Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

geschraubt und verlascht und von Hand, je nach der 
Art des Bodens, mit so viel Kleinschlag unterstopft, 
daß der Materialzug mit genügender Sicherheit auf 
dem neuen Gleise fahren kann; hierauf findet von 
den Schotterplätzen aus die weitere Beschotterung statt, 
wozu das Materlal mit Zügen herbeigeschafft wird. 
Mit dem letzten Dampfer (Aprildampfer) sind 
außer den schon genannten Materiallen auch die 
ersten der neuen Betriebsmittel (drei Güter-, ein 
Viehwagen und vier Bahnmeisterwagen) angekommen. 
Die Montage derselben findet hier in Tanga statt 
und wird wohl in einigen Wochen beendet sein. 
Die Arbeiterverhältnisse sind jetzt als vollkommen 
normal zu bezeichnen. 
Beanstandungen bezüglich der Art und Güte der 
Ausführung haben sich bis jetzt bei den Baurevisions- 
reisen oder sonstigen Besichtigungen nicht ergeben, 
auch der ständige Bauaussichtsbeamte hat keine Ver- 
anlassung gehabt, Ordnungswidrigkeiten zu melden. 
Deranbildung farbiger Dandwerker. 
Das Gouvernement in Daressalam hat seine 
Maßnahmen, farbige Handwerker heranzubilden, fort- 
geführt und neben der Heranziehung indischer Hand- 
werker (siehe Kol. Bl., Jahrgang 1908, S. 637 ff.), 
die die Zustimmung sachverständiger Kreise gefunden 
hat (siehe Kol. Ztg., Jahrgang 1904, S. 13), die 
Ausbildung Eingeborener in verschiedenen Hand- 
werken in die Wege geleitet. 
Nachdem dieser Schritt in den Jahren 1898 bis 
1901 durch Erbauung einer Handwerkerschule, einer 
Lehrerwohnung und mehrerer Werkstätten angebahnt 
worden war, ist im Mai 1901 mit der Einstellung 
von 12 Tischlerlehrlingen aus der Zahl der Ein- 
geborenen begonnen worden. 
Die Jungen besuchten zunächst neben ihrer Hand- 
werkerschule zwei Stunden am Tage den Elementar= 
unterricht. Später haben sie nur, wenn der Lehrer 
Zeit hatte, zweimal wöchentlich einen Fortbildungs- 
unterricht erhalten. 
Von den zwölf Schülern ist einer gestorben, 
zwei entlaufen, einer als unbrauchbar abgegeben, 
zwei nach erfolgter Ausbildung an die Militärstation 
Muanza überwiesen, sechs sind zur Zeit noch in der 
Lehre, werden aber, soweit sie nicht vorziehen, als 
freie Handwerker in der Handwerkerschule zu bleiben, 
noch in diesem Etatsjahre den Militärstationen, aus 
deren Bezirk sie stammen, überwiesen werden. 
Zur Zeit werden in der Tischlerwerkstatt 24 Zög- 
linge unterwiesen, von denen die jüngeren aber, die 
von der Küste stammen, den früheren meist nicht 
gleichwertig sind. Es sollen daher in Zukunft die 
Militärstationen aus dem Innern für Zuzug von 
jungen, tüchtigen Burschen nach der Handwerkerschule 
Sorge tragen. 
Als Handwerkerlehrer ist ein deutscher Tischler 
angestellt. Damit in der Werkstätte, die sich Rück- 
  
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einnahmen sichern muß, auch feinere Arbeiten ver- 
richtet werden können, und zugleich zur Anleitung 
der Jungen, sind daselbst noch zwei indische und drei 
eingeborene Handwerker angestellt, welch letztere be- 
reits früher von den Missionen etwas Anleitung 
erhalten hatten. 
Die Jungen erhalten neben freier Verpflegung 
im allgemeinen Schülerinternat zur Anspornung ihres 
Fleißes, sobald sie etwas Selbständiges leisten können, 
ein Taschengeld von 4 Pesa täglich. Sind sie etwas 
weiter fortgeschritten, so erhalten sie noch einen 
Monatslohn von 3 Rupien, den sie aber auf die 
Sparkasse geben müffen, und der bei ihrem Abgang 
dazu benutzt wird, um sie mit Werlzeugen zu versehen. 
Im Laufe des November 1903 ist noch eine 
Schmiede= und Schlosserwerkstätte eingerichtet worden, 
der zunächst sechs Zöglinge überwiesen worden find. 
Die Handwerkerschule ist zur Zeit der Elementar- 
schule derart angeschlossen, daß der Elementarlehrer 
der Handwerkerschule aus dem Bestande der Alumnat- 
schüler die zu diesem Zwecke geeignet erscheinenden 
überweist, und zugleich den Umfang bestimmt, in 
welchem die Schüler alsdann noch an dem Elementar- 
unterricht teilzunehmen haben. 
Für die Ausbildung der Handwerker ist bisher 
eine Zeit von zwel bis drei Jahren erforderlich ge- 
wesen. Im allgemeinen wird darauf gesehen, daß 
die der Handwerkerschule überwiesenen Knaben bereits 
ein Jahr lang, sei es als Alumnat-, sei es als 
Stadtschüler, Elementarunterricht erhalten haben. In 
diesem Falle wird meist eine Ausbildungszeit von 
2 bis 2½ Jahren genügen, um denjenigen Grad der 
Fertigkeit zu erlangen, der vorläufig nur angestrebt 
werden kann, nämlich, daß der Schüler einen ein- 
fachen Tisch, Stuhl oder Fenster anfertigen und 
einige Dachbalken zu einem einfachen Dachstuhl zu- 
sammenfügen kann. Soll später mehr verlangt 
werden, so wird natürlich eine entsprechend längere 
Zelt zur Ausbildung erfordert werden, wie ja auch 
zu Hause ein Lehrling nach dreijähriger Lehrzeit 
noch lange kein Meister ist. 
Die Dauer der Ausbildung der Lehrlinge auf 
einen bestimmten Zeitraum festzusetzen, ist vorläufg, 
ehe genügende Erfahrungen gesammelt sind, un- 
möglich, und läßt sich nur ganz allgemein sagen, 
daß zwel bis vier Jahre dazu gehören werden, aus 
dem eingeborenen Lehrling einen einigermaßen brauch- 
baren Handwerker zu machen, wobei vorausgesetzt 
wird, daß die Lehrzeit voll innegehalten wird. 
Um der Schutzgebietsverwaltung für die Mühe 
und die Unkosten der Ausbildung der Lehrlinge 
einen Ersatz zu gewähren, wird darauf hingewirkt, 
daß die Lehrlinge nach Vollendung der Ausbildungs- 
zeit in den Dienst des Gouvernements oder einer 
Station treten, was sich bis jetzt ohne Schwierig- 
keiten hat herbeiführen lassen, da die Schüler selber 
nichts dringender wünschen, als in ihrer Heimgt bei 
dem Bezirksamt oder der Militärstation angestellt zu 
werden. Wenn erst eine genügende Zahl von Hand-
	        
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