und tief in das Innere der
Insel Ponape sich erstreckender
Landstreifen, etwa 800 bis 900 ha
groß, im Norden von dem schiff-
baren Flusse Jokola begrenzt, 1 km
von der Regierungsniederlassung
entfernt, zu Pflanzungszwecken ge-
eignet. Das Land ist unbewohnt
und noch nicht vermessen. Der
Schätzungswerth beträgt 15000 Mk.
Die ursprünglichen Erwerbstitel mit
genauen Grenzbeschreibungen nebst
einer Karte sind bei dem Kaiser-
lichen Gericht in Ponape hinterlegt.
Der vorbezeichnete Landbesitz ist
unter Nr. 10, 11, 12 des bei dem
Kaiserlichen Gericht in Ponape ge-
führten Landregisters eingetragen.
Die Versteigerungsbedingungen sind
folgende:
1. Sicherheit für Freiheit von dinglichen
Rechten Dritter, im Besonderen für
etwa noch nicht abgefundene ding-
liche Ansprüche der Eingeborenen
wird nicht geleistet.
2. Die Grundstücke werden der vor-
stehenden Aufzählung unter a, b, c
entsprechend einmal einzeln und ein-
mal zusammen aufgeworfen.
3. Die Ertheilung des endgültigen Zu-
schlages erfolgt nach Beendigung
der Versteigerung an den oder die
Meistbietenden je nach dem für den
Nachlaß günstigsten Ergebnisse.
4. Dem Veseigerungsbeannen persön-
lich nicht genügend bekannte Bieter
müssen sich über ihre Kreditwürdig-
keit bei Vermeidung der Zurück-
weisung ihres Gebotes auf Verlangen
ausweisen.
5. Nach Ertheilung des Zuschlages muß
der zehnte Theil des Erwerbspreises
sofort bei der Kasse des Kaiserlichen
Gerichts in Ponape in Baar oder
mündelsicheren Werthpapieren hin-
terlegt werden.
6. Steigerungsliebhaber können sich
durch dritte Personen vertreten lassen,
welche mit gerichtlicher oder nota-
rieller Vollmacht versehen sind.
Ponape, den 26. April 1902.
Der stellvertretende Kaiserliche
Bize-Gouverneur.
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