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Verordnung des Couverneurs von Deutsch-Neuguinea, betr. den Einkauf von
Kohosnüssen.
Vom 11. April 1907.
Auf Grund des §& 15 des Schutzgebietsgesetzes vom 10. September 1900 (Kol. Bl. 1900,
S. 699) und der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Kol. Bl. 1903, S. 509)
wird folgendes bestimmt:
Im Anschluß an die Verordnung vom 16. März 1906, betreffend den Einkauf von Kokos-
nüssen (Kol. Bl. 1906, S. 390), wird die Verordnung, betreffend das Verbot des Einkaufs von
Kokosnüssen, vom 18. Oktober 1900 (Kol. Bl. 1901, S. 709) auch für das Gebiet der Admirali-
tätsinseln außer Kraft gesetzt.
Herbertshöhe, den 11. April 1907.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Hahl.
Die Verwaltung des Bezirks Fontemdorf (Kamerun) ist nach Dschang verlegt worden.
Der neuen Station unterstehen die Posten: Tinto, Mbo und Bare.
Dersonalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem ehemaligen
Stationsleiter beim Gouvernement von Kamerun, Oberleutnant Oskar Schmidt, den Königlichen
Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem vortragenden Rat in der
bisherigen Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amts, Geheimen Oberbaurat Wiskow, anläßlich
seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand den Roten Adler-Orden 3. Klasse mit der Schleife
zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, der Frau
Veterinärrat Gertrud Rickmann geborenen Hennecke die Rote Kreuz-Medaille 3. Klasse zu verleihen.
Kaiserliche Schutztruppen.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
A. K. O. vom 15. Juni 1907.
v. Trzaska, Oberleutnant, am 30. Juni aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Juli
d. Is. im Infanterie-Regiment Freiherr von Sparr (3. Westfälischen) Nr. 16 angestellt.
Radloff, Oberarzt, scheidet am 4. Juli aus der Schutztruppe aus und wird mit dem 5. Juli d. Js.
beim Infanterie-Regiment von Wittich (3. Kurhessischen) Nr. 83 angestellt.
Nigmann, Hauptmann und Kompagniechef, Antrag um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere
2½ Jahre genehmigt.
Dr. Fülleborn, Stabsarzt, von dem Kommando zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt ent-
hoben und zugleich bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Reichs-Kolonialamt komman-
diert; Antrag um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre genehmigt.
Es werden befördert:
Hösemann, Stabsarzt, zum überzähligen Oberstabsarzt,
Dr. Kudicke, Oberarzt, zum Stabsarzt, dieser mit Patent vom 18. Mai 1907, und
Dr. Fabry, Assistenzarzt, zum Oberarzt.