stimmt, daß dasselbe erst in Wirksamkeit treten soll,
nachdem ähnliche Anordnungen in Natal und Mo-
zambique getroffen sind.
Diese Voraussetzung ist nunmehr erfüllt. Nach-
dem in Natal durch den Angora Export Duty Act
Nr. 12 von 1901 für die Ausfuhr von Angora-
ziegen gleiche Bestimmungen getroffen worden sind,
wie sie das genannte Gesetz der Kapkolonie festsetzt,
ist neuerdings auch für Mozambique die Ausfuhr
von Angoraziegen in übereinstimmender Weise ge-
regelt worden. Eln in Nr. 217 des Diario do
Governo vom 28. September d. Is. veröffentlichtes
Königl. Dekret vom 20. September d. Is., welches
auch Bestimmungen für die Ausfuhr von Straußen
und Straußeneiern trifft, bestimmt, daß für jeden
Angorabock oder jede Angoraziege sowie für jeden
Strauß ein Ausfuhrzoll von 100 K, und für jedes
Straußenei ein solcher von 5 28 in den Zollämtern
von Mozambique erhoben werden soll. Nach den
benachbarten Kolonien im Süden und Westen der
Provinz, in denen ein gleicher Ausfuhrzoll besteht,
ist die besagte Ausfuhr frei.
Zollumgehungen werden mit Strafen von 25 bis
100 K für den einzelnen Fall bedroht. Das Dekret,
welches mit der Veröffentlichung im Boletim
offleial des Generalgouvernements von Mozambique
in Kraft tritt, ist ein weiterer Schritt in der Rich-
tung, Südafrika die Vorherrschaft auf dem Markte
mit Straußenfedern und Mohair zu sichern.
Solltarif in Süd-Ligeria.
An Stelle des bisher für das britische Schutz-
gebiet in Süd-Nigeria gültigen Zolltarifs von Lagos
ist auf Grund der Customs Tariff Proclamation,
1904 (Nr. 9 ok 1904) ein neuer Einfuhrtarif ge-
treten, der am 6. Oktober d. Is. in Kraft getreten
ist und gegenüber dem alten folgende Anderungen
aufweist:
Zigurren 50 Stück 6 Pce. (bisher 1000 Stück
II.),
0 Schi
ie he Stück 3 Pce. (bisher 1000 Stück
1 Schi
Salz 100 Pfund 1 Schill. (bisher 1 Ton
20 Schill.).
In die Liste der zollfreien Gegenstände sind neu
aufgenommen: Kohlen, Getreide aus Westafrika,
frische Fische, Früchte, Fleisch, Gemüse, Normal=
gewichte, Materialten für Buchdruck= und Buchbinder-
zwecke, gewerbliche Maschinen, Schiffe und Bote.
Gleichzeitig wird eine Zollrückvergütung von 95
v. H. allen denjenigen Gegenständen gewährt, für die
der Zoll bereits gezahlt und die aus dem Schutz-
gebiete wieder ausgeführt werden. Ausgenommen
hiervon sind diejenigen Waren, die im Wege der
Binnenschiffahrt oder per Achse nach Lagos oder
Nord-Nigeria ausgeführt werden. Für zgollpflichtige
Waren, die nur zur Durchfuhr gelangen oder aus-
706
geführt werden, ohne Zoll entrichtet zu haben, kann
eine von dem Verwalter des Schutzgebiets festzu-
setzende Gebühr erhoben werden, die jedoch 5 v. H.
des fällig gewesenen Zolls nicht übersteigen darf.
(The Board of Trade Journal.)
Außenbandel der englischen Goldküste im Jah##e# 7905.")
Dem soeben erschienenen Jahresberichte über die
englische Goldküsten = Kolonie für 1908 entnehmen
wir folgende Angaben über den Außenhandel dieses
Gebietes:
Die Entwicklung des Handels in den letzten acht
Jahren veranschaulicht die nachstehende Übersicht über
die Ein= und Ausfuhrwerte in Pfund Sterling:
Jahr Einfuhr Ausfuhr Gesamthandel
1896 910 211 792 111 1702 322
1897 910 540 8577938 1 768 333
1898 1 101 546 992998 2094544
1899 1 323 218 1111738 2434 956
1900 1 294 963 885 446 2 180 409
1901 1 801 027 559733 2360 760
1902 2 125 464 774 186 2 899 650
1903 2 082 544 980 942 3 063 486
Der Gesomthandel war hiernach 1903 größer
als in irgend einem der Vorjahre. Die Einfuhr
war nur 1902 größer, aber dieses Jahr war inso-
fern kein normales, als in ihm die Erholung des
Handels nach der Einstellung der Feindseligkeiten in
Aschanti im Dezember 1900 und die Hausse in der
Minenindustrie noch ihre Wirkungen äußerten.
Weit weniger in die Augen fallend ist die Ent-
wicklung der Ausfuhr gewesen, die 1898 und 1899
bereits größer war als im Berichtsjahre.
Nach dem Herkunftslande verneise sich die Ein-
fuhr in den letzten drei Jahren wie folgt:
Herkunftsland 1801 1802 1803
H S S
Vereinigtes Königreich1324 809|1 553 6551439822
Britische Kolonien:
...... 67541 69041128905
Sierra Leone 16 589 31 602% 11 113
Andrer — 430 358.
Im ganzen 841804
Freme Länder:
sschlad 192 2711282 334234
Veriiiigte Staaten 103 1224 256 60 278
...... 45 926 49 110
kreicg 19 742 19 1s4 14 666
T#chere“ Länder . 107 955
Im ganzen3920699470 789 502 346
sän## 1801 022125 4 2 082 64
des Vereinigten Königreichs am
ntell
t t# ist 1908 dem Vorjahre gegen-
*) Vgl. „Deutsches Kolonialblatt“ 1904, S. 506 f.