Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

W 981 2O 
Bekanntmachung des Couverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. die Einziehung 
des Stammesvermögens der Witbooi-, Bethanier-, Franzmann- und Feldschuhträger- 
Pottentotten. 
Vom 11. September 1907. 
Die am 8. Mai 1907 verfügte Einziehung des gesamten beweglichen und unbeweglichen 
Stammesvermögens der Witbooi-, Bethanier-, Franzmann= und Feldschuhträger-Hottentotten sowie 
der Roten Nation von Hoakhanas und der Bondelzwarts= einschließlich der Swartmodder-Hottentotten 
ist mit Ablauf des 8. September d. Is. unanfechtbar geworden. 
Dies wird gemäß § 5 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Einziehung von Ver- 
mögen Eingeborener im südwestafrikanischen Schutzgebiete, vom 26. Dezember 1905 hiermit öffentlich 
bekannt gemacht. 
Windhnk, den 11. September 1907. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
v. Schuckmann. 
Bekanntmachung des Couverneurs von Deutsch-Neuguinea, betr. die Sollabfertigung 
der für die deutschen Salomonsinseln bestimmten Güter. 
Vom 1. August 1907. 
Alle Güter, welche vom Auslande kommen und für die deutschen Salomonsinseln bestimmt 
sind, haben ihre Zollabfertigung in Kiöta zu erfahren. Güter, welche nicht unter Durchfracht- 
konnossement gehen, dürfen erst dann von dem Einfuhrhafen nach Kiöta verschifft werden, nachdem 
die Konnossemente von der Zollbehörde dortselbst abgestempelt sind. 
Herbertshöhe, den 1. August 1907. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Hahl. 
Bekanntmachung des RKaiserlichen Bezirksamtmanns in Jaop, betr. die Station Salpan. 
Vom 29. Juni 1907. 
Auf Grund der Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die anderweite Regelung der 
Verwaltung im Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen, vom 27. Februar 1907 wird 
für den Bezirk der Marianen die Führung der Verwaltungsgeschäfte dem Stationsleiter in Saipan 
und bei seiner Verhinderung seinem allgemeinen Vertreter übertragen. Er ist ermächtigt zur Durch- 
führung der gesetzlichen Bestimmungen, deren Vollzug bisher zur Zuständigkeit des Bezirksamtmanns 
gehörte. Es obliegt ihm ferner die Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen. 
Jap, den 29. Juni 1907. 
Der Kaiserliche Bezirksamtmann. 
Seufft.
	        
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