Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Mittel zu diesem Zweck ist, wie alle sachverständigen 
Kreise anerkennen, die Erschließung des Binnenlandes 
durch den Bau von Eisenbahnen. 
Kamerun. 
Bericht des Vorsttzenden der Landkommisston in victoria 
für das erste Halbjahr zgos. 
Der Vorsitzende der Landkommission in Victoria. 
hat unter dem 25. Juni 1903 den ersten Halbjahres- 
bericht der Kommission, wie folgt, erstattet: 
Die Landkommission hat im vergangenen halben 
hre über die Lage und Grenzen folgender im 
Gebiete der Westafrikanischen Pflanzungsgesellschaft 
Victoria belegener Dörfer Beschluß gefaßt: Boniadi- 
ombo, Busumbu-Masenge, Mokoka, Wotutu, Ebongo, 
Dibanda, Basoa, Boana, Bojoke, Bonjava-Bosenge, 
Vongalla, Mapanja, Ober-Bonjongo, Mittel-Bon- 
longo, Unter-Bonjongo, Ekunju, Ober-Boando, 
Unter-Boando, Ober-Mokunda, Unter-Mokunda, 
isumbe. 
Das zur Verteilung gekommene Land trägt überall 
denselben Charakter: mit Urwald bewachsener Ge- 
birgsboden, mitunter durchsetzt mit Felsen, Hängen 
und Schluchten, jedoch so, daß überall eine hin- 
reichende Menge zur Bebauung und zur Viehweide 
geeigneten Landes vorhanden ist. Die erforderlichen 
Landstrecken hat die Westafrikanlsche Pflanzungsgesell- 
schaft Victora bereitwillig zur Verfügung gestellt, 
außerdem hat die Missionsgesellschaft der Pallotiner 
von ihrem westlich von Mapanja gelegenen Grund- 
lücke zur Erweiterung dieses Dorfes 20 ha abge- 
treten und ist dafür von der Pflanzung auf der 
Westseite des Missionsgrundstücks durch einen gleich 
hroßen Streifen Landes entschädigt worden. 
In Busumbu und den von ihm östlich gelegenen 
Reservaten findet sich relchlich Wasser, in den westlich 
helegenen spärlich; es ist deshalb das Wasserrecht an 
allen in jener Gegend vorhandenen, auch in der 
slanzung liegenden Quellen in der Nähe der Re- 
servate den Eingeborenen vorbehalten worden. 
Anderseits ist der Pflanzung das Recht vorbe- 
halten worden, durch das Gebiet der Reservate Elsen- 
ahnen und Wege nach vorheriger Vereinbarung mit 
er Verwaltungsbehörde zu bauen. 
t Bei der Vertellung des Landes wurde davon 
5gegangen, daß zur auskömmlichen Exlstenz elner 
Zmmilie oder Hütte — mit höchstens 10 Köpfen — 
9 a brauchbaren Bodens minbestens erforderlich seien. 
datsöhlich kommen nach der getroffenen Verteilung 
urchschnittlich auf je 10 Köpfe 7,33 ha. 
and Die Verlegung des Sitzes der Dörfer an eine 
ere Stelle ist für fünf Gemeinden: Dibanda, 
nter-Mokunda, Lisumbe, Basoa und Moloka be- 
Dhosen worden. Sie erschien im Interesse der 
#2 onsolidierung der Reservate und der damit zu er- 
eichenden Erleichterung der Verwaltung zweckmäßig 
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und unterliegt auch bezüglich der Betroffenen keinen 
Bedenken. Für ihre neuen Wohnsitze ist ein hin- 
reichend großes Gebiet vorgesehen, und es ist ihnen 
weiter das Recht vorbehalten, in ihren bisherigen 
Sitzen bis zum Ende der nächsten guten Jahreszeit 
zu bleiben und bis zur Erntezeit der neu anzulegenden 
die bisherigen Farmen abzuernten. Bezüglich der 
Dörfer Lisumbe und Basoa ist anzunehmen, daß sie 
von selbst in das zunächstgelegene Reservat einziehen 
und mit demselben verschmelzen würden, wie es von 
dem Dorfe Mokoka bereits festgestellt wurde. Als 
dieses Dorf im Urwalde aufgesucht wurde, fanden sich 
nur eine zerfallene und eine bewohnte Hütte, die 
dem Häuptling von Mokoka, Ekeme, gehörten; nach 
dessen Aussage haben sich seine sämtlichen Leute all- 
mählich in die Dörfer Boana, Bojoke und einige 
wenige auch nach Boniadikombo verzogen. Der 
Häuptling von Lisumbe, Saënge, wohnt bereits in 
Unter-Bonjongo. 
Die angemessene Verteilung des für die Dörfer 
um den Engelberg — Boana, Basoa, Bojoke, Bon- 
jaua-Bosenge, Bongalla, die drei Bonjongo, Ma- 
panja, Ekunju, die zwei Mokunda, Lisumbe, die zwei 
Boanda — in Frage kommenden Landes war zu- 
nächst nicht anders, als geschehen, tunlich, ergibt aber 
wenig ansprechende innere Grenzen. Z. B. erschien 
es außerordentlich zweckmäßig, das zwischen Bongalla. 
und Mittel-Bonjongo gelegene Grundstück, obwohl 
es natürlicher an Bongalla angrenzt, Mittel-Bonjongo 
zuzusprechen; denn auf diesem Grundstücke befindet 
sich eine Quelle, die höchst spärlich fließt, an der 
aber die Eingeborenen in der Trockenzeit stundenweit 
das Wasser holen, die einzelnen aber stundenlang 
warten müssen, bis sie darankommen; der Häuptling 
von Mittel-Bonjongo, Efesua, hat sich nun bereit 
erklärt, im allgemeinen Interesse seiner Landsleute 
die für die Fassung dieser Quelle und Anlage von 
Reservoirs erforderlichen Kosten aufzubringen, und 
ist die geeignete Persönlichkeit, diese Anlagen zu 
unterhalten. Diese Grenzen sind deshalb zunächst 
nur kartenmäßig festgelegt worden, und die Kommission 
hat beschlossen, der Verwaltungstätigkeit des Bezirks- 
amts Victorla anhelmzustellen, eine allmähliche bessere 
Zusammenanlegung, z. B. durch Vereinigung der 
lleineren Dörfer unter einem Häuptling bei gebotener 
Gelegenheit, onzustreben. 
Die Tätigkeit der Kommission beschränkt sich nach 
Lage der Sache vorläufig auf die Feststellung des 
für die wirtschaftliche Existenz der Eingeborenen im 
Pflanzungsgebiete erforderlichen Landes. 
Es ergibt sich dafür naturgemäß folgendes Ver- 
fahren: 
a) Ermittlung der Dörfer, ihrer Familien= und 
Einwohnerzahl; 
b) Besichtigung des für die Dörfer vorhandenen 
und für ihre Erweiterungen in Frage kommenden 
4Landes auf seine Qualität und Verhandlungen mit 
den Pflanzungsvertretern über die Abgabe des Landes; 
D) Vermessung des Landes; 
 
	        
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