Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

treten dann in das gewöhnliche Eigentum des 
Staates. Der Erlaß bedarf der Genehmigung des 
Kolonialministers. Diese Parzellen können unent- 
geltlich den gutgläubigen Besitzern überlassen werden, 
die dann das Eigentum daran erwerben. 
Domanialland — Kronland — ist alles herren- 
lose Land. Es ist Eigentum des Staates. herren 
Land, welches im Gesamteigentum der Ein- 
geborenen steht, oder welches der Häuptling als 
Vertreter des Stammes besitzt, kann nur mit Ge- 
nehmigung des Gouverneurs an Privatpersonen 
verkauft oder verpachtet werden. Die Besitzergreifung 
von Land, welches zur Schaffung städtischer Zentren 
und zu öffentlichen Arbeiten erforderlich ist, wird 
- W Gomwerneur, im Verwaltungsrat aus- 
rochen, welcher die etwai ' 
festscht ch gen Entschädigungen 
Die Veräußerung von Kronland ist 
Regeln unterstellt: 6 st folgenden 
B9 Städtische Parzellen, welche in einem von dem 
eutnant-Gouverneur im Verwaltungsrate festgelegten 
Parzellierungsplan liegen, sowie Lose von weniger 
als 200 ha werden durch den Leutnant-Gouverneur 
im Verwaltungsrat zu denjenigen Bedingungen zu- 
geschlagen, die für den einzelnen Fall nach Lage, 
Bodenart und künftiger Ausnutzun tgesetzt sind 
Konzessionen von 200 bis h **" sive 
1em Generalgouverneur auf Vorschlag des Leutnant- 
Henuhesnsurs nach Anhörung des Verwaltungsrats 
erliehen, Konzessionen von mehr als 2000 ha 
wekden durch Staatsdekret auf den Bericht des 
olonialministers und den Vorschlag des General- 
fürubemeurs sowie nach Anhörung der Kommission 
1. kolontale Konzessionen verliehen. Dem Zuschlage 
leder Konzession muß eine genügende Bekannt- 
wachung vorangehen, damit sämtliche Einsprüche 
vorbebracht und geprüft werden können, bevor die 
onzessionsurkunde ausgefertigt wird. Die Kon- 
zessionsurkunde muß diese Bekanntmachung erwähnen 
und ist im Amtsblatt der Kolonie zu veröffentlichen. 
Derschiedene Mitteilungen. 
Leminar für orientalische Sprachen in Berlin. 
Auszug aus dem Verzeichnis der Vorlesun 
« gen 
und Übungen- welche im Sommersemester vom 
rora April bis 15. August 1905 im Seminar für 
-- ventallsche Sprachen (Berlin, Dorotheenstr. 6) ge- 
3 ten werden. Beginn der Inskription: Mittwoch, 
6. April. Beginn des Unterrichts: Montag, 1. Mal. 
Suaheli. I. 1. Anfänger-Kursus: tägl. 9—10 Uhr 
vorm., Herr Prof. Dr. Velten. 
2. Zweiter Kursus: täglich außer Mittwochs und 
Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. 
Dr. Velten. 
125 
  
3. Geschichte und Verwaltung Ostafrikas: Mitt- 
wochs, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. Pr. Velten. 
4. Übungen im Erklären und Abfassenvonöffentlichen 
und privaten Urkunden: Sonnabends, 8—9 Uhr 
vorm., Herr Prof. Dr. Velten. 
I. 1. Praktische übungen: täglich außer Sonnabends, 
5—8 Uhr abends (5—6½ Uhr für den An- 
fänger-Kursus, 6½—8 Uhr für den zweiten 
Kursus), Herr Mtoro bin Muenyl Bakari. 
2. Schreibübungen: Dienstags, Donnerstags, 4 bis 
5 Uhr nachm., Herr Mtoro bin Muenyi 
Bakari. 
III. 1. Anfänger-Kursus (für Missionare): Mitt- 
wochs, Sonnabends, 10—11 Uhr vorm., Herr 
Pastor Meinhof. 
2. Lautlehre der Bantusprachen: Dienstags, Frei- 
tags, 9—10 Uhr vormittags, Herr Pastor 
Meinhof. # 
3. Praktische übungen im Suaheli (für Missionare): 
Montags, Dienstags, Donnerßtags, Freitags, 
10—11 Uhr vormittags, Herr Mtoro bin 
Muenyi Bakari. 
Haussa. 1. Anfänger-Kursus: täglich außer Sonn- 
abends, 9—10 Uhr vormittags, Herr Prof. 
Dr. Lippert. 
2. Zweiter Teil des Jahreskursus: täglich außer 
Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. 
Dr. Lippert. 
Fulbe. Einführung in die Fulbe-Sprache: In zu 
bestimmenden Stunden, Herr Prof. Dr. Lippert. 
Herero. Anfänger-Kurfus: Montags, Donnerstags, 
10—11 Uhr vorm., Mittwochs, Sonnabends, 
9—10 Uhr vorm., Herr Pastor Meinhof. 
Duala. Anfänger-Kursus: Dienstags, Freitags, 
12—1½ Uhr nachm., Herr Pastor Meinhof. 
Ephe. Anfänger-Kursus: Montags, Donnerstags, 
9—10 Uhr vorm., Dienstags, Sonnabends, 
11—12 Uhr vorm., Herr Pastor Meinhof. 
Geographische Ortsbestimmungen (II.Teil des 
Jahreskursus). 
I. UÜbungen im praktischen Berechnen der geo- 
graphischen Breite, der Zeit und der geo- 
graphischen Länge aus angestellten astronomischen 
Beobachtungen: Dienstags, Freitags, 12—1 Uhr 
nachm., Herr Prof. Dr. Güßfeldt. 
. Astronomische Beobachtungen zum Zweck geo- 
graphischer Ortsbestimmungen: (Die Beobach- 
tungen finden statt auf dem Gebiet des Königl. 
Geodätischen Instituts bei Potsdam an Tagen 
und zu Stunden, welche der Vereinbarung 
vorbehalten sind.) Herr Astronom Professor 
M. Schnauder. 
über Tropen-Hygiene, verhunden mit Demon- 
strationen und praktischen Übungen: Montags, 
Freitags, 4—5 Uhr nachm., Herr Oberstabsarzt 
Dr. Steudel.
	        
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