von Grundbesitz die Mineralrechte der betreffenden
Farm mit einbegriffen sein sollten. Dies sei sehr
unerwünscht gewesen, da die Direktoren aus admini-
strativen Gründen gewünscht hätten, die Mineral=
rechte vollständig getrennt von dem oberirdischen
Besitz zu halten. Diese Angelegenheit sei indessen
in einer für die Gesellschaft günstigen Weise erledigt
worden.) Was den Landbesitz der Gesellschaft an-
betreffe, so gehe aus dem Bericht der Direktoren
hervor, daß jetzt die 128 Farmen von je 10000 Kap-
morgen, auf die die Konzession der Gesellschaft
laute, ausgewählt worden seien. Bisher könnte der
ganze Farmbesitz der Gesellschaft als Weideland
bezeichnet werden, aber wenn für befriedigeude Be-
wässerung gesorgt werden würde, so müßte sich der
Werth der Besitzungen bedeutend erhöhen. In-
zwischen seien mehrere Expeditionen zur Prospek-
tirung ausgerüstet worden. Mr. Versfeldt, ein
bekannter Minen-Ingenieur, sei durch die Kharas-
Berge gegangen und habe sehr sorgfältige Unter-
suchungen vorgenommen. Er habe einige Anzeichen
für das Vorkommen von Gold und ziemlich gute
Anzeichen für Kupfer gefunden, aber Redner wolle
gleich sagen, daß bisher noch nichts an Mineralien
aufgesunden worden sei, das die Kosten des Abbaus
verlohne. In dem Direktorenbericht sei erwähnt,
daß in einem gewissen Theile des Territoriums der
Gesellschaft in der Nähe der Kharas-Berge blauer
Grund aufgesunden worden sei. Redner wolle keine
großen Erwartungen erwecken und nur sagen, daß
die Direktoren ihre Agenten beauftragt hätten, Unter-
suchungen vorzunehmen und Proben einzusenden.
Nachdem der Redner noch einige Bemerkungen über
den südafrikanischen Krieg gemacht hatte, beantragte
er zum Schluß seiner Ausführungen, daß der
Direktorenbericht und die Rechnungen für das mit
dem 30. Juni 1901 beendete Jahr entgegengenommen
und genehmigt würden. Der Antrag wurde nach
einer kurzen Diskussion angenommen. Nachdem
Mr. J. D. A. Norris, der statutengemäß aus-
*) Die fragliche Bestimmung geht dahin, daß in die
Verträge zwischen der Gesellschaft und den Ansiedlern über
Verpachtung oder Verkauf von Grundstücken eine Vorschrift
des Inhalts aufzunehmen ist, daß der Pächter oder Käufer
ohne Zahlung eines besonderen Zinses bezw. eines Zu-
schlages zum Kaufgelde berechtigt sein sollte, auf seinem
Grundstuücke zu schürfen. Wenn auch diese Verpflichtung
seirtens der Regierung nicht aufgehoben worden ist, so
wurde doch die Gesellschaft ermächtigt, in die abzuschließenden
Pacht= oder Kaufverträge eine Bestimmung aufzunehmen,
wonach den Käufern oder Pächtern ein unentgeltliches
Schurfrecht nicht zusteht, dieses vielmehr in Gemähheit
des Bergregulativs der Gesellschaft behandelt wird.
Dieses Zugeständniß seitens der Regierung erfolgte erst,
nachdem die South Alrican Territories sich bindend
verpflichtet hatte, ihr Konzessionogebiet zum öffentlichen
Schurfgebiet zu erklären und das zu erlassende Berg-
regulativ nur nach Genehmigung durch die Regierung zu
veroffentlichen. Da die vorerwähnte Bestimmung s. Zt.
zur Vermeidung der Feldessperre der Gesellschaft auferlegt
worden war, hatte sie nach Erklärung des Konzessions-
gebiets zum öffentlichen Schürsgebiet kaum mehr praktischen
Werth. Anm. d. Red.
11
scheidende Direktor, wiedergewählt worden war,
fanden die Verhandlungen mit einem Dankesvotum
an den Vorsitzenden und die Direktoren ihren
Abschluß.
Hamvpa.
Die Lelbstverwaltung der Samoaner.
Für die Samoaner ist unter dem 16. Oktober
1901 eine Verordnung erlassen worden, die das
gewaltsame Vertreiben von Personen aus ihren
Häusern und aus den Dörfern gegen eine Mindest-
strase von sechs Monat Gefängniß verbietet.
RAus dem Bereiche der Wissionen und
der Ankishlaverei-Bewegung.
Einen kurzen Bericht über die im Oktober v. Is.
stattgehabte Herrnhuter Missionswoche finden
wir im Dezemberheft der Zeitschrift „Die Evan-
gelischen Missionen.“ Es heißt dort:
In der zweiten Oktober-Woche fand in Herrnhut
eine Missionswoche statt, welche nach dem Zeugniß
aller Theilnehmer ebenso lehrreich wie erhebend war.
Die Mehrzahl der Deutschen Missionskonferenzen
war vertreten; etwa 75 auswärtige Geistliche hatten
sich aus allen Theilen des Vaterlandes eingesunden;
Auch die Brüdergemeine selbst betheiligte sich in
großer Zahl an den Versammlungen. An jedem
Tage schloß sich an den Morgensegen eine biblische
Betrachtung über das Königreich Jesu Christi, welche
der Reihe nach von den Bischöfen und Direktoren
der Brüdergemeine gehalten wurde. Dann folgten
jedesmal zwei gründliche Vorträge über wichtige
Fragen des Missionslebens, an welche sich eingehende
Besprechungen anschlossen. Namentlich die An-
wesenheit von Missionaren von den verschiedensten
Missionsgebieten machte die Diskussionen lehrreich.
Am Abend fanden dann noch theils erbauliche, theils
freiere Versammlungen statt, in denen die Missionare
aus dem Schatze ihrer Erfahrungen berichteten. Die
Missionswoche hat bei allen Theilnehmern solchen
Anklang gesunden, daß ihre Wiederholung, zunächst
im Jahre 1904, ins Auge gefaßt ist.
Unter den neuesten Nachrichten vom Missions-
felde der Evangelischen Missionsgesellschaft für Deutsch-
Ostafrika lesen wir im Dezemberhefte der., Nach-
richten aus der ostafrikanischen Mission“:
Neu-Bethel. Im August wurde die Schule
revidirt. Besondere Freude hatte Br. Wohlrab an
der Ordnung des Schulraums und den sauberen
Heften. Große Leistungen kann man unter unseren
Verhältnissen nicht erwarten; aber innerhalb unseres
Rahmens waren sie befriedigend. Weil sich bei den
erwachsenen jungen Männern trotz regelmäßigen