Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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84. 
Eingeborene sind zur Eintragung ihrer Grundstücke in das Grundbuch berechtigt, soweit die 
Grundstücke in den Samoan Land Records eingetragen sind, und können dazu nach Vorschrift des § 3 
angehalten werden. 
86. 
Vermessungsgebühren werden nach anliegendem Tarif erhoben. 
Sofern bei früher vermessenen Grundstücken, über die eine Karte beigebracht wird, von dem 
Grundbuchamt eine Neuvermessung angeordnet wird, werden für die Vermessungsarbeiten der amtlich 
angestellten Landmesser Gebühren nicht berechnet. 
Apia, den 15. Juli 1903. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Solf. 
Tarif für Dermessungsarbeiten zu § 5 der Gouvernements-Verordnung 
vom 15. Juli 1905. 
  
  
  
  
  
Preis pro NKicht weniger Q„ Preis pro Nicht weniger 
Fläche Hektar Mk. als Mk. 6 Fläche Hektar Mk. als Mk. 
Bis zu 2 ha – 50.— 80 bis 120 ha 5.— 500,— 
2 bis 4“ 15.— 50,— 120 = 200 4.— 600.— 
4 . 8 12,50 60.— 200 400 = 3.— 800,— 
8 20 = 10.— 100,— 400 800 = 2,50 1200.— 
20 = 40 = 7.50 200.— 800 ha oder mehr 1,60 2000,— 
40 = 80 6,25 300, — .« 
  
  
  
Der vorstehende Tarif gilt für leicht zugängliches Gelände; bei schwer zugänglichem Gelände ist 
dem Landmesser ein Zuschlag bis zu 50 Prozent erlaubt. 
Für Wiederherstellung der Grenzen nach früheren Vermessungen, Durchschlagen derselben und 
Vermarkung hat der Landmesser Anspruch auf besondere Entschädigung und auf Tagegeld von 25 Mk., 
außerdem sind ihm Barauslagen, wie Reisekosten, Löhne an Arbeiter 2c., zu erstatten. 
  
  
Perspnalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Zolldirektor 
Schlapoczek den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Regierungsrat 
Haber zum Ersten Referenten beim Gouvernement von Deutsch-Ostafrika zu ernennen. 
  
VvVVoVVVV0V0VW7W77V7V VV9W977795755V9577V757V707777790W7777777T7777T 
Nichtamtlicher Teil. 
Persbnal-Machrichten. 
Deutsch-Ostafrika. 
Der Gouvernementssekretär Schüßler ist zum 
Kassenvorstand und der komm. Bureauassistent 1. Kl. 
Schmeiser zum Sekretär beim Kaiserlichen Gouver- 
nement von Deutsch-Ostafrika ernannt worden. 
Der Professor Dr. Vosseler hat die Ausreise, 
der Magazinausfseher Herb, die komm. Sekretäre 
Altmann, Klenze und Strademann, der Kapitän= 
Prüssing, der Zollamtassistent 2. Kl. Stickforth, 
der Bureaugehilfe Schneider, der Bauaufseher 
Koch und der Schreiber Schmidt haben die Wie- 
derausreise nach Deutsch-Ostafrika angetreten. 
 
	        
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