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die Kosten der Verwaltung zu Hause und draußen
über den Effekt hinaus gesteigert hat; das ist
z. B. in Ostafrika stark der Fall. Hier anzu-
setzen, ist für die Kolonialverwaltung eine dank-
bare Aufgabe.
Nicht enthalten in der obigen Aufzählung sind
Konzessionsabgaben, und diese sind ein wichtiges
Element für die finanzielle Unabhängigkeitsstellung
der Kolonien. Hier hat zunächst der Grundsatz
Platz zu greifen, daß das werbende Kapital in
Kolonien nicht gezogen werden kann, wenn es
sich von vornherein einer fiskalischen Belastung aus-
gesetzt sieht, die bei ungünstigem Ausgange der
Unternehmung zu einer harten Auflage wird.
Wenn für Eisenbahnen und Verkehrsmittel die
Staatsregie im allgemeinen als das Gegebene er-
scheint, ist alle weitere Entwicklung füglich dem
Privatkapital überlassen. Die Theorie ist, daß
alles herrenlose Land in den Kolonien Kronland
ist, daß alle Bodenschätze in den Kolonien Re-
galien sind. Sobald man nun zur Entwicklung
dieser Ländereien bzw. der Entwicklung des Berg-
baues Kapitalien heranzieht, so gilt es, auszu-
gleichen die Rechte des ursprünglichen Besitzers,
d. h. des Fiskus, mit den Anforderungen der-
jenigen, die ihr Geld befruchtenderweise in die
Unternehmung hineinlegen. Dieser Ausgleich findet
statt durch die Beteiligung des Fiskus am Rein-
gewinn bergmännischer Unternehmungen u. dgl.,
nachdem eine entsprechende Verzinsung zugunsten
des Unternehmerkapitals herausgewirtschaftet ist.
Auf dieser Basis ist z. B. abgeschlossen die be-
kannte Konzession des Gibeon-Syndikats zur Auf-
findung von Diamanten, wo nach der gesetzlichen
Einlage im Reservefonds und 5 Progent Divi-
dende ein Fünftel des Reingewinns dem Fiskus
zufällt. Neuere Konzessionen, die noch nicht zur
Veröffentlichung gekommen sind, enthalten wesent-
lich höhere Prozentsätze für den Fiskus, nachdem
auch dem Privatkapital eine höhere Vordividende
zugesichert worden ist. Man ging von der Er-
kenntnis aus, daß für ein koloniales Unternehmen
eine 5 prozentige Rente keinen genügenden Anreiz
bietet, während von dem eine 8prozentige oder
10 prozentige Rente übersteigenden Betrag sehr
wohl die Hälfte und mehr abgegeben werden
kann. Auf dieser Basis sind mehrere Konzessionen
teils abgeschlossen, teils in der Bearbeitung. Was
dabei unter Umständen herauskommt, möchte ich
an dem Beispiele der Premier Diamond Mine
auseinandersetzen, bei der ohne jede Vordividende
die Trausvaal-Regierung mit 60 Prozent an der
Produktion und am Licquidationserlöse der Mine
beteiligt ist. Bei 2 Millionen Karat Diamanten,
die diese Mine nach anderthalb Jahren jährlich
zu fördern in der Lage sein wird (im gegen-
wärtigen Jahre sind bereits über 1 Million ge-
fördert), gehören 1 200 000 Karat im Werte von
je 30 Schilling der Regierung, das macht für das
Transvaal ein Nettoeinkommen von 36 Millioimen
Mark, und dessenungeachtet stehen die Aktien
dieser Gesellschaft praeter propter 75 Pfund Ster-
ling für eine Aktie von 1 Pfund Sterling nominal.
Es ist natürlich nicht jede Mine eine Premier
Diamond Mine, aber die Form der Konzession
hat den Vorzug, daß sie eben an den Chancen
des Unternehmens den Fiskus teilnehmen läßt,
ohne ihn an den Lasten zu beteiligen, d. h. daß
der Fiskus nichts ganz aus der Hand gibt von
denjenigen Schätzen, die — ihm vielleicht selbst
unbekannt — in seinem Besitz sind. Ist eine
sehr leichte Art der Besteucrung für tätige Unter-
nehmungen angezeigt, so muß ein anderes Prinzip
befolgt werden bei solchen Unternehmungen, welche
durch Untätigkeit der Entwicklung der betreffenden
Landstrecken hindernd in den Weg treten, wie ins-
besondere solche Landgesellschaften, welche nicht
das Außerste für die Verwertung ihres Landbesitzes
tun, und da bietet dann sowohl eine Grundwert-
steuer und eine Werterhöhungssteuer eine geeignete
Handhabe.
Ich habe einige derjenigen Fragen enwisckelt,
welche die koloniale Finanzpolitik und die Kolonial-
politik Deutschlands überhaupt entweder heute oder
demnächst zur Lösung stellt. Deutschland wird an
seinen Kolonien nur dann eine Freude haben,
wenn sie verständig und zielbewußt entwickelt und
die Ausgaben auf ein Nötiges reduziert werden,
die Einnahmen aber zur Entlastung des Staats-
budgets gesteigert werden. Aus allem ergibt sich,
daß gemäßigte Selbstverwaltung und Bau von
Verkehrswegen dazu am geeignetsten sind. Aber
wie jede koloniale Entwicklung müssen alle diese
Dinge sehr langsam und überlegt, aber ziel-
bewußt durchgeführt werden. Sie können nur
ihre Wirkung äußern mit der Hebung des kolo-
nialen Besitzes überhaupt, und auch diese Hebung
kann ohne mancherlei Enttäuschungen, ohne eine
vieljährige Arbeit, ohne große Zähigkeit nicht vor
sich gehen. „Das ganze Geheimnis jeglichen Er-
folges in Afrika heißt Geduld“, sagt schon Nach-
tigal. Wir haben wertvollen, sogar sehr wert-
vollen Besitz in unseren Kolonien. Wir haben
verhältnismäßig günstige Eingeborenenverhältnisse.
Wir haben mancherlei Lehrgeld bezahlt, aber wir
müssen uns darauf einrichten, daß wir noch
längere Zeit als Staat keine volle Befriedigung
unserer Anslagen, als Private nicht überall
glänzende Resultate haben werden. Aber die
Entwicklung bisher ist nicht so unbefriedigend,
wie sie von manchen Seiten angesehen wird, und
die Erkenntnis über den Wert und die Aussichten
der Kolonien ist im Steigen, so daß der Kreis
derjenigen, die ein wirkliches Interesse an der