Hindustani. Nach Bedarf in später zu bestimmen-
den Stunden, Herr Vacha. -
Guzerati. Nach Bedarf in später zu bestimmenden
Stunden, Herr Vacha. -. .«
Haussa. 1. Anfänger-Kursus: täglich 9—10 Uhr
vorm., Herr Prof. Dr. Lippert.
2. Zweiter Kursus: täglich 8—9 Uhr vorm.,
Herr Prof. Dr. Lippert.
Fulbe. Einführung in die Fulbe-Sprache mit be-
sonderer Berücksichtigung des Dialekts von
Adamaua: In zu vereinbarenden Stunden, Herr
Prof. Dr. Lippert.
Herero. Anfänger-Kursus: Nach Bedarf in später
zu bestimmenden Stunden, Herr Prof. Meinhof.
Duala. Anfänger-Kursus: täglich 8—9 Uhr vorm.
und (mit Ausnahme des Sonnabends) 5 —6 Uhr
nachm., Herr Prof. Meinhof.
Ephe. Anfänger-Kursus: täglich 9— 10 Uhr vorm.
und (mit Ausnahme des Sonnabends) 6—7 Uhr
nachm., Herr Missionar Westermann.
Theorie und Praxis der geographisch-astro-
nomischen Ortsbestimmungen:
1. (Erster Kursus): Dienstags, Mittwochs, Frei-
tags, 12—1 Uhr nachm., Herr Geheimer Re-
gierungsrat Prof. Dr. Güßfeldt. -
. Berr Ässistent Professor M. Schnauder wird
auf dem Gebiet des Königlich Geodätischen In-
stituts bei Potsdam die praktischen Ubungen
leiten, soweit die Witterungsverhältnisse des
MWVinters dies gestatten. .
UberTropensHygiene,verhandenmitDemom
strationen und praktischen Ubungen: Montags,
Freitags, 4—5 Uhr nachm., Herr Oberstabsarzt
Dr. Steudel. "
Über die wichtigsten tropischen Nutzpflanzen
und deren Verwendung, mit Demonstra-
tionen: Montags und Sonnabends, 12—1 Uhr
nachm., Herr Prof. Dr. Warburg.
Außerdem wird auf die am hiesigen Königlichen
Botanischen Garten und Museum eingerichtete
Botanische Zentralstelle für die Kolonien auf-
merksam gemacht.
Landeskunde von Deutsch-Ostafrika: Montags
und Donnerstags, 10—11 Uhr vorm., Herr
Prof. Dr. Velten.
##
Landeskunde der deutschen westafrikanischen
Kolonien (Deutsch-Südwestafrika, Kamerun
und Togo): Dienstags, Freitags, 10—11 Uhr
vorm., Herr Prof. Dr. Lippert.
Die deutschen Kolonien: Mittwochs, Sonnabends,
10—11 Uhr vorm., Herr Wirklicher Legations-
rat Prof. Dr. Helfferich.
Außerdem wird mit Ermächtigung Seiner Exzellenz
des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts-
und Medizinal-Angelegenheiten Herr Prof.
Dr. Köbner, Admiralitätsratim Reichs-Marine-
Amt, eine unentgeltliche Vorlesung halten über
Grundzüge des Kolonial- und Konsular-
Rechts: Dienstags, 4—5 Uhr nachm.
542
Rolonialunterricht in Selgien.
Gelegentlich der Sitzung des internationalen
Kolonialkongresses in Rom hat Herr M. F. Cattier
auf Grund von Auskünften, die ihm von der Kongo-
reglerung, den Direktoren der Handelsschulen und
den Univerfitätsprofessoren ertellt worden sind, einen
t über den Kolonialunterricht in Belgien er-
attet.
Dieser Bericht zeigt, doß in Belgien neben der
besonderen Kolonialschule zur Vorbereitung für die
Kolonialbeamten und der sich daran anschließenden
Vorlesungen über allgemeine Kolonialwissenschaft auch
eine Schule existiert, in welcher den zukünftigen
Pflanzern eine Fachausbildung zuteil wird, und ferner
eine recht bedeutende Anzahl von Handelsschulen, die
sich zur Aufgabe machen, gleichzeitig die jungen Leute
für die Auswanderung in neue Länder vorzubereiten
und die kaufmännischen Ingenieure (ingenieurs
commercianx) auf die besonderen Verhältnisse und
die Vortelle des kolonialen Handels hinzuwelsen.
Wir entnehmen diesem Bericht auszugsweise
folgende interessanten Einzelheiten:
1. Vorbereltungsunterricht zum Kolonialdienst.
Der erste Versach, dle Vorbereitung zum Kolonial-
dienst zu organisieren, ist in Belgien vor 10 Jahren
gemacht worden.
Im Jahre 1895 richtete die Socisté d’Etudes
Coloniales für die Anwärter auf den Dienst im
Kongostaat Vorlesungen ein.
Das Programm umfaßte zehn Vorlesungen, die
tells von erfahrenen Offizieren, tells von Fachleuten
gehalten wurden; sie bezogen sich auf kartologische
Geographie, Mineralogie, Botanik und Londwirtschaft,
zoologische Sammlungen, Hygiene, Medizin und
Elementarchlrurgie, Suaheli, praktische Unterweisung,
Beziehungen mit den Eingeborenen, koloniale Bau-
technik, das Recht des Kongo.
Da dleser von der Société d'Etudes Coloniales
unternommene Versuch nicht genügend Unterstützung
fand, mußte er bereits nach zwei Jahren aufgegeben
werden.
In den letzten Jahren hat der Kongostaat einen
kolonialen Vorlesungskursus für Offzziere, Unteroffizlere
und Anwärter auf den Dienst in Afrika eingerichtet.
Der Kursus für Offiziere umfaßt folgende Ma-
terien: Geschichte des Kongo-Freistaats, politische und
ökonomische Verwaltung, Bezlehungen zu den Ein-
geborenen, Geographie, Flora und Fauno, juristische
Kenntnisse, milltärische Organisation, Taktik und
militärische Reglements, Verwaltung und Rechnungs-
wesen, Transportwesen, Landwirtschaft und Industrie,
Zusammenstellung von Sammlungen, Privatbesitz,
Hygiene, Medizin und koloniale Chlrurgie.
Die Dauer dieses Kursus beträgt für Osffiziere
zwei Monate.
Für Unteroffiziere ist das Programm abgekürzt;
indessen dauert der ihnen erteilte Unterricht ebenfalls
zwei Monate mit Rücksicht auf die Notwendigkeit