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C. Die nationale Entwickelung der Städte.
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notwendig in der dänischen Literatursprache und nicht in der Volksmundart
zu erteilen sei, so könne man ebensogut Deutsch als Dünisch
wählen; ja Deutsch sei bei weitem vorzuziehen, denn die Kinder würden
eben wegen jenes elenden Patois noch viel laugsamer, ia schwerer
dahin gebracht werden, die dänische Sprache richtig zu sprechen und
zu schreiben als die deutsche, bei deren Erlernung ihnen doch kein verdorbenes
Idiom in den Weg trete.
Dieselben Anschauungen finden wir jetzt auch bei dem Obergericht
und Oberkonsistorium vertreten; auch sie dachten nicht mehr daran,
wie noch im Jahre 1811, in den nordschleswigschen Städten dänische
Unterrichtssprache einzuführen. In Apenrade blieben die Verhältnisse
unverändert bestehen. Der Magistrat, der 1841 an die Regierung
das Ersuchen richtete, den Gebrauch des Wortes Abenraa statt Apenrade
einem dänischen Wochenblatt zu verbieten, verteidigte sogar noch 1846
im völligen Widerspruch zu den Vorschlägen der Kirchenvisitatoren im
Jahre 1811 den herrschenden Gebrauch des deutschen Gesanges bei
dem dänischen Gottesdienste als herkömmliche, natürlich gewordene Einrichtung;
der dänische Gottesdienst sei nur „aus einem durch Fremde
veranlaßten Bedürfnis“ entsprungen.
Die sprachlichen Verhältnisse waren trotz des herkömmlichen hochdeutschen
Schulunterrichts im Laufe des 19. Jahrhunderts wenig geändert;
durch Zuzug von „Fremden, die kein Deutsch verständen“,
wie der Magistrat 1846 sagt, erhielt das „dänische“ Volkstum vielmehr
neue Stärkung. Die Sprache des täglichen Verkehrs war bei
der Bürgerschaft selbst während der folgenden Kriegsjahre, wie auch
der Präsident der Ständeversammlung, der Prof. Schmidt, 1854 erklärt,
die altgewohnte Mundart; die eigentliche dänische Literatursprache ward
nur von wenigen geübt, und auch das Hochdeutsche hatte im wesentlichen
seine Heimat bei Beamten und sonstigen Deutschen oder den
Gebildenen unter der Bürgerschaft. Seit dem Jahre 1850 und 1851
trat hierin durch Auswanderung der deutschen und durch Einwanderung
von national dänischen Beamtenfamilien sowie durch die Sprachreskripte
ein Rückgang ein, auch wenn man annimmt, daß die Schilderung,
die der Apenrader Ständedeputierte, der Senator Bahnsen,
in der Ständeversammlung am 3. Januar 1854 von den Sprachver-