Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. XXII. Band. (22)

104  Luxemburg.  1867

Bemerkung,  der  König  habe  gemeint,  er,  Bismarck,  sei  dabei
etwas  weit  vorgegangen,  habe  aber  keinen  Widerruf  gefordert.
Benedetti  habe  darauf  gefragt:  darf  ich  dies  dem  Kaiser
mittheilen?  und  Bismarck  geantwortet:  ich  autorisire  Sie
dazu;  der  König  ist  in  guter  Stimmung;  gestern  noch  sagte
er  zu  mir:  wenn  Luxemburg  an  Frankreich  abgetreten  wird,
so  habe  ich  mir  dem  deutschen  Volke  gegenüber  nichts  vorzuwerfen;
  es  kann  sich  dann  nur  an  den  König  der  Niederlande
  halten.

Hierauf  erhielt  Baudin  aus  Paris  den  Befehl,  die
officielle  Unterhandlung  mit  dem  König-Großherzog  zu  eröffnen.
  Der  König  empfing  ihn  am  18.  März.  Baudin
legte  die  beiden  geheimen  Verträge  vor,  stellte  für  Luxemburg
  eine  Geldentschädigung  (etwa  4  bis  5  Millionen  Franken)
in  Aussicht,  und  forderte,  daß  der  König  der  französischen
Regierung  überlasse,  mit  Preußen  zu  verhandeln.  Da  aber
trat  die  Wendung  ein.  Der  König  kam  lebhaft  auf  die
durch  Lightenfeld  gegebene  Erklärung  zurück,  daß  er  dem
Großherzogthum  die  bisherige  Unabhängigkeit  zu  erhalten
wünsche;  in  keinem  Falle  könne  er  eine  Zusage  geben,  wenn
nicht  das  Luxemburger  Volk,  die  Großmächte,  und  vor  Allen
Preußen  vorher  eingewilligt  hätten;  also  kein  geheimer  Vertrag,
  kein  Versprechen,  niemand  eine  Mittheilung  zu  machen;
ich  sage  nicht  Nein,  schloß  er,  behalte  mir  aber  die  Freiheit
meiner  Entschließung  vor,  und  will  weiter  erwägen.

Es  war  der  Tag,  an  welchem  in  Paris  Thiers  seine
letzte  Rede  hielt,  in  Berlin  aber  Carlowitz  den  Grafen
Bismarck  über  die  Politik  der  Südstaaten  befragte,  und
dadurch  am  19.  die  Veröffentlichung  der  Schutz=  und  Trutzbündnisse
  mit  ihnen  veranlaßte.