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Deutsches Reich. Nachweisung über die in
der Zeit vom 1. Oktober 1902 bis Ende März 1908
in das Schutzgebiet Togo eingeführten und daselbst
verkausten Gewehre und Pulvermengen, über die
Einfuhr und Herstellung von Splrituosen in den
Schutzgebieten Togo und Kamerun für das Kalender-
jahr 1902 und über die in Kamerun in Anwendung
gekommenen Zollsätze. Auszug aus der Denkschrist
über die Entwicklung der deutschen Schutzgebiete be-
treffend den Sklavenhandel. Verzeichnis der im
Jahre 1902 in Deutsch-Ostafrika erteilten Freibriefe
und der wegen Sklavenraubs oder Verschiffung von
Sklaven über See verurtellten Personen.
Frankreich. Verordnung vom 4. Mai 1903
betreffend den Handel mit Waffen und Munttion
in Französisch-Westafrika nebst Ausführungsverord-
nung. Mehrere Verordnungen betreffend den Besitz
von Feuerwaffen und Munition und deren Auf-
bewahrung in den Lagerhäusern. Verordnung vom
31. August 1903 betreffend die Einfuhr von Feuer-
waffen und Munition in Französisch-Kongo und den
Handel mit solchen. Verordnung vom 14. Oktober
1902 betreffend die Auswanderung von Eingeborenen
in Dahomey, vom 11. Mai 1903 betreffend die
Arbeiterverträge mit Eingeborenen in Französisch-
Kongo. Verordnung des Generalgouverneurs von
Französisch-Westafrika, vom 24. Nov. 1908 betreffend
die Sorge für freigelassene minderjährige Sklaven.
Großbritannien. Nachweisungen betreffend
den Handel mit Waffen und Munition in Gambien,
Sierra Leone, Lagos, Südnigerien, Zentralafrika
und Uganda im Jahre 1903. Verordnung betreffend
die Einfuhr von Feuerwassen in Somaliland.
Bekanntmachungen des Generalgouverneurs betreffend
das Tragen von Waffen und betreffend den Handel
mit Kautschuk und Guttapercha im Sudan. Nach-
weisungen über die im Jahre 1902 in Gambien,
Sierra Leone und Südnigerien eingeführten Spiri=
tuosen. Verordnungen betreffend den Handel mit
Spirituosen in Rhodesien, Zanzibar, Ostafrika,
Uganda, Südnigerien und dem Sudan. Auszüge
aus den Jahresberichten der Kommissare für Nord-
nigerlen, Ostafrika und den Sudan. Verordnungen
betreffend den Sklavenhandel und betreffend die
Abschaffung gewisser Gebräuche der Eingeborenen.
Shheiftwechsel betreffend die Freilassung flüchtiger
aven
Italien. Berichte des Gouverneurs von Erythrea
über den Handel mit Feuerwaffen und Spirituosen
sowie über den Sklavenhandel. Bericht des General-
konsuls in Zanzibar betreffend den Sklavenhandel in
Somaliland. Liste der 1896 bis 1908 in Somali-
land freigelassenen Sklaven. Reglement betreffend die
innere Verwaltung von Erythrea.
Türkeil. Nachweisung über die Ertellung von
Freibriefen.
Internationales maritimes Bureau in
Zanzibar. Bericht über seine Tätigkeit im Jahre
1
903.
Kongostaat. Mehrere Vorschriften betreffend
die Einfuhr und das Tragen von Feuerwaffen.
Nachweisungen über die Einfuhr von Waffen,
Munition und Spirituosen im Jahre 1903. Ver-
ordnung vom 22. Januar 1908 betreffend das Verbot
des Hanfrauchens. Auszug aus der Juni-Nummer
des „Bulletin Offiel“ vom Jahre 190 betreffend
die Tätigkeit der Kongoregierung in Ausführung der
Kongoakte und Brüsseler Generalakte.
Marine= und Kolonial-Bibliothek. „Auf
weiter Fahrt“. Drei in sich abgeschlossene
Bände, einzeln käuflich à Mk. 4,50. Dieterichsche
Verlagsbuchhandlung, Theodor Weicher, Leipzig.
Soeben ist der dritte Band erschienen, der eine
Fülle interessanter, zum Teil aktueller Beiträge ent-
hält. Über die Ziele dieser Bibliothek sagt der
Herausgeber im Geleitsworte: „Schlicht und ehrlich
erzählte Selbsterlebnisse auf weiter Fahrt sollen dem
Leser daheim darüber berichten, wie es draußen in
der Welt, auf hoher See und in fernen Landen aus-
sieht. Aus der binnenländischen Enge soll der Blick
hinausgelenkt werden auf die weite, wunderbare
Gotteswelt, auf die Herrlichkeit der ewigen Natur.
Vorzüge und Fehler fremder Völker lebenswahr ge-
schildert, vertiefen das Verständnis für den eigenen
Volksgeist.“ Aus der großen Zahl der Mitarbeiter
seien neben dem Herausgeber, der den Gegensatz
zwischen Japan und Russisch-Ostasien in seiner Be-
schreibung der Reise von Aomorl nach Wladiwostok
schildert, noch erwähnt der berühmte Gelehrte und
erste Direktor der deutschen Seewarte, Wirkl. Ge-
heimrat Dr. v. Neumayer, der eine Besteigung des
Kosciuskoberges sehr anschaulich beschreibt; General
v. Liebert, der anziehend von seiner Tätigkeit als
Gouverneur in Deutsch-Ostafrika erzählt; der greise
Admiral v. Werner, dessen Erzählungen schon manchen
für die Seefahrt begeisterten, ferner der Afrikaforscher
Dr. Graf v. Pfeil, der ein stimmungsvolles Bild
seiner afrikanischen Fahrten liefert, Dr. O. Franke,
der die wunderbaren Diamantberge Koreas bezaubernd
beschreibt, Hauptmann Schwabe, dessen Reise von
Tsingtau nach Nanking uns China trefflich vor Augen
führt, Navigationsschuldirektor Dr. Schulze, der mit
gesundem Seemannshumor eine Seefahrt nach
Holländisch-Ostindien erzählt. In buntem Wechssel
folgen Schilderungen und Jagdgeschichten ous den
Kolonien, aus Patagonien, aus Japan, von Aben-
teuern und Überraschungen zu Wasser und zu Lande.
Bücher, wie sie mit den drei Bänden der deutschen
Marine= und Kolonial-Bibliothek dem deutschen Volke
geboten werden, sind geradezu elne Notwendigkeit,
denn durch sie wird das vaterländische Gewissen
gehoben, werden Interesse und Verständnis erweckt
für die Marine und für die große koloniale Sache.
Wir empfehlen die prächtig ausgestatteten und reich
illustrierten Bände, von denen jeder ein in sich ab-
geschlossenes Ganzes bildet, nicht nur als gesunde
Jugendlektüre, sondern auch allen denen aufs wärmste,
die sich für unsere Kolonien und die deutsche Marine
interessieren.