treten dann in das gewöhnliche Eigentum des
Staates. Der Erlaß bedarf der Genehmigung des
Kolonialministers. Diese Parzellen können unent-
geltlich den gutgläubigen Besitzern überlassen werden,
die dann das Eigentum daran erwerben.
Domanialland — Kronland — ist alles herren-
lose Land. Es ist Eigentum des Staates. herren
Land, welches im Gesamteigentum der Ein-
geborenen steht, oder welches der Häuptling als
Vertreter des Stammes besitzt, kann nur mit Ge-
nehmigung des Gouverneurs an Privatpersonen
verkauft oder verpachtet werden. Die Besitzergreifung
von Land, welches zur Schaffung städtischer Zentren
und zu öffentlichen Arbeiten erforderlich ist, wird
- W Gomwerneur, im Verwaltungsrat aus-
rochen, welcher die etwai '
festscht ch gen Entschädigungen
Die Veräußerung von Kronland ist
Regeln unterstellt: 6 st folgenden
B9 Städtische Parzellen, welche in einem von dem
eutnant-Gouverneur im Verwaltungsrate festgelegten
Parzellierungsplan liegen, sowie Lose von weniger
als 200 ha werden durch den Leutnant-Gouverneur
im Verwaltungsrat zu denjenigen Bedingungen zu-
geschlagen, die für den einzelnen Fall nach Lage,
Bodenart und künftiger Ausnutzun tgesetzt sind
Konzessionen von 200 bis h **" sive
1em Generalgouverneur auf Vorschlag des Leutnant-
Henuhesnsurs nach Anhörung des Verwaltungsrats
erliehen, Konzessionen von mehr als 2000 ha
wekden durch Staatsdekret auf den Bericht des
olonialministers und den Vorschlag des General-
fürubemeurs sowie nach Anhörung der Kommission
1. kolontale Konzessionen verliehen. Dem Zuschlage
leder Konzession muß eine genügende Bekannt-
wachung vorangehen, damit sämtliche Einsprüche
vorbebracht und geprüft werden können, bevor die
onzessionsurkunde ausgefertigt wird. Die Kon-
zessionsurkunde muß diese Bekanntmachung erwähnen
und ist im Amtsblatt der Kolonie zu veröffentlichen.
Derschiedene Mitteilungen.
Leminar für orientalische Sprachen in Berlin.
Auszug aus dem Verzeichnis der Vorlesun
« gen
und Übungen- welche im Sommersemester vom
rora April bis 15. August 1905 im Seminar für
-- ventallsche Sprachen (Berlin, Dorotheenstr. 6) ge-
3 ten werden. Beginn der Inskription: Mittwoch,
6. April. Beginn des Unterrichts: Montag, 1. Mal.
Suaheli. I. 1. Anfänger-Kursus: tägl. 9—10 Uhr
vorm., Herr Prof. Dr. Velten.
2. Zweiter Kursus: täglich außer Mittwochs und
Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof.
Dr. Velten.
125
3. Geschichte und Verwaltung Ostafrikas: Mitt-
wochs, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof. Pr. Velten.
4. Übungen im Erklären und Abfassenvonöffentlichen
und privaten Urkunden: Sonnabends, 8—9 Uhr
vorm., Herr Prof. Dr. Velten.
I. 1. Praktische übungen: täglich außer Sonnabends,
5—8 Uhr abends (5—6½ Uhr für den An-
fänger-Kursus, 6½—8 Uhr für den zweiten
Kursus), Herr Mtoro bin Muenyl Bakari.
2. Schreibübungen: Dienstags, Donnerstags, 4 bis
5 Uhr nachm., Herr Mtoro bin Muenyi
Bakari.
III. 1. Anfänger-Kursus (für Missionare): Mitt-
wochs, Sonnabends, 10—11 Uhr vorm., Herr
Pastor Meinhof.
2. Lautlehre der Bantusprachen: Dienstags, Frei-
tags, 9—10 Uhr vormittags, Herr Pastor
Meinhof. #
3. Praktische übungen im Suaheli (für Missionare):
Montags, Dienstags, Donnerßtags, Freitags,
10—11 Uhr vormittags, Herr Mtoro bin
Muenyi Bakari.
Haussa. 1. Anfänger-Kursus: täglich außer Sonn-
abends, 9—10 Uhr vormittags, Herr Prof.
Dr. Lippert.
2. Zweiter Teil des Jahreskursus: täglich außer
Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof.
Dr. Lippert.
Fulbe. Einführung in die Fulbe-Sprache: In zu
bestimmenden Stunden, Herr Prof. Dr. Lippert.
Herero. Anfänger-Kurfus: Montags, Donnerstags,
10—11 Uhr vorm., Mittwochs, Sonnabends,
9—10 Uhr vorm., Herr Pastor Meinhof.
Duala. Anfänger-Kursus: Dienstags, Freitags,
12—1½ Uhr nachm., Herr Pastor Meinhof.
Ephe. Anfänger-Kursus: Montags, Donnerstags,
9—10 Uhr vorm., Dienstags, Sonnabends,
11—12 Uhr vorm., Herr Pastor Meinhof.
Geographische Ortsbestimmungen (II.Teil des
Jahreskursus).
I. UÜbungen im praktischen Berechnen der geo-
graphischen Breite, der Zeit und der geo-
graphischen Länge aus angestellten astronomischen
Beobachtungen: Dienstags, Freitags, 12—1 Uhr
nachm., Herr Prof. Dr. Güßfeldt.
. Astronomische Beobachtungen zum Zweck geo-
graphischer Ortsbestimmungen: (Die Beobach-
tungen finden statt auf dem Gebiet des Königl.
Geodätischen Instituts bei Potsdam an Tagen
und zu Stunden, welche der Vereinbarung
vorbehalten sind.) Herr Astronom Professor
M. Schnauder.
über Tropen-Hygiene, verhunden mit Demon-
strationen und praktischen Übungen: Montags,
Freitags, 4—5 Uhr nachm., Herr Oberstabsarzt
Dr. Steudel.