Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

der Marianen, veröffentlicht. Der Kaiserliche Bezirks- 
amtmann Fritz in Saipan berichtet hierzu: 
Mit wenigen Ausnahmen besitzen die verheirateten 
Eingeborenen noch aus spanischer Zeit Grundstücke 
von einem bis zu vier und mehr Hektaren. Auch 
denjenigen Eingeborenen, welche seitdem einen eigenen 
Hausstand gründeten oder mit Familie aus Guam 
einwanderten, habe ich kleinere Grundstücke, in der 
Regel von einem Hektar, angewiesen. Diese Zuteilung 
von Ackerland ist notwendig, um den Leuten eine 
geregelte Lebensweise zu ermöglichen. Die im Ein- 
geborenenbesitz befindliche Fläche ist übrigens im 
Verhältnis zu der kulturfähigen Gesamtfläche so ge- 
ring, daß für künftige mittelgroße Unternehmungen 
oder Ansiedler auf Saipan und Rota noch reichliches 
Land zur Verfügung steht. Leider aber vernach- 
lässigen viele Eingeborene ihren Grundbesitz, bestellen 
ihn bestenfalls mit Kokospalmen und nur einen unzu- 
reichenden Teil mit Mais, Süßkartoffeln, Bananen 
und anderen Nährpflanzen. Die bestellte Gesamt- 
fläche hat zwar unter der deutschen Verwaltung zu- 
genommen, besonders der Tabakbau wird in größerem 
Umfange als früher betrieben; es sind aber nur einzelne 
fleißigere Einwohner, die ihre Pflanzungen erweitert 
haben. Die große Mehrzahl zieht es vor, die zahl- 
reichen wild wachsenden Kokos zu ernten und mit 
dem Erlös importierten Reis zu kaufen. So ver- 
bleibt ihnen nichts zur Befriedigung höherer Bedürf- 
nisse, und außerdem wird für den Fall, daß eines 
Tages die Reiszufuhr ausbleibt, die Gefahr eines 
Nahrungsmangels hervorgerufen. 
Unter der spanischen Herrschaft verpflichtete eine 
der vorliegenden ähnliche Verordnung die Eingebo- 
renen zur Anpflanzung einer bestimmten Menge von 
Mais und Süßkartoffeln. Sie besteht heute noch in 
Guam; für die deutschen Inseln wurde sie mit an- 
deren spanischen Bestimmungen außer Kraft gesetzt. 
Ich habe ihre Erneuerung aus den oben angeführten 
Gründen und nach Besprechung mit den angeseheneren 
Eingeborenen für erforderlich gehalten. Die zu be- 
stellende Mindestfläche von ¼ ha ist nicht zu hoch 
gegriffen, sie entspricht etwa der Menge der nach 
der spanischen Bestimmung anzupflanzenden Früchte. 
Als äußerster Termin, bis zu welchem die Acker zu 
bestellen sind, ist der 1. Dezember gewählt, da in 
diesem Monat die Regenzeit endet und die Anpflan= 
zung der Hauptfrüchte später nicht mehr möglich ist. 
Durch den zweiten Satz des § 1 sollen solche Per- 
sonen von der Verpflichtung entbunden werden, denen 
aus persönlichen Gründen wegen Alter, Krankheit 
oder wegen Arbeitermangel die Bestellung ihres 
Grundbesitzes tatsächlich unmöglich ist. 
Nach § 2 müssen diejenigen Personen, welche 
ihrer Bestellungspflicht nicht nachkommen, eine ent- 
sprechende Zahl von Tagen auf dem Gemeinde- 
grundstück arbeiten und dadurch der durch ihre 
Lässigkeit verursachten Gefahr eines teilweisen Nah- 
rungsmangels vorbeugen. 
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dazu dienen, gewisse Ausgaben, die heute vom Staate 
geleistet werden, wie z. B. die Besoldung der Ge- 
meindebeamten, zu bestreiten. 
Warshall-Inseln. 
Jaluit-Gesellschaft. 
Der Jahresbericht der Jaluit-Gesellschaft für 
1902 lautet wie folgt: 
„Im verflossenen Geschäftsjahre blieb der Umsatz 
auf den Marshall= und Gilbert-Inseln zwar etwas 
hinter unseren Erwartungen zurück, dagegen kam 
uns wiederum die anhaltend günstige Lage des Fett- 
marktes zu gute. Mit Rücksicht auf die Ausdehnung 
unseres Betriebes haben wir inzwischen einen weiteren 
Motorschuner angeschafft und verfügen jetzt außer 
unserem Postdampfer über vier Motorschuner und 
einen Segler. Der Fahrplan unseres Postdampfers 
hat insofern eine Abänderung erfahren, als nunmehr 
auch die Marianen in den Verkehr einbezogen 
wurden und diese Inseln nicht mehr wie seither 
auf gelegentliche Seglerverbindungen mit Japan an- 
gewiesen sind. 
An die uns zur wirtschaftlichen Erschließung der 
Ost-Karolinen gestellte Aufgabe sind wir mit aller 
Energie herangetreten. Außer Händlerstationen auf 
den kleinen Atollen haben wir in Ponape und Ruk 
größere Faktoreien errichtet und sehen einer zwar 
nur allmählichen, aber gesunden Entwickelung mit 
Zuversicht entgegen. Wie im Jahre 1885 gelegent- 
lich der Flaggenhissung auf den Marshall-Inseln 
ist auch in der Karolinen-Gruppe mit Beginn der 
deutschen Herrschaft der Verkauf von Wafsfen und 
Spirituosen an die Eingeborenen verboten worden, 
und die gute Wirkung dieser Maßregel macht sich 
bereits in erfreulicher Weise bemerkbar. Denn 
während die Spanier auf Ponape ernste und blutige 
Kämpfe mit den Eingeborenen zu bestehen hatten, 
ist seit Hissung der deutschen Flagge Ruhe und 
Frieden noch niemals gestört worden. Allerdings 
haben wir diesen überraschenden Erfolg nicht ledig- 
lich obigem Verbot, sondern auch dem Umstand zu 
verdanken, daß die Reichsbeamten sich bald das 
Vertrauen der Eingeborenen zu sichern verstanden 
und die Kaiserliche Marine durch längere Anwesen- 
heit eines Kriegsschiffes dem Waffen- und Schnaps- 
schmuggel japanischer Schuner und amerikanischer 
Walfischfänger erfolgreich entgegenwirkte. Angesichts 
dieser günstigeren Gestaltung der Verhältnisse haben 
wir uns entschlossen, eine sachmännische Expedition 
nach den Karolinen zu entsenden, um festzustellen, 
ob, wie wir glauben annehmen zu dürfen, auf einigen 
Inseln tropischer Plantagenbau mit Aussicht auf 
Erfolg betrieben werden könnte. Die Expedition, 
der die weitgehendste Unterstützung seitens der 
Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts zugesagt 
worden ist, wird nach Lösung der ihr gestellten 
Der Erlös aus dem Gemeindeacker kann später Aufgaben etwa gegen Ende des Jahres zurückkehren.
	        
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