Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

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Deuksch-Züdwelkafrika. 
Ergänzung des Verzeichnisses der im Schutzgebiete tätigen Gesellschaften. 
Das im Deutschen Kolonialblatt 1903, S. 460 ff., abgedruckte Verzeichnis der im südwestafrikanischen 
Schutzgebiete tätigen Gesellschaften, Firmen und Handwerker nach dem Stande vom 1. Januar 1903 ist 
unter a. „Gesellschaften“, wie folgt, zu ergänzen: 
  
  
Wei= Far- 
  
2 : - Wei- Far- .-« 
Name der Firma oder auptsitz Zweignieder= %0 
7v Handels serlscheie v pisit ßes biges Non en ßes bigess Art des Geschäfts 
Ha i un 
E. "6 *38 n Personal nung Personal 
25 Grunderwerbsgesellschaft der Windhuk 10 15 Aminuis 2 6 Erwerb und Nutzbar— 
Patres Oblaten von der un- Epukiro 3 5 machung von Grund- 
befleckten Jungfrau Maria in Okavango 5 3 eigentum. 
Südwestafrika, Gesellschaft m. b. 
H., gegründet 1902. Alleinige Mit- 
glieder und Geschäftführer sind: der 
apostolische Präfekt Pater Augustin 
Nachtwen und der Pater Wolfgang 
Kieger, beide in Windhuk. Kapital 
150 000 Mk. 
  
  
  
  
  
  
—— ——. —— 
Togo. 
Wissenschaftliche Lammlungen. 
Der Leutnant A. Rieck in Lome hat der zoolo- 
gischen Sammlung des Königlichen Museums für 
Naturkunde zu Berlin seine auf der Karlsruher 
deutsch-kolonialen Jagdausstellung ausgestellt gewesenen 
Jagdtrophäen, bestehend in 17 Schädeln und Gehörnen 
von Antilopen und Büffeln, einer Fußsohle und einem 
Backenzahn eines Elefanten sowie der Schale einer 
Schildkröte als Geschenk überwiesen. Diese Samm- 
lung enthält mehrere für die Wissenschaft sehr be- 
merkenswerte Stücke. Sie ist von erheblichem Werte 
und bereichert die Kenntnis der Togo-Antilopen 
wesentlich. 
Deutsch-Reu-Guinea. 
Leichenbestattung in Jap (Westkarolinen). 
Regierungsarzt Dr. Born in Jap berichtet: 
In Ausübung meines Amtes hatte ich Ge- 
legenheit, die Aufbahrung und Ausstellung einer 
Toten kurz vor ihrer Beerdigung zu sehen. Ich 
fand das Sterbehaus und den Platz davor wimmelnd 
von Menschen, vorzugsweise älteren Frauen, denn 
da die Frau nach ganz kurzem Krankenlager ver- 
storben war, erheischte die Sitte besondere Feierlich- 
keiten. Die Tote sollte die schönste ihres Platzes 
gewesen sein, doch als ich sie sah, bestätigte sich mir 
wieder die Wahrnehmung, die ich schon des öfteren 
gemacht, daß die Japleute absolut unvermögend sind, 
das Alter einer erwachsenen Person richtig zu be- 
urteilen. Ich fand statt der vermeintlichen jungen 
eine 40 bis 45 Jahre alte Frau vor, die man nichts 
weniger als schön nennen konnte und deren Sohn 
  
immerhin auch schon ein Mann von 20 bis 22 Jahren 
sein mochte. Die Leiche lag auf der Voweranda 
des Hauses auf einer mit Matten belegten, aus 
starken Bambusstämmen gefertigten Bahre. Um sie 
herum saß eine große Anzahl von älteren Frauen, 
die bei meiner Ankunft wohl eben ein Klagelied 
unterbrochen hatten. Durch die Nasenscheidewand 
der Toten war ein Stück des grünen Stengels des 
„Ritsch“ hindurchgeführt. Um den Hals war das 
schwarze Band „Marefau“ geschlungen, das Kenn- 
zeichen der Ehefrau. Die Lippen waren mit „Mgell“ 
zinnoberrot gefärbt. Der ganze Körper war sehr 
stark mit „Reng“ eingerieben. Die beiden Gras- 
röcke waren aus schönen roten, grünen und gelben 
Blättern gefertigt. Die beiden Matten, auf denen 
die Tote ruhte, eine kürzere und eine längere, sollten 
zur Umhüllung dienen und werden mit Kokosleinen 
umschnürt. 
Die weitere Ceremonie der Bestattung, der ich 
nicht beiwohnen konnte, verläuft nun derart, daß die 
Bahre von 4 bis 8 Männern aus der Familie der 
Verstorbenen bis zu dem Begräbnisplatz, der meist 
auf unfruchtbarem Berggelände, weit von den Wohn- 
plätzen entfernt, liegt, getragen wird. Das Grab 
wird sehr flach, oft nur ½ m tief angelegt und nach 
Einlassung der Leiche mit Erde gefüllt und mit zahl- 
reichen Steinen belegt, so daß die Stätte sich etwas 
über die Erdoberfläche emporwölbt. Je nach Wunsch 
der Angehörigen wird die Leiche entweder in liegen- 
der oder in sitzender Stellung beerdigt. In letzterem 
Falle werden die Arme über den Knieen verschlungen, 
die dicht an den Körper herangezogen werden. Der 
Kopf wird so weit nach vorn gebogen, daß das Kinn 
die Brust berührt. Nach der Beerdigung, die laut- 
los verläuft, begeben sich die Angehörigen in ihr 
Dorf zurück und müssen sich nun zunächst 9 Tage 
in einem besonders dazu gebauten, abgelegenen Hause
	        
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