Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

1907  113

Muster  II.

Anstellungsschein  für  den  Unterbeamtendienst.)

D  em  (Vor-  und  Fomilienname,  Diensigrod  und  Truppenleit  usw)  ist  gegenwärtiger  Austellungsschein
  nach  einer  aktiven  Militärdienstzeit  von

Jahren  Monaten
erteilt  worden.

Die  Reichsbehörden,  die  Staatsbehörden  aller  Bundesstaaten
und  die  Kommunalbehörden  usw.  des  Bundesstaats,  dessen
Staatsangehörigkeit  er  seit  2  Jahren  besitzt,

sind  verpflichtet,  seine  Bewerbungen  um  Anstellung  in  einer  der  den  Militäranwärtern
  und  den  Inhabern  des  Anstellungsscheins  vorbehaltenen  Unterbeamtenstellen
  nach  Maßgabe  der  darüber  bestehenden  Bestimmungen  zu

 

berücksichtigen.
Der  Jnhaber  bezieht  eine  Militärrente  von  Pf.  monatlich.
N.  N.,  den  Bn  ,  :-,  19
(Behörde,  die  über  die  Gewöhrung  des
EStempel.)  Anstellungsscheins  entschieden  hat.)
Alter:  .  Jahre.
(Nr.  des  Andkeellungsscheins.)  (Unterschrist  des  Mililärvorgesetzten.)

(Nr.  der  Rentenlille)

4)  Der  Andeellungsschein  isl  in  Form  eine  Buches  —  wie  die  Mililärpässe  —  anzulegen  und  erhält
einen  Umschlag  von  gelber  Farbe.  Die  Vorderfeite  des  Umschlags  in,  mit  einem  großen  Reichsadler  zu  versehen.
  Dem  Un##elungsscheine  werden  Nachrichten  über  den  Bezug  der  Reule  und  Über  die  Anmtellung  seiner
Inhaber  im  Zivildienste  vorgedruckt.