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Parteien, die nicht in Transvaal wohnen oder
die kein festes Eigenthum haben, müssen vor dem
Streitverfahren Sicherheit leisten (§ 15, 7 des Ges.).
Das Patent wird auf 14 Jahre ertheilt (§ 21
des Gesetzes) und kann auf weitere 14 Jahre aus-
gedehnt werden (§ 31 des Gesetzes).
Erfindungen, welche außerhalb des Transvaals
durch Patent geschützt sind, müssen innerhalb zwölf
Monate nach Erlangung des auswärtigen Patents
hier zur Patentertheilung angemeldet werden (§ 23
des Gesetzes). Der Patentinhaber kann zur Ver-
werthung seiner Erfindung angehalten werden (§ 29
des Gesetzes).
§ 60 regelt die Frage der Gebührenzahlung für
die vor dem Kriege erworbenen Patente.
II. Zum Markenschutzgesetz.
Der Vorsteher des Patentamts ist zugleich Re-
gistrator der Waarenzeichen (§ 2 des Gesetzes).
Wer die Eintragung eines Waarenzeichens be-
antragt und außer Landes wohnt, hat hier eine Zu-
stellungsadresse anzugeben (§ 2, 4 des Gesetzes).
Nur die hier eingetragenen Waarenzeichen sind
gegen Mißbrauch geschützt (§ 10 des Gesetzes).
Wer außerhalb des Transvaals die Eintragung
eines Waarenzeichens beantragt hat, soll für sechs
Monate ein Prioritätsrecht auf Eintragung seines
Zeichens in das hiesige Register haben (§ 21 d. Ges.).
Die Anträge auf Eintragung müssen von dem
Antragsteller selbst oder von einem hier in Traus-
vaal zugelassenen Attorney oder Patentanwalt gestellt
werden (§ 8 der Ausführungsbestimmungen).
Wenn die Waarenzeichen andere als lateinische
Buchstaben oder Worte in einer anderen als der
englischen Sprache enthält, so muß eine Umschreibung
mit lateinischen Buchstaben bezw. eine englische Ueber-
setzung beigefügt werden (§ 13 der Ausführungs-
bestimmungen).
Dandel in Gambia.
Ueber den Import und Export der britischen
Kolonie Gambia im Jahre 1901 veröffentlicht „West
Africa“ auf Grund des Annual Colonial Report
solgende Zahlen:
Der Gesammtwerth des Imports betrug im
Jahre 1901 252 646 K und zeigt im Vergleich zu
277 659 & im Jahre 1900 eine Abnahme von
25 013 L. Der Gesammtwerth des Exports betrug
im Jahre 1901 233 667 & und zeigt eine Abnahme
von 48 309 #& im Vergleich zu 281 976 2E im
Jahre 1900. Die Abnahme des Imports hat
hauptsächlich bei Baumwollenwaaren stattgefunden und
hat ihren Grund darin: 1. daß die Handelshäuser
große Stocks aus dem vorhergehenden Jahre vor-
räthig haben, 2. daß die Ernten fehlschlugen, wo-
durch die Kaufkraft der Eingeborenen beträchtlich
vermindert wurde. Die Abnahme des Exports ist
fast ganz durch den Mangel an Regen im Jahre
1901 verursacht worden.
Die Importwerthe für die letzten 5 Jahre betrugen:
Jahr Geld Andere Artikel Zus.
14 ? ?
1897. 36 515 139 812 176 327
1898. 59 030 187 062 246 092
1899. 69 335 171 .572 210 907
1900 83 251 194 408 277 659
1901. 67 552 185 095 252 647
Die Exportwerthe für die letzten 5 Jahre betrugen:
Jahr Geld Andere Artikel Zus.
e 2 2
1897. 2272 163 622 165 894
1898. 2722 245 110 247 832
1899. 7 439 234 497 241 936
1900. 41.271 210 705 281 976
1901. 39 212 194 155 233 667
Perschiedene Wittheilungen.
Forschungsreisen.
Am 3. September dieses Jahres haben sich der
Professor an der Königlichen Forstakademie in
Hann. Münden, Dr. M. Büsgen, und der Hülfs-
arbeiter im Kaiserlichen Gesundheitsamt, Privat-
dozent Dr. Busse,?*) denen das Buitenzorgstipendium
für das Jahr 1900 bezw. 1902 verliehen ist, von
Genua aus zu einer Studienreise nach Buitenzorg
eingeschifft. Neben Studien allgemeiner Art wird
der Erstere vornehmlich das Wurzelleben der tro-
pischen Kulturbäume, besonders im Hinblick auf die
verschiedenen Bodenarten, studiren und nebenbei
sein Augenmerk auf den Forstbetrieb auf Java
richten.
Dr. Busse wird sich in der Hauptsache mit
den auf Java auftretenden Krankheiten der tropischen
Kulturpflanzen und mit Untersuchungen über die
Ausscheidung und Entstehung von Gummi arabicum
in der Rinde der in Buitenzorg kultivirten Akazien
beschäftigen.
— V
Tikterakur.
Das überseeische Deutschland. Die deutschen
Kolonien in Wort und Bild. Stuttgart, Berlin,
Leipzig. Union Deutsche Verlagsgesellschaft.
Welchen Werth die Rinder bei den Hereros in
Deutsch= Südwestafrika hatten, darüber lesen wir in
„Das überseeische Deutschland“: Man kann ohne
Uebertreibung sogen, daß der Herero für seine Rinder
lebte und starb, und es ist wohl kaum ein Schlag
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1902, S. 256.