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) Nach der Betanmmachung vom 3. Oktober 1906 werden die Grenzen des Statious-
bezirks Eitape gebilder durch die holländische Grenze im Westen, die englische im Süden bis zum
144. Längengrade, im Osten durch diesen Grad bis zu dem Punkte, wo er den Kaiserin Augustafluß
durchschneidet. Von da läuft die Grenze dem Kaiserin Augustafluß entlang bis zu dessen Mündung.
Zum Bezirk gehören ferner die vorgelagerten Inseln bis einschließlich Schonten-Inseln.
Dersonalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem bisherigen
Leiter des Botanischen Gartens in Victoria (Kamerun), Stabsapotheker Dr. Strunk, den Königlichen
Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Kaiserliche Schutztruppen.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
A. K. O. vom 26. Februar 1907.
Claus, Oberarzt beim Anhaltischen Infanterie-Regiment Nr. 93, am 28. Februar aus dem Oeere
ausgeschieden und mit dem 1. März d. Is. in der Schutztruppe angestellt.
Schutztruppe für Südwestafrika.
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutziruppen) vom
18. Jannar 1907.
v. Kameke, Leutnant der Reserve des Infanterie-Regiments Graf Schwerin (3. Pommerschen)
Nr. 14, eingezogen zur Verstärkung der Schutztruppe, am 28. Februar d. Is. aus dem
dienstlichen Verhältnis zur Schutztruppe ausgeschieden.
Verfügung des Reichskanslers (Oberkommando der Schutztruppen) vom
7. Februar 1907.
Sasse, Kaserneninspektor, scheidet am 31. März d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche der
Königlich Preußischen reran A nn (als Hausverwalter beim Kadettenhause in Plön),
aus der Schutztruppe aus.
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen) vom
28. Febrnar 1907.
Oepen, Feldlazarcttinspektor, der Charakter als Lazarett-Verwaltungsinspektor verliehen.
Verfügung des Reichskanzlers (Ibertommando der Schutztruppen) vom
6. März 1
Bannier, Proviantamtsassistent, am 15. März d. % behufs Wiederanstellung im Bereiche der
Königlich Sächsischen Heeresverwaltung (Proviantamt in Dresden) aus der Schutztruppe
ansgeschieden.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw.
die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:
Schuttruppe für Deutsch-Ostafrika.
des Königlich Bayerischen Militär-Verdienstordens 1. Klasse mit der Kronce und mir
Schwertern:
dem Hauptmann Graf v. Freyen-Seyboltstorff, Herr zu Seyboltstorff;
des Königlich Bayerischen Militär-Verdienstordens 4. Klasse mit Schwertern:
den Leutnants Correck, Kramer und Lang, sowie dem Oberarzt Dr. Brünn;
des Königlich Bayerischen Militär-Verdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern:
dem Feldwebel Heilmann und dem Unteroffizier Woerz:
die Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens mit der
Kriegsdekoration:
dem Hauptmann und Kompagniechef v. Schönberg;