(Nr. 3.) Ministerialbekanntmachung über die Eingemeindung der Gemeinden Lichtenhain
und Ziegenhain in die Stadtgemeinde Jena.
Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist die
Eingemeindung der Gemeinden Lichtenhain und Ziegenhain in die Stadtgemeinde
Jena vom 1. Januar 1913 ab beschlossen worden.
Der bisherige Gemeindebezirk Lichtenhain führt künftig den Namen Jena-
Lichtenhain, der bisherige Gemeindebezirk Ziegenhain den Namen Jena-Ziegenhain.
Weimar, den 31. Dezember 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Baulssen.
(Nr. 4.) Ministerialbekanntmachung über die Anderungen in den Arztbezirken infolge des
Gebietsaustauschs mit dem Herzogtum Sachsen-Meiningen.
Vom 1. Januar 1913 ab werden die auf Grund des Staatsvertrags vom 8. Ja-
nuar 1912 über einen Gebietsaustausch dem Großherzogtum zugefallenen Orte
Lichtenhain dem Bezirksarztbezirke Jena, Mosen dem Bezirksarztbezirke Weida und
der bisher zum Herzogtum Sachsen-Meiningen gehörige Teil von Hohenfelden dem
Bezirksarztbezirke Bad Berka zugeteilt.
Gleichzeitig wird der Ort Mosen bis auf weiteres dem Impfbezirke Berga
an der Elster zugewiesen.
Dagegen scheiden die an das Herzogtum Sachsen-Meiningen abgetretenen An-
teile an den Orten Kranichfeld und Stedten und der Ort Köstitz aus den Bezirks-
arztbezirken des Großherzogtums aus.
Weimar, den 31. Dezember 1912.
Großherzoglich Sächfisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
Druck. Welmarischer Verlag G. m. b. H. in Weimar.