Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

Hindustani. Nach Bedarf in später zu bestimmen- 
den Stunden, Herr Vacha. - 
Guzerati. Nach Bedarf in später zu bestimmenden 
Stunden, Herr Vacha. -. .« 
Haussa. 1. Anfänger-Kursus: täglich 9—10 Uhr 
vorm., Herr Prof. Dr. Lippert. 
2. Zweiter Kursus: täglich 8—9 Uhr vorm., 
Herr Prof. Dr. Lippert. 
Fulbe. Einführung in die Fulbe-Sprache mit be- 
sonderer Berücksichtigung des Dialekts von 
Adamaua: In zu vereinbarenden Stunden, Herr 
Prof. Dr. Lippert. 
Herero. Anfänger-Kursus: Nach Bedarf in später 
zu bestimmenden Stunden, Herr Prof. Meinhof. 
Duala. Anfänger-Kursus: täglich 8—9 Uhr vorm. 
und (mit Ausnahme des Sonnabends) 5 —6 Uhr 
nachm., Herr Prof. Meinhof. 
Ephe. Anfänger-Kursus: täglich 9— 10 Uhr vorm. 
und (mit Ausnahme des Sonnabends) 6—7 Uhr 
nachm., Herr Missionar Westermann. 
Theorie und Praxis der geographisch-astro- 
nomischen Ortsbestimmungen: 
1. (Erster Kursus): Dienstags, Mittwochs, Frei- 
tags, 12—1 Uhr nachm., Herr Geheimer Re- 
gierungsrat Prof. Dr. Güßfeldt. - 
. Berr Ässistent Professor M. Schnauder wird 
auf dem Gebiet des Königlich Geodätischen In- 
stituts bei Potsdam die praktischen Ubungen 
leiten, soweit die Witterungsverhältnisse des 
MWVinters dies gestatten. . 
UberTropensHygiene,verhandenmitDemom 
strationen und praktischen Ubungen: Montags, 
Freitags, 4—5 Uhr nachm., Herr Oberstabsarzt 
Dr. Steudel. " 
Über die wichtigsten tropischen Nutzpflanzen 
und deren Verwendung, mit Demonstra- 
tionen: Montags und Sonnabends, 12—1 Uhr 
nachm., Herr Prof. Dr. Warburg. 
Außerdem wird auf die am hiesigen Königlichen 
Botanischen Garten und Museum eingerichtete 
Botanische Zentralstelle für die Kolonien auf- 
merksam gemacht. 
Landeskunde von Deutsch-Ostafrika: Montags 
und Donnerstags, 10—11 Uhr vorm., Herr 
Prof. Dr. Velten. 
## 
Landeskunde der deutschen westafrikanischen 
Kolonien (Deutsch-Südwestafrika, Kamerun 
und Togo): Dienstags, Freitags, 10—11 Uhr 
vorm., Herr Prof. Dr. Lippert. 
Die deutschen Kolonien: Mittwochs, Sonnabends, 
10—11 Uhr vorm., Herr Wirklicher Legations- 
rat Prof. Dr. Helfferich. 
Außerdem wird mit Ermächtigung Seiner Exzellenz 
des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- 
und Medizinal-Angelegenheiten Herr Prof. 
Dr. Köbner, Admiralitätsratim Reichs-Marine- 
Amt, eine unentgeltliche Vorlesung halten über 
Grundzüge des Kolonial- und Konsular- 
Rechts: Dienstags, 4—5 Uhr nachm. 
  
542 
  
Rolonialunterricht in Selgien. 
Gelegentlich der Sitzung des internationalen 
Kolonialkongresses in Rom hat Herr M. F. Cattier 
auf Grund von Auskünften, die ihm von der Kongo- 
reglerung, den Direktoren der Handelsschulen und 
den Univerfitätsprofessoren ertellt worden sind, einen 
t über den Kolonialunterricht in Belgien er- 
attet. 
Dieser Bericht zeigt, doß in Belgien neben der 
besonderen Kolonialschule zur Vorbereitung für die 
Kolonialbeamten und der sich daran anschließenden 
Vorlesungen über allgemeine Kolonialwissenschaft auch 
eine Schule existiert, in welcher den zukünftigen 
Pflanzern eine Fachausbildung zuteil wird, und ferner 
eine recht bedeutende Anzahl von Handelsschulen, die 
sich zur Aufgabe machen, gleichzeitig die jungen Leute 
für die Auswanderung in neue Länder vorzubereiten 
und die kaufmännischen Ingenieure (ingenieurs 
commercianx) auf die besonderen Verhältnisse und 
die Vortelle des kolonialen Handels hinzuwelsen. 
Wir entnehmen diesem Bericht auszugsweise 
folgende interessanten Einzelheiten: 
1. Vorbereltungsunterricht zum Kolonialdienst. 
Der erste Versach, dle Vorbereitung zum Kolonial- 
dienst zu organisieren, ist in Belgien vor 10 Jahren 
gemacht worden. 
Im Jahre 1895 richtete die Socisté d’Etudes 
Coloniales für die Anwärter auf den Dienst im 
Kongostaat Vorlesungen ein. 
Das Programm umfaßte zehn Vorlesungen, die 
tells von erfahrenen Offizieren, tells von Fachleuten 
gehalten wurden; sie bezogen sich auf kartologische 
Geographie, Mineralogie, Botanik und Londwirtschaft, 
zoologische Sammlungen, Hygiene, Medizin und 
Elementarchlrurgie, Suaheli, praktische Unterweisung, 
Beziehungen mit den Eingeborenen, koloniale Bau- 
technik, das Recht des Kongo. 
Da dleser von der Société d'Etudes Coloniales 
unternommene Versuch nicht genügend Unterstützung 
fand, mußte er bereits nach zwei Jahren aufgegeben 
werden. 
In den letzten Jahren hat der Kongostaat einen 
kolonialen Vorlesungskursus für Offzziere, Unteroffizlere 
und Anwärter auf den Dienst in Afrika eingerichtet. 
Der Kursus für Offiziere umfaßt folgende Ma- 
terien: Geschichte des Kongo-Freistaats, politische und 
ökonomische Verwaltung, Bezlehungen zu den Ein- 
geborenen, Geographie, Flora und Fauno, juristische 
Kenntnisse, milltärische Organisation, Taktik und 
militärische Reglements, Verwaltung und Rechnungs- 
wesen, Transportwesen, Landwirtschaft und Industrie, 
Zusammenstellung von Sammlungen, Privatbesitz, 
Hygiene, Medizin und koloniale Chlrurgie. 
Die Dauer dieses Kursus beträgt für Osffiziere 
zwei Monate. 
Für Unteroffiziere ist das Programm abgekürzt; 
indessen dauert der ihnen erteilte Unterricht ebenfalls 
zwei Monate mit Rücksicht auf die Notwendigkeit
	        
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