Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

stimmt, daß dasselbe erst in Wirksamkeit treten soll, 
nachdem ähnliche Anordnungen in Natal und Mo- 
zambique getroffen sind. 
Diese Voraussetzung ist nunmehr erfüllt. Nach- 
dem in Natal durch den Angora Export Duty Act 
Nr. 12 von 1901 für die Ausfuhr von Angora- 
ziegen gleiche Bestimmungen getroffen worden sind, 
wie sie das genannte Gesetz der Kapkolonie festsetzt, 
ist neuerdings auch für Mozambique die Ausfuhr 
von Angoraziegen in übereinstimmender Weise ge- 
regelt worden. Eln in Nr. 217 des Diario do 
Governo vom 28. September d. Is. veröffentlichtes 
Königl. Dekret vom 20. September d. Is., welches 
auch Bestimmungen für die Ausfuhr von Straußen 
und Straußeneiern trifft, bestimmt, daß für jeden 
Angorabock oder jede Angoraziege sowie für jeden 
Strauß ein Ausfuhrzoll von 100 K, und für jedes 
Straußenei ein solcher von 5 28 in den Zollämtern 
von Mozambique erhoben werden soll. Nach den 
benachbarten Kolonien im Süden und Westen der 
Provinz, in denen ein gleicher Ausfuhrzoll besteht, 
ist die besagte Ausfuhr frei. 
Zollumgehungen werden mit Strafen von 25 bis 
100 K für den einzelnen Fall bedroht. Das Dekret, 
welches mit der Veröffentlichung im Boletim 
offleial des Generalgouvernements von Mozambique 
in Kraft tritt, ist ein weiterer Schritt in der Rich- 
tung, Südafrika die Vorherrschaft auf dem Markte 
mit Straußenfedern und Mohair zu sichern. 
Solltarif in Süd-Ligeria. 
An Stelle des bisher für das britische Schutz- 
gebiet in Süd-Nigeria gültigen Zolltarifs von Lagos 
ist auf Grund der Customs Tariff Proclamation, 
1904 (Nr. 9 ok 1904) ein neuer Einfuhrtarif ge- 
treten, der am 6. Oktober d. Is. in Kraft getreten 
ist und gegenüber dem alten folgende Anderungen 
aufweist: 
Zigurren 50 Stück 6 Pce. (bisher 1000 Stück 
II.), 
0 Schi 
ie he Stück 3 Pce. (bisher 1000 Stück 
1 Schi 
Salz 100 Pfund 1 Schill. (bisher 1 Ton 
20 Schill.). 
In die Liste der zollfreien Gegenstände sind neu 
aufgenommen: Kohlen, Getreide aus Westafrika, 
frische Fische, Früchte, Fleisch, Gemüse, Normal= 
gewichte, Materialten für Buchdruck= und Buchbinder- 
zwecke, gewerbliche Maschinen, Schiffe und Bote. 
Gleichzeitig wird eine Zollrückvergütung von 95 
v. H. allen denjenigen Gegenständen gewährt, für die 
der Zoll bereits gezahlt und die aus dem Schutz- 
gebiete wieder ausgeführt werden. Ausgenommen 
hiervon sind diejenigen Waren, die im Wege der 
Binnenschiffahrt oder per Achse nach Lagos oder 
Nord-Nigeria ausgeführt werden. Für zgollpflichtige 
Waren, die nur zur Durchfuhr gelangen oder aus- 
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geführt werden, ohne Zoll entrichtet zu haben, kann 
eine von dem Verwalter des Schutzgebiets festzu- 
setzende Gebühr erhoben werden, die jedoch 5 v. H. 
des fällig gewesenen Zolls nicht übersteigen darf. 
(The Board of Trade Journal.) 
Außenbandel der englischen Goldküste im Jah##e# 7905.") 
Dem soeben erschienenen Jahresberichte über die 
englische Goldküsten = Kolonie für 1908 entnehmen 
wir folgende Angaben über den Außenhandel dieses 
Gebietes: 
Die Entwicklung des Handels in den letzten acht 
Jahren veranschaulicht die nachstehende Übersicht über 
die Ein= und Ausfuhrwerte in Pfund Sterling: 
Jahr Einfuhr Ausfuhr Gesamthandel 
1896 910 211 792 111 1702 322 
1897 910 540 8577938 1 768 333 
1898 1 101 546 992998 2094544 
1899 1 323 218 1111738 2434 956 
1900 1 294 963 885 446 2 180 409 
1901 1 801 027 559733 2360 760 
1902 2 125 464 774 186 2 899 650 
1903 2 082 544 980 942 3 063 486 
Der Gesomthandel war hiernach 1903 größer 
als in irgend einem der Vorjahre. Die Einfuhr 
war nur 1902 größer, aber dieses Jahr war inso- 
fern kein normales, als in ihm die Erholung des 
Handels nach der Einstellung der Feindseligkeiten in 
Aschanti im Dezember 1900 und die Hausse in der 
Minenindustrie noch ihre Wirkungen äußerten. 
Weit weniger in die Augen fallend ist die Ent- 
wicklung der Ausfuhr gewesen, die 1898 und 1899 
bereits größer war als im Berichtsjahre. 
Nach dem Herkunftslande verneise sich die Ein- 
fuhr in den letzten drei Jahren wie folgt: 
  
  
  
  
  
  
  
Herkunftsland 1801 1802 1803 
H S S 
Vereinigtes Königreich1324 809|1 553 6551439822 
Britische Kolonien: 
...... 67541 69041128905 
Sierra Leone 16 589 31 602% 11 113 
Andrer — 430 358. 
Im ganzen 841804 
Freme Länder: 
sschlad 192 2711282 334234 
Veriiiigte Staaten 103 1224 256 60 278 
...... 45 926 49 110 
kreicg 19 742 19 1s4 14 666 
T#chere“ Länder . 107 955 
Im ganzen3920699470 789 502 346 
sän## 1801 022125 4 2 082 64 
des Vereinigten Königreichs am 
  
ntell 
t t# ist 1908 dem Vorjahre gegen- 
*) Vgl. „Deutsches Kolonialblatt“ 1904, S. 506 f.
	        
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