Feder eines Sportsmannes, obwohl nebenbei auch
jagdliche Erlebnisse und Erfahrungen zu ihrem Rechte
kommen, sondern eine Fundgrube von zahlreichen
wissenschaftlichen Feststellungen und fleißigen Beobach-
tungen. Vielleicht ist es zu bedauern, daß der Ver-
fasser anscheinend wenig Wert auf die Beigabe von
Landwirtschaftsbildern gelegt hat, während sonst das
Werk so reich mit ethnographischen Tafeln ausge-
stattet ist. Diese würden eine wertvolle Ergänzung
zu den 13 großen Spezialkarten der Routenaufnahmen
in 1 150 000 abgegeben haben, mit denen der Ver-
fasser seiner Expedition ein dauerndes kartographisches
Denkmal gesetzt hat, dessen weitere Auswertung für
den Ausbau der Karten von Ostofrika den Karto-
graphen überlassen geblieben ist.
Aus dem großen Wust der Literatur über unsere
Schutzgebiete hebt sich eine kleine Broschüre vortell-
haft ab, welche ein Kenner Deutsch-Südwestafrlkas,
Dr. Georg Hartmann, soeben bei E. S. Mittler &
Sohn unter dem Titel: „Die Zukunft Deutsch-
Südwestafrikas. Beltrag zur Besiedlungs= und
Eingeborenenfrage“ hat erscheinen lassen. In diesem
an Umfang kleinen, an Inhalt aber manches dick-
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leibige Werk weit übertreffenden Büchlein werden in
klarer Weise die Grundsätze dargelegt, nach denen
eine Kolonie von dem Charakter Deutsch-Südwest-
ofrlkas dem Mutterlande nutzbringend zu gestalten
ist. Man könnte jeden Satz unterschreiben. Das
ganze ist ein Programm, wie es prägnanter und
einleuchtender kaum aufgestellt werden kann.
gipfelt in dem für ganz Südafrika nicht genug zu
beherzigenden Satze: „Südafrika gehört der weißen
Rasse!“
VVVVVyVVVVYVVYVVVVVVYVVVVVYVWVVWVWVVVV
Titeratur-Derzeichnis.
Monographien afrikanischer Pflanzen-Familien
und -Gattungen, herausgegeben von A. Engler.
VII. Strophantus, bearbeitet von E. Gilg. Mit
10 Tafeln und 4 Figuren im Text. Verbffentlicht mit
Unterstützung der olonial-Abteilung des Auswärtigen
Amts. pris. Verlag von Wilhelm Engelmann,
1903. Preis Mk. 16,.—.
Was tut das evangelische Deutschland für seine
-Diaspora in überseeischen Ländern:; Untersucht
und dargestellt von P. Carl Paul, Verfasser von „Die
evangelischen Missionen in Indien“. Leiyzig, Verlag
von Arwed Strauch. Mk. 1,20.
Derkehr##-Machrichten.
Bekanntmackung, betreffend den Feldpostverkelr mit Deutsch-Südwestafrika.
Anläßlich der Unruhen in Deutsch-Südwestafrika treten für den Postverkehr mit den in Deutsch-
Südwestafrika befindlichen und dahin zu entsendenden D
ruppen des Heeres, der Schutztruppe und der
Marine sowie mit den Besatzungen der in den deutsch-südwestafrikanischen Gewässern befindlichen und dahin
zu entsendenden Kriegsschiffe, und zwar
für die in Deutsch. Südwestafrika befindlichen oder auf der Ausreise begriffenen Truppen usw. sofort,
für die dahm zu entsendenden Truppen usw. mit dem Tage der Einschiffung
folgende Bestimmungen in Kraft.
In Privatangelegenheiten der Angehörigen dieser Truppen usw. werden als Gegenstände der Feld-
post befördert:
gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 250 8 einschl.,
gewöhnliche Postkarten und
Postanweisungen.
4 Die Beförderung der Briefe bis zum Gewichte von 50 g und der Postkarten erfolgt portofrei.
Für Briefe von mehr als 50 g beträgt das Porto, das vom Absender zu entrichten ist, 20 Pf.; werden
solche Briefe in Deutschland unfrankiert oder unzureichend frankiert zur Post gegeben, so gelangen sie nicht
zur Absendung.
ç. Postanwelsungen werden in der Richtung nach der Heimat bis zum Betrage von 800 Mk. porto-
frei befördert; Postanweisungen an die Truppen usw. sind bis zum Betrage von 100 Mk. zulässig und
unterliegen einer vom Absender zu entrichtenden Gebühr von 10 Pf.
Die Briefe müssen in der Aufsschrift mit dem Vermerk „Feldpostbrief“ versehen sein. Zu den
Feldpostkarten und Feldpostanweisungen an die Truppen usw. sind gewöhnliche ungestempelte Formulore
(bei den Postanstalten zum Preise von 5 Pf. für 10 Stück käuflich) zu benutzen; doch ist die Bezeichnung
„Postkarte“ oder „Postanweisung“ in „Feldpostkarte“ oder „Feldpostanweisung“ abzuändern. Die Auf-
schrift sämtlicher Feldpostsendungen muß Name, Dienstgrad oder Dienststellung des Empfängers sowie die
genaue Bezeichnung des Truppenteils oder Kriegsschiffs, dem der Empfänger angehört, enthalten
Die Nachsendung von im Postwege bezogenen Zeitungen erfolgt gegen Entrichtung einer Umschlag-
gebühr, die vierteljährlich 30 Pf. für nur einmal wöchentlich oder seltener erscheinende, 60 Pf. für zwei-
oder dreimol wöchenilich erscheinende und 1 Mk. 20 Pf. für öfter als dreimal wöchentlich erscheinende
Zeitungen beträgt.