Mittel zu diesem Zweck ist, wie alle sachverständigen
Kreise anerkennen, die Erschließung des Binnenlandes
durch den Bau von Eisenbahnen.
Kamerun.
Bericht des Vorsttzenden der Landkommisston in victoria
für das erste Halbjahr zgos.
Der Vorsitzende der Landkommission in Victoria.
hat unter dem 25. Juni 1903 den ersten Halbjahres-
bericht der Kommission, wie folgt, erstattet:
Die Landkommission hat im vergangenen halben
hre über die Lage und Grenzen folgender im
Gebiete der Westafrikanischen Pflanzungsgesellschaft
Victoria belegener Dörfer Beschluß gefaßt: Boniadi-
ombo, Busumbu-Masenge, Mokoka, Wotutu, Ebongo,
Dibanda, Basoa, Boana, Bojoke, Bonjava-Bosenge,
Vongalla, Mapanja, Ober-Bonjongo, Mittel-Bon-
longo, Unter-Bonjongo, Ekunju, Ober-Boando,
Unter-Boando, Ober-Mokunda, Unter-Mokunda,
isumbe.
Das zur Verteilung gekommene Land trägt überall
denselben Charakter: mit Urwald bewachsener Ge-
birgsboden, mitunter durchsetzt mit Felsen, Hängen
und Schluchten, jedoch so, daß überall eine hin-
reichende Menge zur Bebauung und zur Viehweide
geeigneten Landes vorhanden ist. Die erforderlichen
Landstrecken hat die Westafrikanlsche Pflanzungsgesell-
schaft Victora bereitwillig zur Verfügung gestellt,
außerdem hat die Missionsgesellschaft der Pallotiner
von ihrem westlich von Mapanja gelegenen Grund-
lücke zur Erweiterung dieses Dorfes 20 ha abge-
treten und ist dafür von der Pflanzung auf der
Westseite des Missionsgrundstücks durch einen gleich
hroßen Streifen Landes entschädigt worden.
In Busumbu und den von ihm östlich gelegenen
Reservaten findet sich relchlich Wasser, in den westlich
helegenen spärlich; es ist deshalb das Wasserrecht an
allen in jener Gegend vorhandenen, auch in der
slanzung liegenden Quellen in der Nähe der Re-
servate den Eingeborenen vorbehalten worden.
Anderseits ist der Pflanzung das Recht vorbe-
halten worden, durch das Gebiet der Reservate Elsen-
ahnen und Wege nach vorheriger Vereinbarung mit
er Verwaltungsbehörde zu bauen.
t Bei der Vertellung des Landes wurde davon
5gegangen, daß zur auskömmlichen Exlstenz elner
Zmmilie oder Hütte — mit höchstens 10 Köpfen —
9 a brauchbaren Bodens minbestens erforderlich seien.
datsöhlich kommen nach der getroffenen Verteilung
urchschnittlich auf je 10 Köpfe 7,33 ha.
and Die Verlegung des Sitzes der Dörfer an eine
ere Stelle ist für fünf Gemeinden: Dibanda,
nter-Mokunda, Lisumbe, Basoa und Moloka be-
Dhosen worden. Sie erschien im Interesse der
#2 onsolidierung der Reservate und der damit zu er-
eichenden Erleichterung der Verwaltung zweckmäßig
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und unterliegt auch bezüglich der Betroffenen keinen
Bedenken. Für ihre neuen Wohnsitze ist ein hin-
reichend großes Gebiet vorgesehen, und es ist ihnen
weiter das Recht vorbehalten, in ihren bisherigen
Sitzen bis zum Ende der nächsten guten Jahreszeit
zu bleiben und bis zur Erntezeit der neu anzulegenden
die bisherigen Farmen abzuernten. Bezüglich der
Dörfer Lisumbe und Basoa ist anzunehmen, daß sie
von selbst in das zunächstgelegene Reservat einziehen
und mit demselben verschmelzen würden, wie es von
dem Dorfe Mokoka bereits festgestellt wurde. Als
dieses Dorf im Urwalde aufgesucht wurde, fanden sich
nur eine zerfallene und eine bewohnte Hütte, die
dem Häuptling von Mokoka, Ekeme, gehörten; nach
dessen Aussage haben sich seine sämtlichen Leute all-
mählich in die Dörfer Boana, Bojoke und einige
wenige auch nach Boniadikombo verzogen. Der
Häuptling von Lisumbe, Saënge, wohnt bereits in
Unter-Bonjongo.
Die angemessene Verteilung des für die Dörfer
um den Engelberg — Boana, Basoa, Bojoke, Bon-
jaua-Bosenge, Bongalla, die drei Bonjongo, Ma-
panja, Ekunju, die zwei Mokunda, Lisumbe, die zwei
Boanda — in Frage kommenden Landes war zu-
nächst nicht anders, als geschehen, tunlich, ergibt aber
wenig ansprechende innere Grenzen. Z. B. erschien
es außerordentlich zweckmäßig, das zwischen Bongalla.
und Mittel-Bonjongo gelegene Grundstück, obwohl
es natürlicher an Bongalla angrenzt, Mittel-Bonjongo
zuzusprechen; denn auf diesem Grundstücke befindet
sich eine Quelle, die höchst spärlich fließt, an der
aber die Eingeborenen in der Trockenzeit stundenweit
das Wasser holen, die einzelnen aber stundenlang
warten müssen, bis sie darankommen; der Häuptling
von Mittel-Bonjongo, Efesua, hat sich nun bereit
erklärt, im allgemeinen Interesse seiner Landsleute
die für die Fassung dieser Quelle und Anlage von
Reservoirs erforderlichen Kosten aufzubringen, und
ist die geeignete Persönlichkeit, diese Anlagen zu
unterhalten. Diese Grenzen sind deshalb zunächst
nur kartenmäßig festgelegt worden, und die Kommission
hat beschlossen, der Verwaltungstätigkeit des Bezirks-
amts Victorla anhelmzustellen, eine allmähliche bessere
Zusammenanlegung, z. B. durch Vereinigung der
lleineren Dörfer unter einem Häuptling bei gebotener
Gelegenheit, onzustreben.
Die Tätigkeit der Kommission beschränkt sich nach
Lage der Sache vorläufig auf die Feststellung des
für die wirtschaftliche Existenz der Eingeborenen im
Pflanzungsgebiete erforderlichen Landes.
Es ergibt sich dafür naturgemäß folgendes Ver-
fahren:
a) Ermittlung der Dörfer, ihrer Familien= und
Einwohnerzahl;
b) Besichtigung des für die Dörfer vorhandenen
und für ihre Erweiterungen in Frage kommenden
4Landes auf seine Qualität und Verhandlungen mit
den Pflanzungsvertretern über die Abgabe des Landes;
D) Vermessung des Landes;