der Marianen, veröffentlicht. Der Kaiserliche Bezirks-
amtmann Fritz in Saipan berichtet hierzu:
Mit wenigen Ausnahmen besitzen die verheirateten
Eingeborenen noch aus spanischer Zeit Grundstücke
von einem bis zu vier und mehr Hektaren. Auch
denjenigen Eingeborenen, welche seitdem einen eigenen
Hausstand gründeten oder mit Familie aus Guam
einwanderten, habe ich kleinere Grundstücke, in der
Regel von einem Hektar, angewiesen. Diese Zuteilung
von Ackerland ist notwendig, um den Leuten eine
geregelte Lebensweise zu ermöglichen. Die im Ein-
geborenenbesitz befindliche Fläche ist übrigens im
Verhältnis zu der kulturfähigen Gesamtfläche so ge-
ring, daß für künftige mittelgroße Unternehmungen
oder Ansiedler auf Saipan und Rota noch reichliches
Land zur Verfügung steht. Leider aber vernach-
lässigen viele Eingeborene ihren Grundbesitz, bestellen
ihn bestenfalls mit Kokospalmen und nur einen unzu-
reichenden Teil mit Mais, Süßkartoffeln, Bananen
und anderen Nährpflanzen. Die bestellte Gesamt-
fläche hat zwar unter der deutschen Verwaltung zu-
genommen, besonders der Tabakbau wird in größerem
Umfange als früher betrieben; es sind aber nur einzelne
fleißigere Einwohner, die ihre Pflanzungen erweitert
haben. Die große Mehrzahl zieht es vor, die zahl-
reichen wild wachsenden Kokos zu ernten und mit
dem Erlös importierten Reis zu kaufen. So ver-
bleibt ihnen nichts zur Befriedigung höherer Bedürf-
nisse, und außerdem wird für den Fall, daß eines
Tages die Reiszufuhr ausbleibt, die Gefahr eines
Nahrungsmangels hervorgerufen.
Unter der spanischen Herrschaft verpflichtete eine
der vorliegenden ähnliche Verordnung die Eingebo-
renen zur Anpflanzung einer bestimmten Menge von
Mais und Süßkartoffeln. Sie besteht heute noch in
Guam; für die deutschen Inseln wurde sie mit an-
deren spanischen Bestimmungen außer Kraft gesetzt.
Ich habe ihre Erneuerung aus den oben angeführten
Gründen und nach Besprechung mit den angeseheneren
Eingeborenen für erforderlich gehalten. Die zu be-
stellende Mindestfläche von ¼ ha ist nicht zu hoch
gegriffen, sie entspricht etwa der Menge der nach
der spanischen Bestimmung anzupflanzenden Früchte.
Als äußerster Termin, bis zu welchem die Acker zu
bestellen sind, ist der 1. Dezember gewählt, da in
diesem Monat die Regenzeit endet und die Anpflan=
zung der Hauptfrüchte später nicht mehr möglich ist.
Durch den zweiten Satz des § 1 sollen solche Per-
sonen von der Verpflichtung entbunden werden, denen
aus persönlichen Gründen wegen Alter, Krankheit
oder wegen Arbeitermangel die Bestellung ihres
Grundbesitzes tatsächlich unmöglich ist.
Nach § 2 müssen diejenigen Personen, welche
ihrer Bestellungspflicht nicht nachkommen, eine ent-
sprechende Zahl von Tagen auf dem Gemeinde-
grundstück arbeiten und dadurch der durch ihre
Lässigkeit verursachten Gefahr eines teilweisen Nah-
rungsmangels vorbeugen.
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dazu dienen, gewisse Ausgaben, die heute vom Staate
geleistet werden, wie z. B. die Besoldung der Ge-
meindebeamten, zu bestreiten.
Warshall-Inseln.
Jaluit-Gesellschaft.
Der Jahresbericht der Jaluit-Gesellschaft für
1902 lautet wie folgt:
„Im verflossenen Geschäftsjahre blieb der Umsatz
auf den Marshall= und Gilbert-Inseln zwar etwas
hinter unseren Erwartungen zurück, dagegen kam
uns wiederum die anhaltend günstige Lage des Fett-
marktes zu gute. Mit Rücksicht auf die Ausdehnung
unseres Betriebes haben wir inzwischen einen weiteren
Motorschuner angeschafft und verfügen jetzt außer
unserem Postdampfer über vier Motorschuner und
einen Segler. Der Fahrplan unseres Postdampfers
hat insofern eine Abänderung erfahren, als nunmehr
auch die Marianen in den Verkehr einbezogen
wurden und diese Inseln nicht mehr wie seither
auf gelegentliche Seglerverbindungen mit Japan an-
gewiesen sind.
An die uns zur wirtschaftlichen Erschließung der
Ost-Karolinen gestellte Aufgabe sind wir mit aller
Energie herangetreten. Außer Händlerstationen auf
den kleinen Atollen haben wir in Ponape und Ruk
größere Faktoreien errichtet und sehen einer zwar
nur allmählichen, aber gesunden Entwickelung mit
Zuversicht entgegen. Wie im Jahre 1885 gelegent-
lich der Flaggenhissung auf den Marshall-Inseln
ist auch in der Karolinen-Gruppe mit Beginn der
deutschen Herrschaft der Verkauf von Wafsfen und
Spirituosen an die Eingeborenen verboten worden,
und die gute Wirkung dieser Maßregel macht sich
bereits in erfreulicher Weise bemerkbar. Denn
während die Spanier auf Ponape ernste und blutige
Kämpfe mit den Eingeborenen zu bestehen hatten,
ist seit Hissung der deutschen Flagge Ruhe und
Frieden noch niemals gestört worden. Allerdings
haben wir diesen überraschenden Erfolg nicht ledig-
lich obigem Verbot, sondern auch dem Umstand zu
verdanken, daß die Reichsbeamten sich bald das
Vertrauen der Eingeborenen zu sichern verstanden
und die Kaiserliche Marine durch längere Anwesen-
heit eines Kriegsschiffes dem Waffen- und Schnaps-
schmuggel japanischer Schuner und amerikanischer
Walfischfänger erfolgreich entgegenwirkte. Angesichts
dieser günstigeren Gestaltung der Verhältnisse haben
wir uns entschlossen, eine sachmännische Expedition
nach den Karolinen zu entsenden, um festzustellen,
ob, wie wir glauben annehmen zu dürfen, auf einigen
Inseln tropischer Plantagenbau mit Aussicht auf
Erfolg betrieben werden könnte. Die Expedition,
der die weitgehendste Unterstützung seitens der
Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts zugesagt
worden ist, wird nach Lösung der ihr gestellten
Der Erlös aus dem Gemeindeacker kann später Aufgaben etwa gegen Ende des Jahres zurückkehren.