Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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Deutsches Reich. Nachweisung über die in 
der Zeit vom 1. Oktober 1902 bis Ende März 1908 
in das Schutzgebiet Togo eingeführten und daselbst 
verkausten Gewehre und Pulvermengen, über die 
Einfuhr und Herstellung von Splrituosen in den 
Schutzgebieten Togo und Kamerun für das Kalender- 
jahr 1902 und über die in Kamerun in Anwendung 
gekommenen Zollsätze. Auszug aus der Denkschrist 
über die Entwicklung der deutschen Schutzgebiete be- 
treffend den Sklavenhandel. Verzeichnis der im 
Jahre 1902 in Deutsch-Ostafrika erteilten Freibriefe 
und der wegen Sklavenraubs oder Verschiffung von 
Sklaven über See verurtellten Personen. 
Frankreich. Verordnung vom 4. Mai 1903 
betreffend den Handel mit Waffen und Munttion 
in Französisch-Westafrika nebst Ausführungsverord- 
nung. Mehrere Verordnungen betreffend den Besitz 
von Feuerwaffen und Munition und deren Auf- 
bewahrung in den Lagerhäusern. Verordnung vom 
31. August 1903 betreffend die Einfuhr von Feuer- 
waffen und Munition in Französisch-Kongo und den 
Handel mit solchen. Verordnung vom 14. Oktober 
1902 betreffend die Auswanderung von Eingeborenen 
in Dahomey, vom 11. Mai 1903 betreffend die 
Arbeiterverträge mit Eingeborenen in Französisch- 
Kongo. Verordnung des Generalgouverneurs von 
Französisch-Westafrika, vom 24. Nov. 1908 betreffend 
die Sorge für freigelassene minderjährige Sklaven. 
Großbritannien. Nachweisungen betreffend 
den Handel mit Waffen und Munition in Gambien, 
Sierra Leone, Lagos, Südnigerien, Zentralafrika 
und Uganda im Jahre 1903. Verordnung betreffend 
die Einfuhr von Feuerwassen in Somaliland. 
Bekanntmachungen des Generalgouverneurs betreffend 
das Tragen von Waffen und betreffend den Handel 
mit Kautschuk und Guttapercha im Sudan. Nach- 
weisungen über die im Jahre 1902 in Gambien, 
Sierra Leone und Südnigerien eingeführten Spiri= 
tuosen. Verordnungen betreffend den Handel mit 
Spirituosen in Rhodesien, Zanzibar, Ostafrika, 
Uganda, Südnigerien und dem Sudan. Auszüge 
aus den Jahresberichten der Kommissare für Nord- 
nigerlen, Ostafrika und den Sudan. Verordnungen 
betreffend den Sklavenhandel und betreffend die 
Abschaffung gewisser Gebräuche der Eingeborenen. 
Shheiftwechsel betreffend die Freilassung flüchtiger 
aven 
Italien. Berichte des Gouverneurs von Erythrea 
über den Handel mit Feuerwaffen und Spirituosen 
sowie über den Sklavenhandel. Bericht des General- 
konsuls in Zanzibar betreffend den Sklavenhandel in 
Somaliland. Liste der 1896 bis 1908 in Somali- 
land freigelassenen Sklaven. Reglement betreffend die 
innere Verwaltung von Erythrea. 
Türkeil. Nachweisung über die Ertellung von 
Freibriefen. 
Internationales maritimes Bureau in 
Zanzibar. Bericht über seine Tätigkeit im Jahre 
1 
903. 
Kongostaat. Mehrere Vorschriften betreffend 
  
die Einfuhr und das Tragen von Feuerwaffen. 
Nachweisungen über die Einfuhr von Waffen, 
Munition und Spirituosen im Jahre 1903. Ver- 
ordnung vom 22. Januar 1908 betreffend das Verbot 
des Hanfrauchens. Auszug aus der Juni-Nummer 
des „Bulletin Offiel“ vom Jahre 190 betreffend 
die Tätigkeit der Kongoregierung in Ausführung der 
Kongoakte und Brüsseler Generalakte. 
Marine= und Kolonial-Bibliothek. „Auf 
weiter Fahrt“. Drei in sich abgeschlossene 
Bände, einzeln käuflich à Mk. 4,50. Dieterichsche 
Verlagsbuchhandlung, Theodor Weicher, Leipzig. 
Soeben ist der dritte Band erschienen, der eine 
Fülle interessanter, zum Teil aktueller Beiträge ent- 
hält. Über die Ziele dieser Bibliothek sagt der 
Herausgeber im Geleitsworte: „Schlicht und ehrlich 
erzählte Selbsterlebnisse auf weiter Fahrt sollen dem 
Leser daheim darüber berichten, wie es draußen in 
der Welt, auf hoher See und in fernen Landen aus- 
sieht. Aus der binnenländischen Enge soll der Blick 
hinausgelenkt werden auf die weite, wunderbare 
Gotteswelt, auf die Herrlichkeit der ewigen Natur. 
Vorzüge und Fehler fremder Völker lebenswahr ge- 
schildert, vertiefen das Verständnis für den eigenen 
Volksgeist.“ Aus der großen Zahl der Mitarbeiter 
seien neben dem Herausgeber, der den Gegensatz 
zwischen Japan und Russisch-Ostasien in seiner Be- 
schreibung der Reise von Aomorl nach Wladiwostok 
schildert, noch erwähnt der berühmte Gelehrte und 
erste Direktor der deutschen Seewarte, Wirkl. Ge- 
heimrat Dr. v. Neumayer, der eine Besteigung des 
Kosciuskoberges sehr anschaulich beschreibt; General 
v. Liebert, der anziehend von seiner Tätigkeit als 
Gouverneur in Deutsch-Ostafrika erzählt; der greise 
Admiral v. Werner, dessen Erzählungen schon manchen 
für die Seefahrt begeisterten, ferner der Afrikaforscher 
Dr. Graf v. Pfeil, der ein stimmungsvolles Bild 
seiner afrikanischen Fahrten liefert, Dr. O. Franke, 
der die wunderbaren Diamantberge Koreas bezaubernd 
beschreibt, Hauptmann Schwabe, dessen Reise von 
Tsingtau nach Nanking uns China trefflich vor Augen 
führt, Navigationsschuldirektor Dr. Schulze, der mit 
gesundem Seemannshumor eine Seefahrt nach 
Holländisch-Ostindien erzählt. In buntem Wechssel 
folgen Schilderungen und Jagdgeschichten ous den 
Kolonien, aus Patagonien, aus Japan, von Aben- 
teuern und Überraschungen zu Wasser und zu Lande. 
Bücher, wie sie mit den drei Bänden der deutschen 
Marine= und Kolonial-Bibliothek dem deutschen Volke 
geboten werden, sind geradezu elne Notwendigkeit, 
denn durch sie wird das vaterländische Gewissen 
gehoben, werden Interesse und Verständnis erweckt 
für die Marine und für die große koloniale Sache. 
Wir empfehlen die prächtig ausgestatteten und reich 
illustrierten Bände, von denen jeder ein in sich ab- 
geschlossenes Ganzes bildet, nicht nur als gesunde 
Jugendlektüre, sondern auch allen denen aufs wärmste, 
die sich für unsere Kolonien und die deutsche Marine 
interessieren.
	        
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