Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

von Grundbesitz die Mineralrechte der betreffenden 
Farm mit einbegriffen sein sollten. Dies sei sehr 
unerwünscht gewesen, da die Direktoren aus admini- 
strativen Gründen gewünscht hätten, die Mineral= 
rechte vollständig getrennt von dem oberirdischen 
Besitz zu halten. Diese Angelegenheit sei indessen 
in einer für die Gesellschaft günstigen Weise erledigt 
worden.) Was den Landbesitz der Gesellschaft an- 
betreffe, so gehe aus dem Bericht der Direktoren 
hervor, daß jetzt die 128 Farmen von je 10000 Kap- 
morgen, auf die die Konzession der Gesellschaft 
laute, ausgewählt worden seien. Bisher könnte der 
ganze Farmbesitz der Gesellschaft als Weideland 
bezeichnet werden, aber wenn für befriedigeude Be- 
wässerung gesorgt werden würde, so müßte sich der 
Werth der Besitzungen bedeutend erhöhen. In- 
zwischen seien mehrere Expeditionen zur Prospek- 
tirung ausgerüstet worden. Mr. Versfeldt, ein 
bekannter Minen-Ingenieur, sei durch die Kharas- 
Berge gegangen und habe sehr sorgfältige Unter- 
suchungen vorgenommen. Er habe einige Anzeichen 
für das Vorkommen von Gold und ziemlich gute 
Anzeichen für Kupfer gefunden, aber Redner wolle 
gleich sagen, daß bisher noch nichts an Mineralien 
aufgesunden worden sei, das die Kosten des Abbaus 
verlohne. In dem Direktorenbericht sei erwähnt, 
daß in einem gewissen Theile des Territoriums der 
Gesellschaft in der Nähe der Kharas-Berge blauer 
Grund aufgesunden worden sei. Redner wolle keine 
großen Erwartungen erwecken und nur sagen, daß 
die Direktoren ihre Agenten beauftragt hätten, Unter- 
suchungen vorzunehmen und Proben einzusenden. 
Nachdem der Redner noch einige Bemerkungen über 
den südafrikanischen Krieg gemacht hatte, beantragte 
er zum Schluß seiner Ausführungen, daß der 
Direktorenbericht und die Rechnungen für das mit 
dem 30. Juni 1901 beendete Jahr entgegengenommen 
und genehmigt würden. Der Antrag wurde nach 
einer kurzen Diskussion angenommen. Nachdem 
Mr. J. D. A. Norris, der statutengemäß aus- 
*) Die fragliche Bestimmung geht dahin, daß in die 
Verträge zwischen der Gesellschaft und den Ansiedlern über 
Verpachtung oder Verkauf von Grundstücken eine Vorschrift 
des Inhalts aufzunehmen ist, daß der Pächter oder Käufer 
ohne Zahlung eines besonderen Zinses bezw. eines Zu- 
schlages zum Kaufgelde berechtigt sein sollte, auf seinem 
Grundstuücke zu schürfen. Wenn auch diese Verpflichtung 
seirtens der Regierung nicht aufgehoben worden ist, so 
wurde doch die Gesellschaft ermächtigt, in die abzuschließenden 
Pacht= oder Kaufverträge eine Bestimmung aufzunehmen, 
wonach den Käufern oder Pächtern ein unentgeltliches 
Schurfrecht nicht zusteht, dieses vielmehr in Gemähheit 
des Bergregulativs der Gesellschaft behandelt wird. 
Dieses Zugeständniß seitens der Regierung erfolgte erst, 
nachdem die South Alrican Territories sich bindend 
verpflichtet hatte, ihr Konzessionogebiet zum öffentlichen 
Schurfgebiet zu erklären und das zu erlassende Berg- 
regulativ nur nach Genehmigung durch die Regierung zu 
veroffentlichen. Da die vorerwähnte Bestimmung s. Zt. 
zur Vermeidung der Feldessperre der Gesellschaft auferlegt 
worden war, hatte sie nach Erklärung des Konzessions- 
gebiets zum öffentlichen Schürsgebiet kaum mehr praktischen 
Werth. Anm. d. Red. 
11 
  
scheidende Direktor, wiedergewählt worden war, 
fanden die Verhandlungen mit einem Dankesvotum 
an den Vorsitzenden und die Direktoren ihren 
Abschluß. 
Hamvpa. 
Die Lelbstverwaltung der Samoaner. 
Für die Samoaner ist unter dem 16. Oktober 
1901 eine Verordnung erlassen worden, die das 
gewaltsame Vertreiben von Personen aus ihren 
Häusern und aus den Dörfern gegen eine Mindest- 
strase von sechs Monat Gefängniß verbietet. 
RAus dem Bereiche der Wissionen und 
der Ankishlaverei-Bewegung. 
Einen kurzen Bericht über die im Oktober v. Is. 
stattgehabte Herrnhuter Missionswoche finden 
wir im Dezemberheft der Zeitschrift „Die Evan- 
gelischen Missionen.“ Es heißt dort: 
In der zweiten Oktober-Woche fand in Herrnhut 
eine Missionswoche statt, welche nach dem Zeugniß 
aller Theilnehmer ebenso lehrreich wie erhebend war. 
Die Mehrzahl der Deutschen Missionskonferenzen 
war vertreten; etwa 75 auswärtige Geistliche hatten 
sich aus allen Theilen des Vaterlandes eingesunden; 
Auch die Brüdergemeine selbst betheiligte sich in 
großer Zahl an den Versammlungen. An jedem 
Tage schloß sich an den Morgensegen eine biblische 
Betrachtung über das Königreich Jesu Christi, welche 
der Reihe nach von den Bischöfen und Direktoren 
der Brüdergemeine gehalten wurde. Dann folgten 
jedesmal zwei gründliche Vorträge über wichtige 
Fragen des Missionslebens, an welche sich eingehende 
Besprechungen anschlossen. Namentlich die An- 
wesenheit von Missionaren von den verschiedensten 
Missionsgebieten machte die Diskussionen lehrreich. 
Am Abend fanden dann noch theils erbauliche, theils 
freiere Versammlungen statt, in denen die Missionare 
aus dem Schatze ihrer Erfahrungen berichteten. Die 
Missionswoche hat bei allen Theilnehmern solchen 
Anklang gesunden, daß ihre Wiederholung, zunächst 
im Jahre 1904, ins Auge gefaßt ist. 
Unter den neuesten Nachrichten vom Missions- 
felde der Evangelischen Missionsgesellschaft für Deutsch- 
Ostafrika lesen wir im Dezemberhefte der., Nach- 
richten aus der ostafrikanischen Mission“: 
Neu-Bethel. Im August wurde die Schule 
revidirt. Besondere Freude hatte Br. Wohlrab an 
der Ordnung des Schulraums und den sauberen 
Heften. Große Leistungen kann man unter unseren 
Verhältnissen nicht erwarten; aber innerhalb unseres 
Rahmens waren sie befriedigend. Weil sich bei den 
erwachsenen jungen Männern trotz regelmäßigen
	        
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