Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

Fr. 
Bier 180 807 
Branntwein: 
über 50 v. H. 76226 
unter 50 v. H. 17 731 
anderer Branntwein (einschl. 
Likörr) 109282 
Konserven 73 919 
Schießpulver 46 336 
rzwaren 42 645 
Holzwaren. 22 570 
Baumwollenzeug: 
ungebleicht 3592 
gefättt.. 138365 
Klelder und Wäsche. 145665 
Petrolen 13987 
Wen 141050 
Salszszsz 8795 
Maschinen usw. 8 052 
Glaswaren . 5321 
klelne Glaswaren 5 877 
Gewebe aus Hanf und Jute- 5 702 
Rees 4675 
Werkzeuge 4554 
Zündhölzer 39 886 
Drogen. . 8884 
Parfümeriea. 3538 
Schutz der Gummipflanzen im Barotseland (Südafrika). 
In elner Proklamation vom 22. März hat der 
Oberkommissar für Südafrika zum Schutz der Gummi- 
pflanzen im Barotseland Bestimmungen erlassen, 
welche jegliche Gewinnung von Gummi, das Schnelden 
von Gummipflanzen sowie den Export und Handel 
mit diesen Artikeln vom 1. Juli d. Is. an prinzipiell 
verbieten. » 
Ausgenommen von diesem Verbot sind: 
. Gummi, der außerhalb des Gebietes gewonnen 
ist und als Transitware das Gebiet wieder 
verläßt, 
2. Gummi, der aus angepflanzten Bäumen oder 
Lianen in dem Gebiet gewonnen ist, 
3. Pflanzen, Bäume und Lianen, die in dem Ge- 
biet gepflanzt sind. 
— 
  
Perschiedene Witteilungen. 
Forschungereisen. 
Ende Juli d. Is. wird der Direktor des hiesigen 
Botanischen Gartens, Geh. Regierungsrat Professor 
Dr. Engler, einer Einladung der British Asscciation 
for the Advancement of sience folgend, von 
Southampton aus die Ausreise nach Kapstadt an- 
treten und von dort an einer von der genannten 
Gesellschaft veranstalteten wissenschaftlichen Expeditlon 
durch Südafrika teilnehmen. Hieran anschließend 
488 
  
beabsichtigt der Genannte, welcher für das Jahr 1905 
mit dem Buitenzorgstipendium beliehen ist, nach 
kurzem Aufenthalt in Deutsch-Ostafrika nach Buiten- 
zorg weiter zu reisen, wo er sich mehrere Monate 
hindurch vornehmlich dem Studium der Familie der 
Arazeen widmen wird. Auf der Studienreise berührt 
Dr. Engler unter anderem Beira, Bombay, Madras, 
Kolombo, Singapore, Batavia und Kalkutta. 
   
Titerakur. 
Die Deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Samm- 
lung der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen 
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und internationalen 
Vereinbarungen mit Anmerkungen, Sachregister. 
Achter Band, Jahrgang 1904. Auf Grund amt- 
licher Quellen herausgegeben. Verlag von 
E. S. Mittler & Sohn, Berlin. Preis geb. 
10 Mk 
Der achte Band der Deutschen Kolonlal-Gesetz- 
gebung ist wie die beiden vorhergehenden von Geh. 
Legationsrat Schmidt-Dargitz und Admiralitätsrat 
Professor Dr. Köbner herausgegeben. In der An- 
ordnung des Stoffes ist gegenüber den früheren 
Jahrgängen keine Anderung eingetreten. 
Die Hauptbedeutung der „Deutschen Kolonlol- 
Gesetzgebung“ besteht darin, daß sie alle auf die 
Kolonien bezüglichen Verordnungen, Erlasse, Ver- 
fügungen, Dienstanweisungen, Vereinbarungen usw. 
die in den verschiedensten Publikatlonsorganen, wie 
Reichsgesetzblatt, Relchsanzeiger, Marineblatt, Marine- 
Verordnungsblatt, lokalen Amtsblättern, zerstreut 
sind, z. T. auch überhaupt noch nicht veröffentlicht 
sind, wie Instruktionen usw., in Übersichtlicher 
Ordnung zusammenfaßt. 
Damit erspart sie nicht nur zeitraubendes Suchen 
und Nachschlagen, sondern ersetzt sie sogar eine ganze 
Bibliothek. Die Anordnung des Stoffes ist so vor- 
trefflich, daß sich jeder mit Hilse des übersichtlichen 
Inhaltsverzeichnisses sofort zurechtfinden wird. Ein 
ausführliches Sachregister erhöht noch die praktische 
Brauchbarkelt des Bandes. Auch enthalten die An- 
merkungen Verwelsungen auf andere Gesetzesstellen. 
So ist die Kolonial-Gesetzgebung für jeden Beamten 
des Kolonialdienstes ein unentbehrliches Hilfsmittel. 
So ist sie auch für sonstige Beamte und Behörden, 
insbesondere für Gerichte und Konsulate von Wichtig- 
keit. Und ebenso werden sie die juristischen Biblio- 
theken, der Rechtsgelehrte, der sich mit Kolonial= 
recht befaßt, und der Kaufmann, der in geschäftlicher 
Beziehung zu unseren Schutzgebleten steht, nicht ver- 
missen wollen. 
  
Deutscher Kolonialatlas mit Jahrbuch 1905. 
8 Karten und 24 Seiten Text. Preis broschiert 
Mk. 0,60, geb. Mk. 1.—. Verlag von Dietrich 
Reimer (Ernst Vohsen) in Berlin. 
Soeben ist eine neue Ausgabe vom Deutschen
	        
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