Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

— 380 — 
  
  
Wert der unbeweglichen Sachen 
· Wert- 
II. Beschreibung der unbeweglichen Sachen vor T nach * 
und Umfang der Beschädigung der Beschädigung minderung 
Veart Kar ert 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
III. Namhaftmachung der beizulegenden Beweisstücke (Vermögensverzeichnisse, 
Versicherungsverträge, Handelsbücher, Fakturen, Frachtbriefe, Zolldeklarationen usw.) 
sowie der etwaigen Zeugen. 
  
  
IV. Art und Höhe der gewünschten Beihilfe. 
  
Unterschrift des Beschädigten.