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Die beschriebenen drei Landgebiete bilden mit
den Ländern auf dem westlichen Schariufer (Gulfei,
Kusseri, Karnak-Logon) und dem ausgedehnten und
reichen Musgugebiet zwischen Schari und Logone
den nördlichen Teil unserer Kolonte. Produktion,
Handel, Religion, Sitten sind ungefähr die gleichen
wie in Nordadamaua. Wo die Heidenstämme den
Islam noch nicht angenommen haben, ahmen sie doch
mit Vorliebe Sitten und Gebräuche, besonders auch
die Tracht der Mohammedaner, nach. Das Land
ist überall fruchtbar, der Ackerbau (Baumwolle,
Mais, Durrah, Bohnen, Kürbisse u. a.) lohnend.
Etwaige Bodenschätze der noch sehr unbekannten
Gebirgszüge harren noch der Aussuchung und Er-
schließung. Die großen Märkte sichern einer Handels-
faktorei in Garun und wohl auch in Dikoa reichen
Gewinn. Der Umsatz in barem Gelde ist schon
jetzt nicht unbedeutend.
Der Hauptwert des ganzen Landes sleckt in
seinen zahllosen, stellenweise nach Tausenden zählenden
Viehherden und in seiner besonders in Madagali
und Marua blühenden Pferdezucht. Wenn es ge-
lingt, regelmäßige Transporte zur Küste zu bringen
und dort zu verkaufen, so würde damit eine erheb-
liche Einnahme erzlelt, welche im Vereln mit den
von den Staaten gezahlten jährlichen Abgaben die
Kosten der beiden Residenturen reichlich decken wür-
den. Es steht zu hoffen, daß die Lösung dieser
auch vom Standpunkt der Versorgung der Küsten-
europäer mit frischem Fleisch so überaus wichtigen
Frage von den Herren Thierry, Dominik und
Dr. Diesing herbeigeführt werden wird.
Die sämtlichen ganz vernünftigen und wohl be-
rechtigten Wünsche, denen Passarge in seinem Kapitel
„Kamerun als deutsche Kolonie“ Ausdruck verleiht,
sind seither erfült. Der Zwischenhandel, soweit
schädlich, ist überoll durchbrochen, die Haussahändler
sind an der Küste, die Sklavenjogden sind abgeschafft,
Wege werden gebessert und besiedelt, Raststatlonen
angelegt, und der Emir von Jola exlstiert für die
deutschen Fullahstaaten nicht mehr, die dafür gern
ihre Abgabe an die Regierung zahlen.
Die Verwaltung muß denkbar einfach sein, nämlich
zwei Residenten, wie bereits eingerichtet; einer in
dem überaus wichtigen Garua für Adamaua, einer
am Schari für die Tschadseeländer. Regiert soll
nicht werden, sondern dies den einheimischen Herrschern
überlassen blelben, denen der Resident als Schützer
und Ratgeber zur Seite steht. Auch die Exekutive
kann man den Fullahs getrost überlassen, so daß
eine Kompagnie im Tschadseegebiet, auf Dikoa, Kussert.
und Musgu verteilt, als Garnison genügt. Adamaua
braucht lediglich eine Polizeieskorte für den Resi-
denten. Kriegerische Verwicklungen sind für abseh-
bare Zeit ausgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist
allerdings sehr sorgfällige Auswahl geeigneter Per-
sönlichkeiten. Unerläßliche Bedingung einer gedeih-
lichen Entwicklung ist einmal das ungehinderte
Bestehenlassen der überaus milden Haussklaverei,
die auch auf englischer Seite anerkannt ist; sodann
absolute Freiheit in der mohammedanischen Religions-
übung; jedes Eingrelfen würde das gesamte Land
in Verzwelflung und Aufruhr treiben.
Pandelsstatistik des Sanga-Agokogebiets für die
Ralenderjahre 1003 und 1902.
In den Zahlen der Handelsstatistik des Schutz-
gebiets Kamerun war bisher nur der Außenhandel
der Küstenbezirke, nicht auch der über die Binnen-
grenze stattfindende Außenhandel inbegriffen. Seit
dem Beginn der Tätigkeit der Gesellschaft Süd-
Kamerun hat der Außenhandel des Sanga-Ngoko-
bezirkes eine größere Bedeutung erlangt. Zur Ge-
winnung einer vollständigeren Ubersicht über den
Handel des gesamten Schutzgebiets Kamerun ist die
Station Sanga-Ngoko angewiesen worden, die
Handelsstatistik ihres Bezirks für die letztverflossenen
Jahre nachträglich aufzustellen und vom 1. Januar
1904 an die handelsstatistischen Nachweisungen
vierteljährlich dem Gouvernement einzureichen. Bis
jetzt liegt die Statistik für die Kalenderjahre 1901
und 1902 vor, die nachstehend zum Abdruck gelangt.
Zur Erläuterung dieser Statistik ist folgendes
zu bemerken:
Die Einfuhr hat sich im Jahre 1901 auf
146 000 Mk., im Jahre 1902 auf 116 500 Mk.
belaufen. Die Abnahme der Einfuhr um etwa
30 000 Mk. wird darauf zurückgeführt, daß nach
der Begründung der Süd-Kamerun-Gesellschaft zu-
nächst die Aufnahmefähigkeit des Sanga-Ngokobezirks
für europätsche Waren etwas zu hoch veranschlagt
worden ist, so daß in das Jahr 1902 beträchtliche
Warenbestände herübergenommen worden sind.
Die Ausfuhr, die sich vorläufig auf Gummi und
Elfenbein beschränkt, hat im Jahre 1901 den Betrag
von 280 000 Mk., im Jahre 1902 den Betrag von
388 000 Mk. erreicht. Der Rückgang der Elfenbein-
ausfuhr von 239 000 Mk. auf 182 000 Mk. ist
durch die starke Zunahme der Gummiausfuhr von
41 000 Mk. auf 205 000 Mk. beträchtlich über-
boten worden. s
Die vorläufigen Ausweise ergaben für das Jahr
1908 eine weitere Ausfuhrstelgerung. Anfang No-
vember 1903 hat der Ausfuhrwert für dieses Jahr
bereits 365 000 Mk. betragen.
Durch die Nachweisungen für das Sanga-Ngoko-
gebiet stellt sich nunmehr der Außenhandel des
Schutzgebiets für die Jahre 1901 und 1902 fol-
gendermaßen: ·
.»1901 . 1902
Einfuhr 9397246 Mk. 13 392 261 Mk.
Ausfuhr 6264 415 = 6651 705 =
Gesamthandel 15 661 661 Mk. 20 043 966 Mk.