Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Feder eines Sportsmannes, obwohl nebenbei auch 
jagdliche Erlebnisse und Erfahrungen zu ihrem Rechte 
kommen, sondern eine Fundgrube von zahlreichen 
wissenschaftlichen Feststellungen und fleißigen Beobach- 
tungen. Vielleicht ist es zu bedauern, daß der Ver- 
fasser anscheinend wenig Wert auf die Beigabe von 
Landwirtschaftsbildern gelegt hat, während sonst das 
Werk so reich mit ethnographischen Tafeln ausge- 
stattet ist. Diese würden eine wertvolle Ergänzung 
zu den 13 großen Spezialkarten der Routenaufnahmen 
in 1 150 000 abgegeben haben, mit denen der Ver- 
fasser seiner Expedition ein dauerndes kartographisches 
Denkmal gesetzt hat, dessen weitere Auswertung für 
den Ausbau der Karten von Ostofrika den Karto- 
graphen überlassen geblieben ist. 
Aus dem großen Wust der Literatur über unsere 
Schutzgebiete hebt sich eine kleine Broschüre vortell- 
haft ab, welche ein Kenner Deutsch-Südwestafrlkas, 
Dr. Georg Hartmann, soeben bei E. S. Mittler & 
Sohn unter dem Titel: „Die Zukunft Deutsch- 
Südwestafrikas. Beltrag zur Besiedlungs= und 
Eingeborenenfrage“ hat erscheinen lassen. In diesem 
an Umfang kleinen, an Inhalt aber manches dick- 
101 
leibige Werk weit übertreffenden Büchlein werden in 
klarer Weise die Grundsätze dargelegt, nach denen 
eine Kolonie von dem Charakter Deutsch-Südwest- 
ofrlkas dem Mutterlande nutzbringend zu gestalten 
ist. Man könnte jeden Satz unterschreiben. Das 
ganze ist ein Programm, wie es prägnanter und 
einleuchtender kaum aufgestellt werden kann. 
gipfelt in dem für ganz Südafrika nicht genug zu 
beherzigenden Satze: „Südafrika gehört der weißen 
Rasse!“ 
  
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Titeratur-Derzeichnis. 
Monographien afrikanischer Pflanzen-Familien 
und -Gattungen, herausgegeben von A. Engler. 
VII. Strophantus, bearbeitet von E. Gilg. Mit 
10 Tafeln und 4 Figuren im Text. Verbffentlicht mit 
Unterstützung der olonial-Abteilung des Auswärtigen 
Amts. pris. Verlag von Wilhelm Engelmann, 
1903. Preis Mk. 16,.—. 
Was tut das evangelische Deutschland für seine 
-Diaspora in überseeischen Ländern:; Untersucht 
und dargestellt von P. Carl Paul, Verfasser von „Die 
evangelischen Missionen in Indien“. Leiyzig, Verlag 
von Arwed Strauch. Mk. 1,20. 
Derkehr##-Machrichten. 
Bekanntmackung, betreffend den Feldpostverkelr mit Deutsch-Südwestafrika. 
Anläßlich der Unruhen in Deutsch-Südwestafrika treten für den Postverkehr mit den in Deutsch- 
Südwestafrika befindlichen und dahin zu entsendenden D 
ruppen des Heeres, der Schutztruppe und der 
Marine sowie mit den Besatzungen der in den deutsch-südwestafrikanischen Gewässern befindlichen und dahin 
zu entsendenden Kriegsschiffe, und zwar 
für die in Deutsch. Südwestafrika befindlichen oder auf der Ausreise begriffenen Truppen usw. sofort, 
für die dahm zu entsendenden Truppen usw. mit dem Tage der Einschiffung 
folgende Bestimmungen in Kraft. 
In Privatangelegenheiten der Angehörigen dieser Truppen usw. werden als Gegenstände der Feld- 
post befördert: 
gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 250 8 einschl., 
gewöhnliche Postkarten und 
Postanweisungen. 
4 Die Beförderung der Briefe bis zum Gewichte von 50 g und der Postkarten erfolgt portofrei. 
Für Briefe von mehr als 50 g beträgt das Porto, das vom Absender zu entrichten ist, 20 Pf.; werden 
solche Briefe in Deutschland unfrankiert oder unzureichend frankiert zur Post gegeben, so gelangen sie nicht 
zur Absendung. 
ç. Postanwelsungen werden in der Richtung nach der Heimat bis zum Betrage von 800 Mk. porto- 
frei befördert; Postanweisungen an die Truppen usw. sind bis zum Betrage von 100 Mk. zulässig und 
unterliegen einer vom Absender zu entrichtenden Gebühr von 10 Pf. 
Die Briefe müssen in der Aufsschrift mit dem Vermerk „Feldpostbrief“ versehen sein. Zu den 
Feldpostkarten und Feldpostanweisungen an die Truppen usw. sind gewöhnliche ungestempelte Formulore 
(bei den Postanstalten zum Preise von 5 Pf. für 10 Stück käuflich) zu benutzen; doch ist die Bezeichnung 
„Postkarte“ oder „Postanweisung“ in „Feldpostkarte“ oder „Feldpostanweisung“ abzuändern. Die Auf- 
schrift sämtlicher Feldpostsendungen muß Name, Dienstgrad oder Dienststellung des Empfängers sowie die 
genaue Bezeichnung des Truppenteils oder Kriegsschiffs, dem der Empfänger angehört, enthalten 
Die Nachsendung von im Postwege bezogenen Zeitungen erfolgt gegen Entrichtung einer Umschlag- 
gebühr, die vierteljährlich 30 Pf. für nur einmal wöchentlich oder seltener erscheinende, 60 Pf. für zwei- 
oder dreimol wöchenilich erscheinende und 1 Mk. 20 Pf. für öfter als dreimal wöchentlich erscheinende 
Zeitungen beträgt.
	        
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