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Deuksch-Züdwelkafrika.
Ergänzung des Verzeichnisses der im Schutzgebiete tätigen Gesellschaften.
Das im Deutschen Kolonialblatt 1903, S. 460 ff., abgedruckte Verzeichnis der im südwestafrikanischen
Schutzgebiete tätigen Gesellschaften, Firmen und Handwerker nach dem Stande vom 1. Januar 1903 ist
unter a. „Gesellschaften“, wie folgt, zu ergänzen:
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Name der Firma oder auptsitz Zweignieder= %0
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E. "6 *38 n Personal nung Personal
25 Grunderwerbsgesellschaft der Windhuk 10 15 Aminuis 2 6 Erwerb und Nutzbar—
Patres Oblaten von der un- Epukiro 3 5 machung von Grund-
befleckten Jungfrau Maria in Okavango 5 3 eigentum.
Südwestafrika, Gesellschaft m. b.
H., gegründet 1902. Alleinige Mit-
glieder und Geschäftführer sind: der
apostolische Präfekt Pater Augustin
Nachtwen und der Pater Wolfgang
Kieger, beide in Windhuk. Kapital
150 000 Mk.
—— ——. ——
Togo.
Wissenschaftliche Lammlungen.
Der Leutnant A. Rieck in Lome hat der zoolo-
gischen Sammlung des Königlichen Museums für
Naturkunde zu Berlin seine auf der Karlsruher
deutsch-kolonialen Jagdausstellung ausgestellt gewesenen
Jagdtrophäen, bestehend in 17 Schädeln und Gehörnen
von Antilopen und Büffeln, einer Fußsohle und einem
Backenzahn eines Elefanten sowie der Schale einer
Schildkröte als Geschenk überwiesen. Diese Samm-
lung enthält mehrere für die Wissenschaft sehr be-
merkenswerte Stücke. Sie ist von erheblichem Werte
und bereichert die Kenntnis der Togo-Antilopen
wesentlich.
Deutsch-Reu-Guinea.
Leichenbestattung in Jap (Westkarolinen).
Regierungsarzt Dr. Born in Jap berichtet:
In Ausübung meines Amtes hatte ich Ge-
legenheit, die Aufbahrung und Ausstellung einer
Toten kurz vor ihrer Beerdigung zu sehen. Ich
fand das Sterbehaus und den Platz davor wimmelnd
von Menschen, vorzugsweise älteren Frauen, denn
da die Frau nach ganz kurzem Krankenlager ver-
storben war, erheischte die Sitte besondere Feierlich-
keiten. Die Tote sollte die schönste ihres Platzes
gewesen sein, doch als ich sie sah, bestätigte sich mir
wieder die Wahrnehmung, die ich schon des öfteren
gemacht, daß die Japleute absolut unvermögend sind,
das Alter einer erwachsenen Person richtig zu be-
urteilen. Ich fand statt der vermeintlichen jungen
eine 40 bis 45 Jahre alte Frau vor, die man nichts
weniger als schön nennen konnte und deren Sohn
immerhin auch schon ein Mann von 20 bis 22 Jahren
sein mochte. Die Leiche lag auf der Voweranda
des Hauses auf einer mit Matten belegten, aus
starken Bambusstämmen gefertigten Bahre. Um sie
herum saß eine große Anzahl von älteren Frauen,
die bei meiner Ankunft wohl eben ein Klagelied
unterbrochen hatten. Durch die Nasenscheidewand
der Toten war ein Stück des grünen Stengels des
„Ritsch“ hindurchgeführt. Um den Hals war das
schwarze Band „Marefau“ geschlungen, das Kenn-
zeichen der Ehefrau. Die Lippen waren mit „Mgell“
zinnoberrot gefärbt. Der ganze Körper war sehr
stark mit „Reng“ eingerieben. Die beiden Gras-
röcke waren aus schönen roten, grünen und gelben
Blättern gefertigt. Die beiden Matten, auf denen
die Tote ruhte, eine kürzere und eine längere, sollten
zur Umhüllung dienen und werden mit Kokosleinen
umschnürt.
Die weitere Ceremonie der Bestattung, der ich
nicht beiwohnen konnte, verläuft nun derart, daß die
Bahre von 4 bis 8 Männern aus der Familie der
Verstorbenen bis zu dem Begräbnisplatz, der meist
auf unfruchtbarem Berggelände, weit von den Wohn-
plätzen entfernt, liegt, getragen wird. Das Grab
wird sehr flach, oft nur ½ m tief angelegt und nach
Einlassung der Leiche mit Erde gefüllt und mit zahl-
reichen Steinen belegt, so daß die Stätte sich etwas
über die Erdoberfläche emporwölbt. Je nach Wunsch
der Angehörigen wird die Leiche entweder in liegen-
der oder in sitzender Stellung beerdigt. In letzterem
Falle werden die Arme über den Knieen verschlungen,
die dicht an den Körper herangezogen werden. Der
Kopf wird so weit nach vorn gebogen, daß das Kinn
die Brust berührt. Nach der Beerdigung, die laut-
los verläuft, begeben sich die Angehörigen in ihr
Dorf zurück und müssen sich nun zunächst 9 Tage
in einem besonders dazu gebauten, abgelegenen Hause