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84.
. Jeder Vertrag mit Eingeborenen über dauernde Kopralieferungen muß schriftlich in deutscher
Sprache abgeschlossen werden. Mündliche Nebenabreden sind ohne Wirkung. Jede Partei hat
eine Ausfertigung des Vertrages zu erhalten.
II. Verträge mit eingeborenen Händlern, denen Kredit gewährt werden darf, oder die Gewerbestener
oder die Gebühr des § 3 Absatz II dieser Verordnung bezahlen, unterliegen der Bestimmung des
Absatzes I nicht.
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Jeder Vertrag der im § 4 Absat# 1 bezelchneten Art bedarf zu seiner Gültigkeit der Genehmigung
der Behörde, in deren Bezirk der elngeborene Vertragsgegner seinen Wohnsitz hat oder in deren
Bezirk das Geschäft geschlossen wurde.
II. Für die Genehmigung ist eine Gebühr von eins vom Hundert zu entrichten.
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Zuwiderhandlungen gegen die Vestmmung des § 1 und des § 3 Absatz II werden mit Geld-
strafe bis zu 1000 Mk oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.
Herbertshöhe, den 18. Juni 1904.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Hahl
Perspnalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Legationsrat
Dr. Alfred Zimmermann anläßlich seiner nachgesuchten Entlassung aus dem Reichsdienst den Roten
Adler-Orden 3. Klasse mit der Schleife zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Oberleutnant im
1. Posenschen Feldartillerie-Reglment Nr. 20, kommandiert zum Auswärtigen Amt, Oskar Förster den
Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Oberleutnant
im 3. Niederschlesischen Infanterie-Regiment Nr. 50, kommandiert zur Dienstleistung beim Auswärtigen
Amt, Mellin den Kronen-Orden 4. Klasse zu verhen.
Maiserliche Schutztruppen.
Verlustliste Ar. 18
der Raiserlichen Schutztruppe fllr Slidwestafrila bei den Rämpfen gegen die aufständischen
Eingeborenen.
Gefallen:
Am 11. August d. Is. im Gefecht am Waterberg:
Feldwebel Robert Jendis, früher im Husaren-Regiment Graf Goetzen (2. Shlesischen) Nr. 6,
mizefeldwebel Emil Zander, früher im Nassaulschen Plonier-Bataillon Nr.
Gefreiter Eduard Rudolph, früher im Königlich Bayerischen 6. tl“s
. Gefreiter Robert Wolf, früher im 7. Westpreußischen Infanterie-Regiment Nr. 155,
Reiter Karl Schlegel, früher im Husaren-Regiment Graf Goetzen (2. Schlesischen) ) r.
. Reiter Gottlieb Saclawzyt, früher im Infanterie-Regiment Herwarth von Aterrire (1. West-
fälischen) Nr. 13,
Reiter Paul Merbit, früher im Königlich Sächsischen 1. Ulanen-Regiment Nr. 17 Kaiser Franz
Josef von Osterreich, König von Ungarn.
Am 15. August d. Is. im Gefecht bel Omatupa:
8. Gefreiter Ernst Ansorge, früher im 2. Niederschlesischen Infanterle-Regiment Nr. 47.
Am 30. August d. Is. im Gefecht bei Schanzogberg:
9. Leutnant Baron v. Stempel, früher im Dragoner-Regiment von Wedel (Pommerschen) Nr.
10. Sergeant Heinrich Stolle, früher im Dragoner-Regiment Freiherr von Manteuffel (#eiusschen) v*. 5,
11. Reiter Otto Arndt, früher im Dragoner-Regiment von Wedel (Pommerschen) Nr. 1
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