Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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wubeionder Aufmerksamkeit mußte den Wasser- 
lssen 
D geschenkt werden, da sich in manchen 
! überhaupt keine Wasserstellen finden. 
nahmeur e stets für eine ungehinderte Wasserent- 
# orge getragen. 
beriftes die Größe der angewiesenen Landkomplexe 
eine Msl ist zur Beurteilung der Bedürfnisfrage 
von den #rung darüber erforderlich wie viel Land 
henomm einzelnen Ortschaften tatsächlich unter Kultur 
« en ist. Der Umfang dieses Landes ist nur 
Durchschnittlich wird von jeder 
wird ¼ ha bebaut; in manchen Dörfern 
wenigende Zifer nicht einmal erreicht. In nur 
Gräße Ortshaften wird ein Komplex bis zu ½ ha 
½ ha e wirtschaftet. Eine größere Landifläche als 
bebaut. wird, abgesehen von Ausnahmen, nirgends 
Ungehn echnet man nun für die Hütte und deren 
daß dieng eine Flöche von ½ ha, so ergibt sich, 
bis büöchskinzelne Familie Land in Größe von 5 ha 
* ens ½ ha in Benutzung hat. - 
von 2 er diesen Umständen erscheint die Landmenge 
wirich S, auch unter Berücksichtigung der Wechsel- 
aett durchaus ausreichend. 
dieses Mns der Kommission wurde aber noch über 
släche jedß hinausgegangen, und als Durchschnitts- 
den #leder Familie 2½ bis 8 ha zugewiesen, um 
hgehenden Ansprüchen zu genügen und 
darüber, ob die neuen Reservate aus- 
gro emessen sind, auszuschließen. In einer 
nzahl von Fällen wurde, wenn irgendwie 
en ubdie Besserstellung einzelner Ortschaften 
So allemoch über dieser Hektarzahl hinausgegangen. 
samrresero beisptelswelse bet dem umfangreichen Ge- 
-- im Norden der Moliwe-Pflanzung auf 
allerdin ie fast 4 ha. In einigen Fällen wurde 
gegangen auch unter die angegebene Zahl herab- 
zweig ## nämlich dann, wenn der Haupterwerbs- 
sondem r Einwohner nicht die Tandbebauung, 
düriem# Fischfang ist, wie zum Beisplel in den 
Gräße vonaiu und Ngeme. Aber auch hier ist die 
Ferte ae lure dach unten hin nur um ein ganz Ge- 
Dörfer. ce#r Verlegung bezw. Zufammenlegung der 
verfahren n gegebenen Unterweisungen entsprechend 
liegende Morden So hat bei sehr zerstreut 
ie rfern, wie beispielsweise dem sich über 
der Moliwe Pflanzung und der 
#uenge * und Plantagengesellschaft erstrecken- 
faft kein welches mit 250 Familien den Raum 
mmenlener deutschen Ouadratmeile bedeckt, die 
Mmit 2— notwendig erfolgen müssen. 
wier Vermir Anzahl größerer Dörfer wurden 
serträge. da lung des Vorsitzenden der Kommission 
ich frezoinah geschlossen, daß deren Einwohner 
räko zur übc, ur Räumung ihrer bisherigen Sitze 
mammifson u edlung in andere, ihnen seitens der 
W enth gewiesene Gebiete verpflichteten. Regel- 
en betreffenten diese Verträge die Bestimmung, daß 
n Eingeborenen für den Neuban einer 
von 
Zusa 
  
Hütte je nach deren Größe als Entschädigung für 
die ausgewendete Arbeit 15 oder 20 Mark zu 
zahlen find und außerdem voller Ersatz für die an- 
gelegten Kakaofarmen zu leisten ist. Für den Fall, 
daß eine Einigung der Eingeborenen und der 
Pflanzungsgesellschaften über den Wert dieser Kakao- 
farmen nicht erzielt wird, hat, wie weiter jedesmal 
vertragsmäßig festgestellt ist, eine Abschätzungs- 
kommission, deren Mitglieder von dem Vorsitzenden 
der Landkommission unter Zustimmung des Ein- 
geborenen-Pflegers zu ernennen sind, in Wirksamkeit 
zu treten. 
Was weiterhin den Zeitpunkt betrifft, bis zu 
welchem die Einwohner der zusammengelegten und 
verlegten Dörfer in die neuen Sitze umzusiedeln 
haben, so ist die Bestimmung getroffen, daß die 
Leute innerhalb eines Jahres nach erfolgter Ver- 
messung ihre Hütten in die neuen Reservate zu ver- 
legen haben. Ihre Felder dürfen sie noch über 
diesen Zeitpunkt hinaus abernten, dücfen aber neue 
Felder außerhalb der zugewiesenen Reservate nicht 
mehr anlegen. 
Endlich ist noch hervorzuheben, daß in einzelnen 
Fällen einer Reihe von Dörfern ein zusammenhängen- 
des Reservat zugewiesen ist, ohne daß im einzelnen 
eine Abgrenzung der betreffenden Ortschaften zu ein- 
ander erfolgt ist. So haben die zwischen dem Kelle- 
Fluß und dem Nbenje-Bach, in dem Gebiete der 
Bibundigesellschaft belegenen Ortschaften, denen schon 
Einzelreservate zugewiesen waren, auf ihren aus- 
drücklichen Wunsch ein Gesamtreservat ohne Fest- 
legung innerer Grenzen erhalten. Desgleichen ist 
für die im Norden der Moliwe-Pflanzung belegenen 
Dörfer ein Gesamtreservat gebildet worden, da es 
hier bei der Größe der angewiesenen Landkomplexe 
und bei Berücksichtigung des Umstandes, daß in 
dem neuen Reservat zumeist das ganze bisherige 
Dorfgebiet enthalten ist, zweckdienlicher erschien, die 
Abgrenzung der einzelnen Ortschaften untereinander 
sich selbst zu überlassen. Da, wo von der Fest- 
legung innerer Grenzen abgesehen ist, ist dies regel- 
mäßig nach Prüfung aller in Betracht kommenden 
Umstände geschehen. 
Nummehr ist darzulegen, welche Reservate im 
einzelnen gebildet sind. 
Die Besprechung soll in der Reihenfolge der 
einzelnen Pflanzungen erfolgen. 
I. Die Westafrikanische Pflanzungsgesell- 
schaft „Viktoria“ und Pflanzungsgesellschaft 
„Soppo“. 
Da letztere Gesellschaft schon tatsächlich in der 
Viktoriagesellschaft ausgegangen ist und voraussicht- 
lich in kurzem auch deren Namen annehmen wird, 
so empfiehlt es sich, diese beiden Gesellschaften ge- 
meinschaftlich zu behandeln. 
Unter meinem Amtsvorgänger war die Reservat- 
bildung in dem mittleren Teile des Gebietes der 
Giktoriagesellschaft durchgeführt worden. Eine Ab- 
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