Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Oerausgezeben in der Koloial= Abteilung den Aurwirtiqen In#ts.
Uummer 24.
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XIV. Jahrgang. Herlin, 15. Dezember 1903.
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Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beibeste beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich
erscheinenden: „Mitteilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr
v. Danckelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und die
Buchhandlungen Mk. 3,—, direkt unter Streifband durch die Verlagobuchhandlung Mk. 3,50 für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und
Oesterreich= Ungarn, M. 8.75 für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von
Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12. Kochstr. 68—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Vreisliste für 1908 unter Nr. 21519
Inhalt: Amtlicher Teil: Verfügung des Auswärtigen Amtes (Kolonial-Abteilung), betreffend den Sitz des Kaiser-
lichen Obergerichts für die Schutzgebiete Kamerun und Togo S. 669. — ÜUbernahme der Vermittlung des amtlichen
Verkehrs der Kolonial-Abteilung mit den evangelischen Missionsgesellschaften durch Oberverwaltungsgerichtsrat
Berner S. 669. — Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betreffend zollfreie Ein uhr von
Spiritus zu wissenschaftlichen Zwecken S. 670. — Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für
Deutsch-Ostafrika im Monat September 1903 S. 670. — Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika S. 670. —
Personalien S. 670.
Nichtamtlicher Teil: Kolonialrat S. 671. — Personal-Nachrichten S. 676. — Deutsch-Ostafrika: Das
biologisch-landwirtschaftliche Institut Amani S. 677. — Über die praktische Verwendbarkeit von Zebras als Reittiere
S. 677. — Sudanesen als Leuchtiurmpersonal S. 678. — MWissenschaftliche Sammlung S. 678. — Deutsch-
Südwestafrika: Bericht des Baumeisters Laubschat über eine Reise nach dem Norden des deutsch-südwestafrika-
nischen Schutzgebiets (III. Schluß) S. 678. — Heliographendienst in Deutsch-Südwestafrika S. 682. — Südwest-
afrikanische Schäfereigesellschaft S. 662. — Deutsch-Neu-Guinea: Allgemeine Auskunft über das Inselgebiet
der Karolinen, Palau und Marianen S. 683. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antifklaverei-
Bewegung S. 684. — Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Eine neue Verordnung be-
züglich der Gilbert= und Elliceinseln S. 688. — Aus Britisch-Neu-Guinea S. 688. — Mombassa-Uganda-Eisen-
bahn S. 689. — Die Strafkolonien Guyana und Neu-Kaledonien S. 689. — Verschiedene Mitteilungen:
Schlafkrankheit S. 690. — ÜUber das Vorkommen von Lepra und Schlafkrankheit in Kamerun S. 690. —
Literatur S. 693. — Literatur-Verzeichnis S. 693. — Verkehrs-Nachrichten S. 694. — Anzeigen.
Hierzu als Beilage: Inhaltsverzeichnis des Deutschen Kolonialblattes für das Jahr 1903.
Amtlicher Teil.
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Gelsehe; Perordnungen der Reichsbehörden; Verträge.
Verfügung des Auswärtigen Amtes (Kolonial-Abteilung), betreffend den Sitz
des Kaiserlichen Obergerichts für die Schutzgebiete Kamernn und Togo.
Vom 4. Dezember 1903.
Auf Grund des § 1 Nr. 7 der Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die Ausübung der
Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 25. Dezember 1900, wird hierdurch
bestimmt, daß das Kaiserliche Obergericht für die Schutzgebiete Kamerun und Togo seinen Amtssitz in
Buea, Kamerun, hat.
Berlin, den 4. Dezember 1903. "
Auswärtiges Amt. Kolonial-Abteilung.
Stuebel.
Nach dem Ableben des Herrn Staatssekretärs a. D., Wirklichen Geheimen Rats v. Jacobi hat
der Herr Oberverwaltungsgerichtsrat Berner — Berlin W., Joachimsthalerstraße 29 — die Vermittlung
des amtlichen Verkehrs der Kolonial-Abteilung mit den in den deutschen Schutzgebieten tätigen evangelischen
Missionsgesellschaften übernommen.
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