Es ist 62 m lang und 13 m breit lichte Weite
und kann bis 4 m Tiefgang unter Wasser gelassen
werden, von der Oberkante der Kielblöcke gerechnet.
2.
Betreffs Dockung elnes Schiffes hat der Elgen-
tümer, sein Vertreter oder der Kapitän sich an die
Agentur der Woermann-Linie in Duala zu wenden
und zwar schriftlich unter Angabe von Namen, Größe,
Dimensionen sowie Tiefgang des Schiffes vorne und
hinten. Auch ist anzugeben, ob und in welchen
Räumen noch Ladung liegt und welche Bodentanks
voll sind. Ein Plan der Mittschiffssektion ist, wenn
irgend angängig, beizufügen, ferner eine Ausstellung
der im Dock seltens der Regierungs-Reparatur-
werkstätte zu beschaffenden Arbelten bezw. Reparaturen,
besonders wenn anzunehmen ist, daß Schrauben-,
Ruder= oder Bodenreparaturen auszuführen sind,
die das Dock längere Zeit in Anspruch nehmen.
Ist schon vor dem Docken bekannt, daß derartige
Reparaturen gemacht werden sollen, so empftehlt es
sich, dies zu erwähnen, da dann ein unnötiges Aus-
und wleder Eindocken zur Erhöhung der Pallen,
oder um das Ruder herauszunehmen, vermleden wird.
Ins Dock dürfen nur Schiffe holen, die von der
Behörde zum „freien Verkehr“ zugelassen sind.
Vor dem Docken muß alles Pulver, alle Spreng-
sioffe und sonstigen feuergefährlichen Gegenstände aus
dem Schiff entfernt werden.
Wenn das Schiff ins Dock sowie aus dem Dock
geht, und während des Aufenthaltes in demselben
müssen auf dem Schiff die Anweisungen des Dock-
meisters befolgt werden.
Vor dem Verlassen des Docks ist dem Dock-
meister eine Bescheinigung über die Zeit im Dock
und über gemachte Arbeiten auszustellen.
Für die Benutzung des Docks sind folgende
Preise festgesetzt:
· für die folgen-
z für die ersten den 24 Slunden
Für Schiffe 48 Stunden oder einen Teil
davon
Mk. Mk.
bis 100 Tons Brutto 400,— 200.—
100 = 200 = - 450.— 200,—
200--300 = - 500,— 250,.—
300-- 400 - 660, — 250,—
400 = 500 - 600,— 250.—
500-- 600 - 660, — 300,—
600-#700 - 700,— 300,—
700= 800 -- - 760, — 300,—
800-- 900 -- 2 800,— 350.—
900 = 1000 - 850,— 350,.—
1000 = 1100 = - 900,— 400,—
1100-1200- - 950,— 400,—
üb. 1200 Ts. (venn angängig) 1000,— 500,.—
für jeden folgenden Tag wird die Hölfte des Preises
des dritten Tages berechnet.
614
Etwaige Beschädigungen, die das Dock beim Ein-
und Ausholen durch das Schiff erhält, gehen stets
für Schiffsrechnung, ebenso Schäden, die das Schiff
selbst erhalten sollte.
Wenn während der Sonn= und Feiertage nicht
im Dock gearbeitet wird, ist auch kein Dockgeld für
den betreffenden Tag zu berechnen.
Im Dockpreis einbegriffen ist: Hilfeleistung der
Dockmannschaften beim Hineinholen und Herausholen
der Schiffe, das Abstützen und Abpallen des Schiffes
im Dock sowie die Errichtung und Anbringung von
Stellagen zum Schrapen und Malen.
Das Schrapen und Malen des Schiffsbodens
kann durch die Dockleitung übernommen werden
zum Preise von
Mk. 0,50 pr. Brutto-Reg.-Ton für Schrapen und
0,50 - - für jeden Anstrich.
Die Farbe zum Bodenanstrich hat stets das
Schiff zu stellen.
Togo.
WMgenschaftliche Sammlung.
Der Bezirksleiter Mischlich in Kete-Kratschi im
Togogeblet hat dem Zoologischen Museum in Berlin
eine von ihm angelegte Naturaliensammlung über-
sandt, die 15 Säugetierfelle, Schädel und Gehörne
sowie einen Vogelbalg enthielt.
Sämtliche Säugetiere sind gut konserviert und
bilden eine wissenschaftlich sehr wertvolle Bereicherung
des Zoologischen Museums. Wichtig ist der durch
die eingesandten Leoparden erbrachte Nachweis, daß
in Togo mindestens drei verschiedene Formen hier-
von vorkommen, ein kurzschwänziger, eln lang-
schwänziger mit kleinen Flecken und ein langschwänziger
mit großen Flecken. Dieses wichtige Ergebnis be-
stätigt eine Vermutung, die auf Grund der Unter-
suchung ostafrikanischer Leoparden berelts gehegt
worden ist.
Ein Hyänenhund gehört einer noch nicht be-
schriebenen Art an. Die Antilopen waren sehr will-
kommen, well gute Felle der gesandten Arten im
Zoologischen Museum noch nicht vorhanden waren.
Die Elefantenohren sind für die Feststellung der im
westlichen Togo lebenden Art sehr wichtig. Es
scheint, als ob der im östlichen Togo lebende Elefant
mit dem nordkameruner, der im westlichen Togo
lebende mit dem Goldküsten-Elefanten übereinstimmen.
Deuksch-SZüdwelskafrika.
Der Perero Aufstand.
118.
Den 21. September.
General v. Trotha meldet unter dem 14. Sep-
tember aus Oparakane: Die Meldungen über die